ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.01.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 01.02.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge / Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrale Vergabestelle im Bayer. Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hösl, Gerhard
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Fax: +49 8999911510 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team)
2017GHO000005
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option...”
Kurze Beschreibung
ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler/MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/MAK und Vertragsjahr.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge/Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 215-447081
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.auftraege.bayern.de” Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4)
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option...”
Text
ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages
Pro Entwickler/MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/MAK und Vertragsjahr.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge/Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option...”
Text
ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler/MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/MAK und Vertragsjahr.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge/Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 19.12.2017
Ortszeit: 13.00
Neuer Wert
Text: Tag: 19.12.2017
Ortszeit: 12.00
Quelle: OJS 2017/S 238-494678 (2017-12-04)