Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf gGmbH ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und versorgt Patienten in sechs Fachbereichen. Es ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und hat als einzige Hamburger Klinik einen besonderen Versorgungsauftrag für Menschen mit Behinderung.
Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf verfügt über 252 Planbetten und 43 teilstationäre Behandlungsplätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2017-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VgV_03_2017_EKA
Kurze Beschreibung:
“Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf gGmbH ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und versorgt Patienten in sechs...”
Kurze Beschreibung
Das Evangelische Krankenhaus Alsterdorf gGmbH ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und versorgt Patienten in sechs Fachbereichen. Es ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und hat als einzige Hamburger Klinik einen besonderen Versorgungsauftrag für Menschen mit Behinderung.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH
Postanschrift: Elisabeth-Flügge-Straße 1
Postleitzahl: 22337
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evangelisches-krankenhaus-alsterdorf.de🌏
E-Mail: eka.vgv@archimeda.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
“Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt...”
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
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Quelle: OJS 2017/S 225-468559 (2017-11-20)