1) Sämtliche in dieser und unter Ziffer III geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Das Fehlen sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren;
2) Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung Die Anerkennung unter Berücksichtigung u. s. Hinweise muss im Angebot gesondert bestätigt werden;
3) Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen;
4) Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers (z. B. in Formeiner Verpflichtungserklärung), dass er im Auftragsfall Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen;
5) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter:
https://bieterportal. noncd.db.de möglich.
Die Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
Angebote müssen spätestens am 14.2.2018, 10.00 über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG hochgeladen sein.
Darüber hinaus sind sämtliche Unterlagen mit anhängenden Kennzettel.
— 3-fach auf Datenträger (USB, CD oder DVD),
— 3-fach in Papierform an die unter I.3) genannte Adresse zu senden.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Angebot – nicht öffnen“ und dem Aktenzeichen „17TEA30548“ zu versehen.
Durch den Bieter ist schriftlich zu bestätigen, dass die digital (Datenträger und Vergabeportal) und in Papierform eingereichten Unterlagen inhaltsgleich sind.
Eine sonstige elektronische Übermittlung der Angebote (z. B, per Email oder Telefax) ist nicht zulässig.