Einsammlung und Transport von Hausmüll, Bioabfall und Altpapier; Abholung von Sperrmüll auf Abruf sowie Mobile Sammlung von Problemabfällen im Landkreis Augsburg
Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall (3 Gebietslose) — Einsammlung von Hausmüll (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall (14-täglich) — Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung Abfuhr von Altpapier (2 Gebietslose) — Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen 4-wöchentlich bzw.14-täglich — Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet) — Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll — Transport von Altholz / Teppich sowie von sonstigem Sperrmüll zur weiteren Entsorgung / Verwertung Mobile Sammlung von Problemabfällen (gesamtes Landkreisgebiet) — Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten — Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung) — Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall (3 Gebietslose)
— Einsammlung von Hausmüll (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall (14-täglich)
— Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung
Abfuhr von Altpapier (2 Gebietslose)
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen 4-wöchentlich bzw.14-täglich
— Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten
Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet)
— Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll
— Transport von Altholz / Teppich sowie von sonstigem Sperrmüll zur weiteren Entsorgung / Verwertung
Mobile Sammlung von Problemabfällen (gesamtes Landkreisgebiet)
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung)
— Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-08 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 129-263812
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall (3 Gebietslose)
— Einsammlung von Hausmüll (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall (14-täglich)
— Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung
Abfuhr von Altpapier (2 Gebietslose)
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen 4-wöchentlich bzw.14-täglich
— Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten
Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet)
— Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll
— Transport von Altholz / Teppich sowie von sonstigem Sperrmüll zur weiteren Entsorgung / Verwertung
Mobile Sammlung von Problemabfällen (gesamtes Landkreisgebiet)
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung)
— Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung.
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall – Abfuhrgebiet Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Einsammlung von Hausmüll aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich) sowie aus 770-l- und 1.100-l-Behälter (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich)
— Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung zur AVA GmbH nach Augsburg.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 2 weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt.
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall – Abfuhrgebiet Mitte
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall – Abfuhrgebiet Süd
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Einsammlung von Hausmüll aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich) sowie aus 770-l- und 1.100-l-Behälter (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich),
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Altpapier – Abfuhrgebiet Nord
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen aus 240-l-Behälter (4-wöchentlich) sowie aus 1 100-l-Behältern (14-täglich),
— Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten im Landkreis oder der Stadt Augsburg.
Bezeichnung des Loses: Abfuhr von Altpapier – Abfuhrgebiet Süd
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet)
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
— Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll,
— Transport von Altholz / Teppich zur Verwertung im Landkreis oder der Stadt Augsburg bzw. zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten im Landkreis oder der Stadt Augsburg
— Transport von sonstigem Sperrmüll zur AVA GmbH nach Augsburg.
Bezeichnung des Loses: Mobile Sammlung von Problemabfällen (gesamtes Landkreisgebiet)
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten in den Gemeinden des Landkreisgebiets,
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung),
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Augsburg – Abfuhrgebiet Nord.
Landkreis Augsburg – Abfuhrgebiet Mitte.
Landkreis Augsburg – Abfuhrgebiet Süd.
Landkreis Augsburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Schwabmünchen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter guenther.prestele@lra-a.bayern.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und/oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und/oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter guenther.prestele@lra-a.bayern.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und/oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und/oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung möglich (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung möglich (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 129-263812 (2017-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall (3 Gebietslose):
— Einsammlung von Hausmüll (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall (14-täglich);
— Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung.
Abfuhr von Altpapier (2 Gebietslose):
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen 4-wöchentlich bzw.14-täglich;
— Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten.
Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet):
— Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll;
— Transport von Altholz / Teppich sowie von sonstigem Sperrmüll zur weiteren Entsorgung / Verwertung.
Mobile Sammlung von Problemabfällen (gesamtes Landkreisgebiet)
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten;
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung);
— Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung.
Zu II.1.7 und V.2.4:
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abfuhr von Hausmüll und Bioabfall (3 Gebietslose):
— Einsammlung von Hausmüll (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall (14-täglich);
— Transport von Hausmüll und Bioabfall zur weiteren Entsorgung / Verwertung.
Abfuhr von Altpapier (2 Gebietslose):
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen 4-wöchentlich bzw.14-täglich;
— Transport des Altpapiers zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten.
Abfuhr Sperrmüll auf Abruf (gesamtes Landkreisgebiet):
— Einsammlung von Sperrmüll auf Abruf getrennt nach Altholz / Teppich und sonstigem Sperrmüll;
— Transport von Altholz / Teppich sowie von sonstigem Sperrmüll zur weiteren Entsorgung / Verwertung.
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten;
— Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung);
— Einsammlung von Hausmüll aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich) sowie aus 770-l- und 1 100-l-Behälter (wöchentlich bzw. 14-täglich) und Bioabfall aus 80-l-, 120-l- und 240-l-Behälter (14-täglich);
— Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen aus 240-l-Behälter (4-wöchentlich) sowie aus 1 100-l-Behältern (14-täglich);
— Transport von Altholz / Teppich zur Verwertung im Landkreis oder der Stadt Augsburg bzw. zur Übernahmestelle des beauftragten Dritten im Landkreis oder der Stadt Augsburg;
— Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten in den Gemeinden des Landkreisgebiets;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-16 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4:
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).