Text
(1) Die Verpflichtungserklärungen gemäß Abschnitt III.2.2) Nr. (1) (a) und (b) sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die geforderten Unterlagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer Frist von fünf Werktagen per Fax oder E-Mail einzureichen.
(2) Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.