Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V sicherzustellen. Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Serviceleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
Referenznummer: 2017-11-20-RHL/HH-BEC
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V sicherzustellen. Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Serviceleistungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-23 📅
Datum des Beginns: 2018-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 225-468053
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKY9X5.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Servicestellenbereich Köln
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
“Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Köln mit Elektrostimulationsgeräten...”
Kurze Beschreibung
Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Köln mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung der Versicherten stehenden Serviceleistungen wie beispielsweise Einweisung, Beratung, Wartung und Reparatur. Bezüglich des konkreten Loszuschnitts und der voraussichtlich zu liefernden Mengen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Bezeichnung des Loses: Servicestellenbereich Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen (ohne Rheinland)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
“Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen...”
Kurze Beschreibung
Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen (ohne Rheinland) mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung der Versicherten stehenden Serviceleistungen wie beispielsweise Einweisung, Beratung, Wartung und Reparatur. Bezüglich des konkreten Loszuschnitts und der voraussichtlich zu liefernden Mengen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Bezeichnung des Loses: Servicestellenbereich Essen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
“Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Essen mit Elektrostimulationsgeräten...”
Kurze Beschreibung
Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet des Servicestellenbereichs Essen mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung der Versicherten stehenden Serviceleistungen wie beispielsweise Einweisung, Beratung, Wartung und Reparatur. Bezüglich des konkreten Loszuschnitts und der voraussichtlich zu liefernden Mengen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg und Bundesrepublik Deutschland (ohne Nordrhein-Westfalen)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
“Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik...”
Kurze Beschreibung
Exklusive Belieferung der Versicherten der Auftraggeberin gemäß § 33 Abs. 6 SGB V im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland (ohne Nordrhein-Westfalen) mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung der Versicherten stehenden Serviceleistungen wie beispielsweise Einweisung, Beratung, Wartung und Reparatur. Bezüglich des konkreten Loszuschnitts und der voraussichtlich zu liefernden Mengen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“(1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE] mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D, Teil III und Teil IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in...”
Befähigung zur Berufsausübung
(1) Einheitliche Europäische Eigenerklärung [EEE] mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D, Teil III und Teil IV Abschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister.
“(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.” Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
“Die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist vom Bieter, dem der Zuschlag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, vorzulegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.”
“"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (16) “(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
“(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
“"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:”
“1. gegen § 134 verstoßen hat..."”
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag.”
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
“1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."”
“§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.”
“"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
“(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".”
Quelle: OJS 2017/S 225-468053 (2017-11-20)
Ergänzende Angaben (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V aus. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 9.37.1 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 9.37.2.0, 9.37.2.1, 9.37.2.3 und 9.37.2.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V sicherzustellen. Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Serviceleistungen.
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Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2017-11-20-RHL/HH-BEC
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse hat die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs....”
Kurze Beschreibung
Die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse hat die Versorgung Ihrer Versicherten in vier Gebietslosen mit Elektrostimulationsgeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V ausgeschrieben. Der Auftragnehmer ist während der Vertragsdauer gemäß § 33 Abs. 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten der Untergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V sicherzustellen. Gegenstand der Rahmenvereinbarungen ist neben der Versorgung der Versicherten mit Elektrostimulationsgeräten auch die Lieferung aller zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien sowie die Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit der Versorgung des Versicherten stehenden Serviceleistungen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge