Einrichtung eines 24-stündigen Krisendienstes – Bereitschaftsdienst PsychKG
Für die Sicherstellung eins 24-stündigen Krisendienstes zur Untersuchung und Unterbringung psychisch kranker Menschen auf Grundlage des PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) wird die Einrichtung eines Dienstes über Nacht, an den Wochenenden und an Feiertagen notwendig.
Im Rahmen der Neuordnung sollen nun Sozialpädagogen/innen den betreffenden Menschen aufsuchen und erforderlichenfalls den Bereitschaftsdienst des Kreises informieren, der eine ärztliche Begutachtung veranlasst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-27.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-03-27
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Auftragsbekanntmachung
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