Edelstahlrohre und Einbauten
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
Bei dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben handelt es sich um Leistungen innerhalb des Projektes „HPS2“, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Das Gesamtbeschaffungsvorhaben HPS2 wird in mehreren einzelnen Losen ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist Teil des Gesamtbeschaffungsvorhabens.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Rohrkupplungen › Flansche
- • Rohrleitungen und Formstücke › Leitungen
- • Rohrleitungen und Formstücke › Rohrformteile
- • Alentejo › Alentejo Central
- • Stuttgart › Stuttgart, Stadtkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-12-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-03-02 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Referenznummer: E26768871
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alentejo Central 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: natalie.griedl@dlr.de 📧
Telefon: +49 30/670559133 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-505798
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 56 Tage
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Evora, Portugal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Natalie Griedl
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 243-505798 (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel
Referenznummer: E26768871
Kurze Beschreibung:
Bei dem gegenständlichen Beschaffungsvorhaben handelt es sich um Leistungen innerhalb des Projektes „HPS2“, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Das Gesamtbeschaffungsvorhaben HPS2 wird in mehreren einzelnen Losen ausgeschrieben. Diese Ausschreibung ist Teil des Gesamtbeschaffungsvorhabens.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alentejo Central 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) - Stuttgart
Postanschrift: Pfaffenwaldring 38-40
Postleitzahl: 70569
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: natalie.griedl@dlr.de 📧
Telefon: +49 30/670559133 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-505798
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die deutsche Fassung der (Vergabe-)Unterlagen verbindlich ist und die englische Fassung lediglich Informationszwecken dient.
In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen (Teilnahme- und Vergabeunterlagen).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das DLR-Institut für Solarforschung errichtet mit der Universität Évora und Industriepartnern im Rahmen des BMWi Projekts HPS-2 eine Parabolrinnen-Versuchsanlage mit Salzschmelze als Wärmeträgermedium. Diese wird auf der Évora Molten Salt Platform (EMSP) in Évora, Portugal aufgebaut und betrieben werden. Ziel des Projekts ist die Demonstration der Technologie, insbesondere in Bezug auf bisher kritische Fragestellungen. Die Anlage ermöglicht weltweit einmalige praktische Testmöglichkeiten für diese Technologie in anwendungsrelevantem Maßstab.
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Als Wärmeträgermedium werden Nitratsalze zwischen den Systemen geführt. Hierfür sollen im Rahmen dieser Ausschreibung Rohrleitungsteile beschafft werden.
Die Arbeiten des Auftragnehmers umfassen die Bereitstellung von Rohrleitungen samt Armaturen und Flansche aus Edelstahl und deren Lieferung auf die Anlage.
Technische Randbedingen für die Rohrleitungsteile:
• Medium: Ternäre und binäre Salzschmelzen (NaNO3, KNO3, NaNO2, Ca(NO3)2 in verschiedenen Mischungsverhältnissen) • Design Temperatur: min 550
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu weitere 10 % des Angebotspreises des bezuschlagten Angebotes des Auftragnehmers unter diesem Vertrag zu beauftragen (Optionale Leistungen). Welche Leistungen unter diesem Vertrag konkret als optionale Leistungen abgerufen werden, teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Abruffall mit.
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Weitere Informationen zur Option sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Evora, Portugal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Es gelten die Festlegungen gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: Natalie Griedl
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E26768871 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die deutsche Fassung der (Vergabe-)Unterlagen verbindlich ist und die englische Fassung lediglich Informationszwecken dient.
In Übrigen gelten die Festlegung in den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen (Teilnahme- und Vergabeunterlagen).
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60712.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Stuttgart
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-098160
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 243-505798
ABl. S-Ausgabe: 45
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Evora, Portugal
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-02 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 045-098160 (2018-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60712.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Stuttgart
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 045-098160
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 243-505798
ABl. S-Ausgabe: 45
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Medium: Ternäre und binäre Salzschmelzen (NaNO3, KNO3, NaNO2, Ca(NO3)2 in verschiedenen Mischungsverhältnissen),
— Design Temperatur: min 550
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Evora, Portugal
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-02 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an;
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
a. gegen § 101a verstoßen hat oder;
b. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
a. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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