Elektrostimulationsgeräte zur Schmerztherapie
AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehören, Verbrauchsartikel und Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-12-07 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stimulatoren
Referenznummer: AOK SAN 2017-004
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stimulatoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stimulatoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYLYQ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493526
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Bezeichnung des Loses: Regionallos Süd
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau Katja Wartenberg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYLYQ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 238-493526 (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stimulatoren
Referenznummer: AOK SAN 2017-004
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehören, Verbrauchsartikel und Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stimulatoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stimulatoren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt, Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYLYQ 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493526
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos Nord
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung der Produktgruppe 09 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehören, Verbrauchsartikel und Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung, die ihren Hauptwohnsitz im räumlichen Geltungsbereich der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Postleitzahlbereiche haben.
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Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um zweimal für jeweils ein weiteres Jahr (1 plus 1) bis längstens 31.3.2022 zu verlängern.
Zusätzliche Informationen: Eine Mindestabnahmemenge wird nicht garantiert.
Bezeichnung des Loses: Regionallos Süd
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Losgebietsbildung richtet sich nach Postleitzahl-Gebieten.
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG,
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Paragraph 12 LVG LSA).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 0.7.511 FB Recht/Justiziariat/Vergabestelle, Frau Katja Wartenberg
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRAYLYQ 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRAYLYQ zum Download zur Verfügung;
3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern in anonymisierter Form zugänglich gemacht;
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4. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen;
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5. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, Paragraph 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (Paragraphen 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind;
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6. Das Ende der Frist zur Übermittlung von Fragen zum Verfahren ist der 29.12.2017. Ende der Auskunftserteilung und für Anforderungen der Vergabeunterlagen ist der 5.1.2018. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYLYQ
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder;
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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