Durchführung der Linie 59: Amberg – Lintach – Kemnath am Buchberg/Massenricht Der bisherige Fahrplan ist einsehbar unter: http://www.znas.de////files/linien/59.pdf Folgende Änderungen sind in den bisherigen Fahrplan einzuarbeiten: 1. Sonntags sollen mittags (zwischen 11:00 und 13:00 Uhr), nachmittags (zwischen 14:00 und 16:00 Uhr) und abends (zwischen 17:00 und 19:00 Uhr) jeweils eine zusätzliche Fahrt von Amberg nach Freudenberg und zurück angeboten werden. Der Fahrtweg soll gemäß der jetzigen Fahrt Nr. 045 (Hinfahrt) bzw. Fahrt Nr. 054 (Rückfahrt) entsprechen. 2. Die Fahrt, die erst ab dem 1.3.2017 von Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Amberg Regensburger Straße, Amberg Regensburger Hof, Amberg Mosacher Weg, Amberg GMG Asamstraße, Amberg Berliner Straße, Amberg Friedlandstraße, Kleinraigering, Raigering Dorfplatz, Raigering Hofmark, Lintach Gasthaus Lukas, Lintach Post, Lintach St-Walburga-Straße, Aschach, Aschach Siedlung, Raigering Einkaufsmarkt angeboten wird, soll weiter geführt werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-09.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Gesamtwert des Auftrags: 2 043 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
2. Vergabe als Gesamtleistung:
Die Vergabe ist als Gesamtleistung beabsichtigt.
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche
Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
Anträge (siehe 1.), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung von ÖPNV Leistungen mit Bussen – Betrieb der Linie 59: Amberg – Lintach – Kemnath am Buchberg/Massenricht.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Linie 59: Amberg – Lintach – Kemnath am Buchberg/Massenricht
Folgende Änderungen sind in den bisherigen Fahrplan einzuarbeiten:
1. Sonntags sollen mittags (zwischen 11:00 und 13:00 Uhr), nachmittags (zwischen 14:00 und 16:00 Uhr) und abends (zwischen 17:00 und 19:00 Uhr) jeweils eine zusätzliche Fahrt von Amberg nach Freudenberg und zurück angeboten werden. Der Fahrtweg soll gemäß der jetzigen Fahrt Nr. 045 (Hinfahrt) bzw. Fahrt Nr. 054 (Rückfahrt) entsprechen.
1. Sonntags sollen mittags (zwischen 11:00 und 13:00 Uhr), nachmittags (zwischen 14:00 und 16:00 Uhr) und abends (zwischen 17:00 und 19:00 Uhr) jeweils eine zusätzliche Fahrt von Amberg nach Freudenberg und zurück angeboten werden. Der Fahrtweg soll gemäß der jetzigen Fahrt Nr. 045 (Hinfahrt) bzw. Fahrt Nr. 054 (Rückfahrt) entsprechen.
2. Die Fahrt, die erst ab dem 1.3.2017 von Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Amberg Regensburger Straße, Amberg Regensburger Hof, Amberg Mosacher Weg, Amberg GMG Asamstraße, Amberg Berliner Straße, Amberg Friedlandstraße, Kleinraigering, Raigering Dorfplatz, Raigering Hofmark, Lintach Gasthaus Lukas, Lintach Post, Lintach St-Walburga-Straße, Aschach, Aschach Siedlung, Raigering Einkaufsmarkt angeboten wird, soll weiter geführt werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat.
2. Die Fahrt, die erst ab dem 1.3.2017 von Samstag auf Sonntag um 1:50 Uhr von Amberg/ZOB über Amberg Regensburger Straße, Amberg Regensburger Hof, Amberg Mosacher Weg, Amberg GMG Asamstraße, Amberg Berliner Straße, Amberg Friedlandstraße, Kleinraigering, Raigering Dorfplatz, Raigering Hofmark, Lintach Gasthaus Lukas, Lintach Post, Lintach St-Walburga-Straße, Aschach, Aschach Siedlung, Raigering Einkaufsmarkt angeboten wird, soll weiter geführt werden, wenn sich diese in den ersten Monaten ab Beginn bewährt hat.
Menge oder Umfang:
Fahrplankilometer auf der Linie 59 im Jahr 2015: ca. 173 000 km/Jahr
Der u. g. Schätzwert bezieht sich auf 4 Jahre und beinhaltet nur die Kosten, ohne Einnahmen.
Kilometer Verkehrsdienste: 173000
Dauer: 108 Monate
Referenznummer: ZNAS - Linie 59
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
MA03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Amberg-Sulzbach; Stadt Amberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen über erfolgreich erbrachte Verkehre;
— Eigenerklärung: keine Insolvenz oder Liquidation;
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht, Umweltrecht oder Beförderungsrecht sowie Sozialversicherungsrecht;
— ausreichend Eigenkapital.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— siehe auch Punkt III 1.5;
— Abnahme der Matrixanzeige vor Zuschlagserteilung;
— Abnahme der optischen und akustischen Haltestelleninfo im Inneren des Fahrzeuges vor Zuschlagserteilung;
— ggf. Gutachten eines Sachverständigen zur Barrierefreiheit und den technischen Vorgaben;
Dokumentations- und Weitergabepflicht bei Betriebsstörungen und Kundenbeschwerden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-01 📅
Öffnungsort: ZNAS Geschäftsstelle.
Ort des Eröffnungstermins: ZNAS Geschäftsstelle.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis bzw. Höhe der Ausgleichsleistung (80)
2. Einhaltung der geforderten Qualitätsvorgaben (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Hinweis auf die Frist bei Stellung eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.
Gem. § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (s. Abschnitt II.) ausgelöst.