Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(C1): Nachweis (gemäß Vordruck) über die Zertifizierung des Unternehmens bzw. des mit dem Hosting beauftragten Dienstleisters nach ISO 27001 oder ISO 27001 auf Basis von BSI IT-Grundschutz. Dieser Nachweis ist keine Mindestanforderung und daher nur dann vorzulegen, wenn er vorhanden ist. Sollte der Nachweis nicht mit dem Teilnahmewettbewerb vorgelegt werden, kann die BSS nicht auf Basis eines Hostings, sondern lediglich auf Basis eines Eigenbetriebs (unter Abschnitt II.2.4 als „Eigenhosting“ bezeichnet) durch den Auftraggeber angeboten werden. Für ein Angebot der BSS auf Basis eines Hostings ist dagegen der entsprechende Nachweis zwingend erforderlich und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(...)