Einführung, Realisierung und Inbetriebnahme sowie Service und Pflege eines neuen Ausweisverwaltungssystems inklusive Ablösung des Altsystems

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Das Ziel ist die Einführung, Realisierung und erfolgreiche Inbetriebnahme eines leistungsfähigen und modernen Ausweisverwaltungssystems (AVS) und die gleichzeitige reibungslose Ablösung des derzeit im Einsatz befindlichen AVS.
Das AVS ist das zentrale System zur Erstellung von Ausweisen für Sicherheitsbereiche sowie Park-, Besucher und Serviceausweise zur Authentifizierung von Personen auf den Berliner Flughäfen. Das AVS muss dem AG zur Umsetzung der Geschäftsprozesse als 24x7 System zur Verfügung stehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Flughäfen
Referenznummer: EA-2017-056
Kurze Beschreibung:
Das Ziel ist die Einführung, Realisierung und erfolgreiche Inbetriebnahme eines leistungsfähigen und modernen Ausweisverwaltungssystems (AVS) und die gleichzeitige reibungslose Ablösung des derzeit im Einsatz befindlichen AVS. Das AVS ist das zentrale System zur Erstellung von Ausweisen für Sicherheitsbereiche sowie Park-, Besucher und Serviceausweise zur Authentifizierung von Personen auf den Berliner Flughäfen. Das AVS muss dem AG zur Umsetzung der Geschäftsprozesse als 24x7 System zur Verfügung stehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steuer- und Überwachungs-, Sicherheits- oder Signaleinrichtungen für Flughäfen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausgabe von Mitarbeiterausweisen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠
URL der Dokumente: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 042-077352
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel ist die Einführung, Realisierung und erfolgreiche Inbetriebnahme eines leistungsfähigen und modernen Ausweisverwaltungssystems (AVS) und die gleichzeitige reibungslose Ablösung des derzeit im Einsatz befindlichen AVS.
Das AVS ist das zentrale System zur Erstellung von Ausweisen für Sicherheitsbereiche sowie Park-, Besucher und Serviceausweise zur Authentifizierung von Personen auf den Berliner Flughäfen. Das AVS muss dem AG zur Umsetzung der Geschäftsprozesse als 24x7 System zur Verfügung stehen.
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Für den AG kommen einheitliche Zutritts- und Identifikationsdokumente (Flughafen-Sicherheitsausweise, Fahrgenehmigungen) auf Grundlage §8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und DVO (EU) 2015/1998 zur Anwendung. Die Erstellung und Verwaltung dieser erfolgt ausschließlich über das Ausweisverwaltungssystem. Relevante Ausweisdaten werden mit den zugeordneten Zutrittsberechtigungen an das übergeordnete Zutrittskontrollzentrale (ÜZKZ) übertragen. Über diese werden die dezentralen ZKZen parametriert und gesteuert. Schnittstellen zu weiteren Systemen (u. a. SAP, e-Learning-Systeme etc.) unterstützen den Kommunikationsprozess bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten. Für die Ausweiskodierung wird ausschließlich LEGIC advant verwendet, der AG ist im Besitz einer Betreiberlizenz der Firma LEGIC. Als zusätzliches Identifikationsmerkmal verwendet der AG ein Biometrie-Merkmal, das während der Authentisierung über integrierte Biometrie-Terminals verglichen wird. Der AG möchte das bestehende Ausweisverwaltungssystem (AVS) ablösen und ein leistungsfähiges und modernes AVS implementieren und in Betrieb nehmen sowie warten und pflegen lassen.
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Das Ziel ist die Einführung, Implementierung und erfolgreiche Inbetriebnahme eines leistungsfähigen und modernen Ausweisverwaltungssystems (AVS) und die gleichzeitige reibungslose Ablösung des derzeit im Einsatz befindlichen AVS.
Das AVS ist das zentrale System zur Erstellung von Ausweisen für Sicherheitsbereiche sowie Park-, Besucher und Serviceausweise zur Authentifizierung von Personen auf den Berliner Flughäfen. Das AVS muss dem AG zur Umsetzung der Geschäftsprozesse als 24x7 System zur Verfügung stehen
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Der AG beabsichtigt die bereits in Verwendung befindliche Hardware, wie Ausweisdrucker, Biometrie Enrolment, Unterschriften-Pads, etc., mit dem neuen AVS weiter zu betreiben. Weiterhin geht der Bieter mit der Teilnahme an dieser Vergabe die Verpflichtung ein, alle Stamm- und Bewegungsdaten, Kodier-Vorschriften, Kartenlayouts und Biometrie-Merkmale zu übernehmen.
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Der AG verfolgt mit diesem Projekt grundsätzlich folgende Ziele:
Ablösung des vorhandenen Ausweisverwaltungssystems.
Rechts- und revisionssichere Stammdaten- und Ausweisverwaltung.
Beschleunigung der Bearbeitungszeiten durch intuitive und effiziente Eingabe- und Menü-Führung.
Nutzung moderner Kommunikationsmedien zwischen Betreiber und Antragsteller.
Rechtssichere Nachvollziehbarkeit von Vorgängen.
Umsetzung gesetzlicher Anforderungen des LuftSiG, DVO (EU) 1998/2015 über das AVS.
Schwerpunkte:
Im Umlauf befindliche Ausweise müssen ihre Gültigkeit behalten, es darf durch die Umstellung auf ein neues AVS nicht zur Beeinträchtigung der Ausweisfunktionen kommen.
