Der NDR erneuert die Technik des Hörfunk-Produktionskomplexes Regie 2 – Kleiner Sendesaal im Landesfunkhaus Niedersachsen. Der Auftrag umfasst umfangreiche Verkabelungsarbeiten für Audio-/ Video- und Datenkabel (LWL/CAT) einschließlich der entsprechenden Anschlussfelder. Es ist ein beigestelltes Produktionsmischpult zu integrieren, weitere Audio- und Videotechnik ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Ergänzend sind Studiomöbel zu liefern und im Bestand anzupassen. Die Arbeiten sind zwingend gemäß Detail-Zeitplan im Sommer 2017 auszuführen und sind in einen eng gefassten Bau-Terminplan integriert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Der NDR erneuert die Technik des Hörfunk-Produktionskomplexes Regie 2 – Kleiner Sendesaal im Landesfunkhaus Niedersachsen. Der Auftrag umfasst umfangreiche Verkabelungsarbeiten für Audio-/ Video- und Datenkabel (LWL/CAT) einschließlich der entsprechenden Anschlussfelder. Es ist ein beigestelltes Produktionsmischpult zu integrieren, weitere Audio- und Videotechnik ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Ergänzend sind Studiomöbel zu liefern und im Bestand anzupassen. Die Arbeiten sind zwingend gemäß Detail-Zeitplan im Sommer 2017 auszuführen und sind in einen eng gefassten Bau-Terminplan integriert.
Der NDR erneuert die Technik des Hörfunk-Produktionskomplexes Regie 2 – Kleiner Sendesaal im Landesfunkhaus Niedersachsen. Der Auftrag umfasst umfangreiche Verkabelungsarbeiten für Audio-/ Video- und Datenkabel (LWL/CAT) einschließlich der entsprechenden Anschlussfelder. Es ist ein beigestelltes Produktionsmischpult zu integrieren, weitere Audio- und Videotechnik ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Ergänzend sind Studiomöbel zu liefern und im Bestand anzupassen. Die Arbeiten sind zwingend gemäß Detail-Zeitplan im Sommer 2017 auszuführen und sind in einen eng gefassten Bau-Terminplan integriert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Postanschrift: Hugh-Greene-Weg 1
Postleitzahl: 22529
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ndr.de🌏
E-Mail: vergaben@ndr.de📧
Telefon: +49 4041565097📞
Fax: +49 4041565088 📠
URL der Dokumente: http://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/ausschreibungen/index.html🌏
— § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terrorterroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haus-halte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder eines einzelnen Nachweises führt zum Ausschluss.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
— § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terrorterroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haus-halte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder eines einzelnen Nachweises führt zum Ausschluss.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Vgl. Vergabeunterlagen.
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Optionen: Vgl. Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Eigenerklärung zur Dokumentenidentität:
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
— dass die in Schriftform eingereichten Unterlagen und die elektronisch eingereichten Unterlagen in Aufbau und Inhalt identisch sind und jede Version vollständig ist,
— dass im Zweifel das in Schriftform eingereichte Original rechtsverbindlich ist.
2. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt hiermit vorbehaltlos,
— dass er der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem Projekt „Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen über UKW-Sender“, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
— dass er der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem Projekt „Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen über UKW-Sender“, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
— dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens…
… 5 000 000 EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachtePersonen- und Sachschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird,
… 2 500 000 EUR pro Schadensfall für schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht oder bis zum Projektstart abgeschlossen wird,
— dass er die Dauer des Versicherungsschutzes für die Laufzeit des Vertrages mit dem Auftraggeber aufrechterhalten wird und -dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
— dass er die Dauer des Versicherungsschutzes für die Laufzeit des Vertrages mit dem Auftraggeber aufrechterhalten wird und -dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
3.Eigenerklärung zur Eignung:
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
— Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Nr. 6 lit. a VOL/A).
— Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
— Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
— Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Nr. 6 lit. b VOL/A).
— Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Nr. 6 lit. c VOL/A).
— Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
— Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Nr. 6 lit. d VOL/A).
— Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Nr. 6 lit. e VOL/A).
— Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § § 6 EG Nr. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
— Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § § 6 EG Nr. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), (siehe weiter in VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Nachweise der Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen durch Vorlage von Unterlagen über realisierte und abgeschlossene Projekte (mindestens 3) der letzten 4 Jahre (Referenzliste) als stichwortartige Beschreibung mit Angabe des Auftraggebers, unter Nennung des Auftragswertes und der Realisierungszeit.
1.Nachweise der Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten mit vergleichbaren Anforderungen durch Vorlage von Unterlagen über realisierte und abgeschlossene Projekte (mindestens 3) der letzten 4 Jahre (Referenzliste) als stichwortartige Beschreibung mit Angabe des Auftraggebers, unter Nennung des Auftragswertes und der Realisierungszeit.
2.Nachweis der für die Umsetzung erforderlichen Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit inkl. der Nachunternehmer im Hinblick auf ausreichende und qualifizierte personelle Ausstattung für die entsprechende Bereiche Werkplanung, Montage und Inbetriebnahme.
2.Nachweis der für die Umsetzung erforderlichen Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeit inkl. der Nachunternehmer im Hinblick auf ausreichende und qualifizierte personelle Ausstattung für die entsprechende Bereiche Werkplanung, Montage und Inbetriebnahme.
3.Benennung eines Projektleiters und Nachweis dessen Qualifikation anhand der Durchführung vergleichbarer Projekte (min. 3) und der Betriebszugehörigkeit.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Projektsprache in Wort und Schrift ist deutsch.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle.
— § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terrorterroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haus-halte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, das Fehlen einer einzelnen Erklärung oder eines einzelnen Nachweises führt zum Ausschluss.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428231448 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. Ziff. VI.4.1).
Spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss ein Bewerber ein Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer beantragen (3160 Abs. 3, Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 045-082127 (2017-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: E10
Kurze Beschreibung:
Der NDR erneuert die Technik des Hörfunk- Produktionskomplexes Regie 2 – Kleiner Sendesaal im NDR Landesfunkhaus Niedersaschsen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Der Auftrag umfasst umfangreiche Verkabelungsarbeiten für Audio- /Video- und Datenkabel (LWL/CAT) einschließlich der entsprechenden Anschlussfelder. Es ist ein beigestelltes Produktionsmischpult zu integrieren, weitere Audio- und Videotechnik ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Der Auftrag umfasst umfangreiche Verkabelungsarbeiten für Audio- /Video- und Datenkabel (LWL/CAT) einschließlich der entsprechenden Anschlussfelder. Es ist ein beigestelltes Produktionsmischpult zu integrieren, weitere Audio- und Videotechnik ist zu liefern, zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Ergänzend sind Studiomöbel zu liefern und im BEstand anzupassen. Die Arbeiten sind zwingend gemäß Detail-Zeitplan im Sommer 2017 auszuführen und sind in einen eng gefassten Bau-Terminplan integriert.
Beschreibung der Optionen: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachlicher Teil / Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 90
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-27 📅