Einführung eines Verfahrens für das Finanz- und Immobilienwesen in SAP S/4 HANA

Stiftungsverwaltung Freiburg – vertreten durch Vergabemanagement Stadt Freiburg

Einführung eines Verfahrens für das Finanz- und Immobilienwesen in SAP S/4 HANA für die Stiftungsverwaltung Freiburg, Adelhauser Str. 33, 79098 Freiburg.
Kauf von Lizenzen für SAP S/4 HANA und Rechnungseingangsworkflow, Vertrag über Beratungs- und Entwicklungsleistungen zu SAP S/4 HANA und Rechenzentrumsleistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-13 Auftragsbekanntmachung
2017-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Referenznummer: 2017001212
Kurze Beschreibung:
Einführung eines Verfahrens für das Finanz- und Immobilienwesen in SAP S/4 HANA für die Stiftungsverwaltung Freiburg, Adelhauser Str. 33, 79098 Freiburg. Kauf von Lizenzen für SAP S/4 HANA und Rechnungseingangsworkflow, Vertrag über Beratungs- und Entwicklungsleistungen zu SAP S/4 HANA und Rechenzentrumsleistung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftungsverwaltung Freiburg – vertreten durch Vergabemanagement Stadt Freiburg
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-15 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 075-144778
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Kaufvertrages von SAP S/4 HANA-Lizenzen und entsprechenden Vereinbarungen über die Implementierung, Inbetriebnahme und Betrieb von SAP S/4 HANA.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einführung eines Verfahrens für das Finanz- und Immobilienwesen in SAP S/4 HANA für die Stiftungsverwaltung Freiburg, Adelhauser Str. 33, 79098 Freiburg.
Kauf von Lizenzen für SAP S/4 HANA und Rechnungseingangsworkflow, Vertrag über Beratungs- und Entwicklungsleistungen zu SAP S/4 HANA und Rechenzentrumsleistung.
In der Stiftungsverwaltung Freiburg wird das Finanz- und Immobilienwesen über SAP (kameral) geführt.
Es ist beabsichtigt, das Finanzwesen insgesamt auf die Doppik (nach Eigenbetriebsrecht bzw. HGB) umzustellen. Im Zuge dieses Systemwechsels ist auch das Immobilienmanagement auf eine neue Software umzustellen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind:
a) Hosting im Rechenzentrum
b) Die unbefristete Überlassung folgender Standardsoftwarekomponenten und eine Lizenzwartung der Komponenten:
1 x SAP S/4 HANA Entwicklungs-Lizenz, 20 x SAP S/4 HANA Finanzbuchhaltung Voll-User-Lizenzen, 30 x SAP S/4 HANA Finanzbuchhaltung Info-User Lizenzen, 3 x SAP S/4 HANA Controlling Voll-User-Lizenzen, 3 x SAP S/4 HANA Planung Voll-User-Lizenzen, 10 x SAP S/4 HANA Immobilien (RE-FX) Voll-User-Lizenzen, 1 x SAP S/4 HANA Datenbank-Lizenz, 1 x Rechnungseingangs-Workflow-System-Lizenz, 10 x Rechnungseingangs-Workflow-User-Lizenzen
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c) Im Rahmen der Integration und Weiterentwicklung der Anwendungen werden anteilig SAP Beratungs- und Entwicklungsleistungen benötigt. Darüber hinaus sind fachlich qualifizierte Mitarbeiterschulungen durchzuführen.
d) Zudem sind für die Neu-/Weiterentwicklung der Anwendung im Bereich des Immobilien- und Erbbaurechtsmanagements spezielle Fachkenntnisse erforderlich.
Zur Umsetzung des Vorhabens muss aufgrund von Kapazitätsengpässen oder bei Bedarf Beratungs- und Entwicklungsleistungen durch externe Partner hinzugezogen werden.
Die Vereinbarung ist mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer als Generalunternehmer abzuschließen. Die Laufzeit des Wartungs- und des Hostingvertrags für den Betrieb beträgt 4 Jahre, mit einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragslaufzeit:
Beginn: 1.7.2017, Fertigstellung: Finanzwesen Pflegeeinrichtungen bis spätestens zum 31.12.2017, Bereich Stiftungen und Immobilienmanagement sowie Verwaltungskkostenumlage bis spätestens 31.12.2018. Laufzeit für das Hosting beträgt 4 Jahre.