Übernahme der Stamm- und Ausweisdaten aus dem aktuellen AVS-System.
Übernahme der Ausweislayout- und LEGIC-Kodier-Templates sowie der Biometrie-Erkennung aus dem bestehenden AVS-System.
Anbindung von internen und externen Dritt-Systemen über Standard-Schnittstellentechnologien.
Anbindung der vorhandenen IT Infrastruktur des AG.
Umsetzung der Benutzer/Rollen Matrix nach Anforderungen des AG.
Schulung aller Benutzer und Verwalter des neuen AVS.
Nutzung eines flexiblen Reporting- und Statistik-Moduls.
Nach Auftragserteilung wird der AN einen mehrtägigen Workshop beim AG durchführen, bei dem das AVS mit seinen Standardfunktionen vorgeführt und ein kleiner Kreis von Key-Usern darauf geschult wird. Auf Basis dieses Workshops und der Leistungsbeschreibung des AG erfolgt die Feinkonzeption des AVS durch den AN, dass dann die detaillierten Anforderungen an den Einsatz des AVS beim AG definiert.
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Wartung und Pflege und Support ab Abnahme nach den Anforderungen des AG für 3 Jahre (optional für weitere max. 24 Monate) Der AG benötigt für die Dauer der Vereinbarung einen Servicepartner, der ihm nach der Implementierung des neuen AVS bei der Lösung von Problemen, Behebung von Störungen, der Konfiguration der Anwendung und Implementierung von Lösungen sowie der Schulung von Mitarbeitern unterstützt.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11).
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) maximal 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG sind. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen(VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst mit „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zur Verfügung stellen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate. Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
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4) Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag (TNA) eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Erklärung über den „Gesamtumsatz“ (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG zur vergebenden Leistung in Höhe von 300 000 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Es sind mindestens zwei Referenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) und II.2.4) innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
2.) Nennung des verantwortlichen Ansprechpartners des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welche/r, bis zur Abnahme des Ausweisverwaltungssystems durch den AG, für die Projektleitung vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Dem Teilnahmeantrag soll ein Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters beigefügt werden, in dem die konkreten Aufgaben-und Funktionsbereiche dieser Person beispielhaft in Kurzform erläutert werden.
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Mindeststandards:
1.) Es sind mindestens zwei Referenzen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4) und II.2.4) innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden.
1.1. Bei den Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben:
a. bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ein Ausweisverwaltungssystem erfolgreich in Betrieb genommen hat mit mindestens:
a.a) 500 Ausweisen,
a.b) einer Anbindung oder in Verbindung mit einem Zutrittskontrollsystem,
a.c) mit mindestens einer Web-Schnittstellen zu einem fremden System,
a.d.) mit mindestens einer Web-Schnittstellen von einem fremden System
und
b. bei denen das Ausweisverwaltungssystem mindestens 12 Monate nach der Inbetriebnahme betriebsbereit und im produktiven Einsatz gehalten wurde.
1.2.) Bei mindestens einer Referenz muss es sich um einen Auftrag gehandelt haben,
c. bei dem das Unternehmen mit dem Ausweisverwaltungssystem Ausweise kodiert und gedruckt hat und die Ausweise als Legitimation für kontaktlose Zutrittskontrolle dienen.
Die Nichterfüllung einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen bei den für die Eignungsprüfung bestimmten Referenzen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Je Referenz sollten folgende Daten angegeben werden:
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung (Monat/Jahr),
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
— Anzahl der verwalteten Ausweise.
1.3) Als Mindestanforderung muss mindestens eine der eingereichten Referenzen (gemäß 1.1 a und b) folgendes erfüllen. Bitte in der Referenz kennzeichnen.
a. Einen Service und Support mit einer telefonischen Erreichbarkeit von mindestens Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr geleistet durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und
b. mindestens 12 Monaten geleistet.
Die Nichterfüllung dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen bei der für die Eignungsprüfung bestimmten Referenz führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Darstellung der Unternehmensreferenz soll in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Benennung und Beschreibung des Helpdesk inklusive Laufzeit unter expliziter Angabe der mit dem Kundenvereinbarten Wiederherstellungszeiten.
Es gelten für den benannten Ansprechpartner nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
2.a) Erfahrungen in der Projektleitung für die Implementierung von mindestens einem vergleichbaren Ausweisverwaltungssystem (gemäß 1.1 a und b) innerhalb der letzten 3 Jahre.
2.b) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Sofern der Ansprechpartner des Teilnahmeantrags eine der Mindestanforderungen (gem. 2 a und b) nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Darstellung der Referenz des Projektleiters soll in Tabellenform erfolgen.
Bei der Referenz sollen folgende Daten angegeben werden:
— Anzahl der verwalteten Ausweise in diesem Projekt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1) bis III.1.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
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Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und
Sachschäden innerhalb des Sicherheitsbereiches, mindestens 2 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicherheitsbereiches. Sofern der Auftragnehmer eine
Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich zur Leistungserbringung benötigt, hat er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten, bzw. abzuschließen.
c) Alle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – *Kein Angebot*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
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2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2017-056 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.3.2017, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
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4) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-056 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
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5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BWG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
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9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des AGs.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
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5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: OJS 2017/S 042-077352 (2017-02-24)