Beschaffung von 19 Spreadern für die Umschlagbahnhöfe Köln Eifeltor, Basel, Kornwestheim, München, Mannheim, Hamburg, Ulm, Erfurt und Großbeeren, gemäß den Anforderungen des AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-27.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Böhmann, Arne-Christian
Telefon: +49 3029756890📞
E-Mail: arne-christian.boehmann@deutschebahn.com📧
Fax: +49 6926521757 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EIS – Ersatzinvestprogramm Spreader 2017-2021.
17TEA25816
Produkte/Dienstleistungen: Lade- oder Fördervorrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 19 Spreadern für die Umschlagbahnhöfe Köln Eifeltor, Basel, Kornwestheim, München, Mannheim, Hamburg, Ulm, Erfurt und Großbeeren, gemäß den...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von 19 Spreadern für die Umschlagbahnhöfe Köln Eifeltor, Basel, Kornwestheim, München, Mannheim, Hamburg, Ulm, Erfurt und Großbeeren, gemäß den Anforderungen des AG.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lade- oder Fördervorrichtungen📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemäß Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Beschaffung:
“EIS – Ersatzinvestprogramm Spreader; Lieferung, Montag, Inbetriebnahme und Einweisung, sowie Demontage Altspreader 19 Stück teleskopierbare, kombinierte...”
Beschreibung der Beschaffung
EIS – Ersatzinvestprogramm Spreader; Lieferung, Montag, Inbetriebnahme und Einweisung, sowie Demontage Altspreader 19 Stück teleskopierbare, kombinierte Spreader-Greifzangenladegeschirre (Spreader) Umschlagbahnhöfe Hamburg Billwerder (5), München Riem (4), Erfurt Vieselbach (1), Großbeeren (1), Basel Weil am Rhein (2), Mannheim Handelshafen (2), Köln Eifeltor (2), Ulm Dornstadt (1), Kornwestheim (1) ,gemäß Spezifikation des Auftraggebers; für den Umschlag aller im kombinierten Ladungsverkehr eingesetzten Ladeeinheiten und kranbare Megatrailer (lange Sattelauflieger), Tragfähigkeit am Lastaufnahmemittel: 41t, Leistungsfähigkeit: min. 30 LE/h.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 045-083020
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: EIS – Ersatzinvestprogramm Spreader 2017-2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 120-243356 (2017-06-22)