Zusätzliche Informationen:
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Kaufvertrages von SAP S/4 HANA-Lizenzen und entsprechenden Vereinbarungen über die Implementierung, Inbetriebnahme und Betrieb von SAP S/4 HANA.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angebotsschreiben (Formblatt VHB 633);
2. Unternehmensdarstellung;
3. Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre;
4. Aktueller Handelsregisterauszug (soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein) oder soweit das Unternehmen nicht im Handelsregister geführt wird, eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
5. Mindestens je drei nachprüfbare Referenzen über ein SAP-Projekt bei einem Auftraggeber aus dem Sektor der öffentlichen Verwaltung und der Soziallwirtschaft innerhalb der letzten 5 Jahre.
6. Unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 2), u. a. darüber,
— dass keine schweren Verstöße gegen abgabenrechtliche Pflichten, die sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergeben, vorliegen und der Bewerber der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG nachgekommen ist,
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— dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des AG nachgekommen ist.
7. ggf. Erklärung einer Bietergemeinschaft (Anlage 3);
8. ggf. Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (Anlage 4);
9. Bestätigung Formblatt der Ausschlusskriterien (Anlage 5) und Bestätigung u. a. darüber, dass
— mindestens drei Personen zur Verfügung gestellt werden und diese in deutscher Sprache kommunizieren,
— ein Austausch des Projektleiters nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber erfolgen kann,
— im Bedarfsfall mindestens eine der eingesetzten Personen in der Lage sein muss, unter gewöhnlichen Umständen innerhalb von drei Stunden am Ausführungsort (Stiftungsverwaltung Freiburg) zu sein,
— die konzeptionellen Tätigkeiten überwiegend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden,
— der Generalunternehmer den SAP-Betrieb in einem Rechenzentrum sicherstellt,
— die Vorgaben zur Beauftragung eines Nachunternehmers erfüllt werden,
— der Auftragnehmer in den Bereichen Support und Beratung durch SAP zertifiziert ist,
— die eingesetzten Personen mindestens fünf Jahre in den Bereichen SAP Finanzwesen (FI und CO) und Immobilienwesen (RE-FX) tätig sind,
— die eingesetzten Personen nachweislich über detaillierte Fachkenntnis und Erfahrungen in den einschlägigen Vorschriften verfügen.
10. vervollständigtes Formblatt der Leistungsbeschreibung (Anlage 6);
11. Angabe der Ansprechperson/en (Anlage 7);
12. vervollständigtes Preisblatt (Anlage 8), zwingend mit Angebotsabgabe einzureichen, kein Nachreichen möglich;
13. Nachweis entsprechender Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtzusagen für Personen- und Sachschäden sowie Produkthaftung.
Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen (s. Anlage 1).
Die Nachweise zu Ziffer 1 und 12 sind zwingend mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen.). Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Präqualifikation, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind (elektronischer EEE-Dienst siehe: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de).
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Soweit Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen.
Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen (siehe Informationssystem eCERTIS unter http://ec.europa.eu/markt/ecertis/login.do).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III. 1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III. 1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Die Auftraggeberin behält sich vor, für den Fall der Auftragserteilung von dem Bewerber eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Grundanspruchs für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß Vertrag zu verlangen. Die Sicherheitsleistung muss den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
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Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Abrechnung erfolgt nach Vorlage Tätigkeitsnachweis jeweils am Monatsende.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Freiburg Vergabemanagement, Auftraggeber: Heiliggeistspitalstiftung Freiburg vertreten durch: Stiftungsverwaltung Freiburg, Adelhauser Straße 33, 79098 Freiburg
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen sind möglich bis spätestens 9.5.2017 – 12:00 Uhr
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 075-144778 (2017-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 164-337848
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 075-144778
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt, das Finanzwesen insgesamt auf die Doppik (nach Eigenbetriebsrecht bzw. HGB) umzustellen. Gegenstand a) Hosting im Rechenzentrum, b) Die unbefristete Überlassung Standardsoftwarekomponenten und eine Lizenzwartung,
c) Im Rahmen der Integration und Weiterentwicklung der Anwendungen werden anteilig SAP Beratungs- und Entwicklungsleistungen benötigt. Darüber hinaus sind fachlich qualifizierte Mitarbeiterschulungen durchzuführen. d) Zudem sind für die Neu-/Weiterentwicklung der Anwendung im Bereich des Immobilien- und Erbbaurechtsmanagements spezielle Fachkenntnisse erforderlich.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-11 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2017/S 164-337848 (2017-08-24)