Elektronische Gesundheitsplattform

Bitmarck Software GmbH

Die BITMARCK Software GmbH beabsichtigt die Beschaffung einer Standardsoftware auf Zeit, welche den Versicherten, der mit dem Auftraggeber vertraglich bzw. gesellschaftsrechtlich verbundenen Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen, als App zur unentgeltlichen Nutzung bereitgestellt wird, einschließlich IT-Dienstleistungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-12 Auftragsbekanntmachung
2017-12-15 Ergänzende Angaben
2018-05-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-12-15)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BITMARCK Software GmbH
Postanschrift: Paul-Klinger-Straße 15
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, LL.M.
Telefon: +49 211/20056224 📞
E-Mail: team.bitmarck@twobirds.com 📧
Fax: +49 211/20056011 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.bitmarck.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Gesundheitsplattform
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Kurze Beschreibung:
“Die BITMARCK Software GmbH beabsichtigt die Beschaffung einer Standardsoftware auf Zeit, welche den Versicherten, der mit dem Auftraggeber vertraglich bzw....”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 241-500478

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Die Verpflichtungserklärungen gemäß Abschnitt III.2.2) Nr. (1) (a) und (b) sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“(1) Die Verpflichtungserklärungen gemäß Abschnitt III.2.2) Nr. (1) (a) und (b) sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 244-510355 (2017-12-15)