ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team)

Zentrale Vergabestelle im Bayer, Landesamt für Steuern

ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.01.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 01.02.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr.
Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge / Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-07 Auftragsbekanntmachung
2017-12-04 Ergänzende Angaben
2018-01-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2017GHO000005
Kurze Beschreibung:
ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.01.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages. Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 01.02.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge / Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen. Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle im Bayer, Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447081
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate angestrebt. Der Auftraggeber hat bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption das Recht zur Kündigung ohne Grund zum Ablauf jedes Vertragsjahres.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.01.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 01.02.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr.
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Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge / Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
ELSTER-EBA und EDAKO-Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB-IT Dienstvertrages. Der Auftraggeber hat bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption das Recht zur Kündigung ohne Grund zum Ablauf jedes Vertragsjahres.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate angestrebt. Der Auftraggeber hat bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption das Recht zur Kündigung ohne Grund zum Ablauf jedes Vertragsjahres.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
EVB-IT Dienstleistung und VOL/B. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren,Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen; – Erklärung zur Internetnutzung; – Geheimhaltungsvereinbarung; – Auszug aus dem Gewerbezentralregister; – Erklärung Bietergemeinschaft (nur bei einer Bewerbergemeinschaft).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung inklusive Niederlassungen:
— Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen/ Bietergemeinschaft und Ihr Leistungsportfolio kurz (maximal 3 Seiten ohne Inhaltsverzeichnis) dar. Dargestellt werden müssen – soweit auftragsrelevant – auch alle Beteiligungsverhältnisse / Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Nachunternehmen.
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— Eigenerklärung und Angaben zur Struktur des Bieters vorhanden.
— Human Ressource Management: Bitte stellen Sie auf maximal zwei Seiten (ohne Inhaltsverzeichnis) ausführlich dar, wie Ihr Unternehmen sicherstellt, dass die vorhandene berufliche Vorbildung vertieft oder erweitert wird.
Gehen Sie dabei mindestens auf folgende Themenbereiche ein:
— Regelmäßige Fortbildungen
— Erwerb von Zusatzqualifikationen
Erläutern Sie welche Lernformen (z.B. Seminar, Workshop, In-House-Schulungen, E-Learning, Training On- / Near- / Off-the-job) in Ihrem Unternehmen zum tragen kommen.
Eine fehlende Darstellung der betrieblichen Weiterbildung, bzw. eine Darstellung die nicht auf alle vorgenannten Punkte eingeht führt zu einem Ausschluss)
— Angabe des Brutto-Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, hier „Serversoftware- und Datenbank-Programmierung mit JAVA“ in Euro (brutto). Bei Bietergemeinschaften / Generalunternehmen oder Subunternehmern werden die Zahlen addiert.
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Der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz muss mehr als 2.000.000 Euro (brutto) betragen.
— Mitarbeiterzahl im Segment „Softwareentwicklung“:
Angabe der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens des Bieters im Segment „Entwicklung von Software und Datenbanken mit Java im Serverumfeld“ für die letzten drei Geschäftsjahre.
Eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 30 Beschäftigten ist erforderlich.
Referenzen:
Die Leistungen im Referenzprojekt müssen innerhalb der letzten höchstens vier Jahre erbracht worden sein.
Infos zur Darstellung der Referenzen:
Bitte stellen Sie zwei Referenzprojekte (kurz Projekte) dar, die unter das Themengebiet „Entwicklung von Software und Datenbanken mit Java im Serverumfeld“ fallen.
Die Projekte müssen nicht abgeschlossen sein, allerdings müssen die vom Bieter dargestellten Referenzleistungen bereits erbracht worden sein.
Aus der Gesamtheit der Referenzen muss hervorgehen, dass das Unternehmen umfangreiche Erfahrungen innerhalb des Themengebietes besitzt.
Deshalb ist als Referenz 1 ein Projekt anzugeben, welches sowohl die serverseitige Softwareentwicklung mit Java (nicht Entwicklung von Weboberflächen) und die Entwicklung eines serverseitigen Datenbanksystems beinhaltet.
Als Referenz 2 ist ein Projekt anzugeben, welches mindestens die serverseitige Softwareentwicklung mit Java (nicht Entwicklung von Weboberflächen) oder die Entwicklung eines serverseitigen Datenbanksystems beinhaltet.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
Ausführendes Unternehmen; Kunde; Branche; Gegenstand des Referenzprojekts;Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT-Vorhaben; Gesamtumfang des Projekts; Projektumfeld; Inhalte und Rolle Ihres Unternehmens im Rahmen dieses Projekts; Ansprechpartner; Gesamtvolumen in Personentagen (PT): Das Gesamtvolumen dieses Referenzprojekts beträgt mindestens 500 PT; Anteil Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung: Relativer Anteil der Leistungen des Unternehmens des Bieters gemessen am Gesamtumfang des Referenzprojekts beträgt mindestens 50 % ; Vergleichbarkeit der Software und deren Aufgaben sowie der technischen Umgebung mit der der Produkte EBA und EDAKO.
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Die Details ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eine Überprüfung der Referenzen ist vorgesehen.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf den Auftragsgegenstand muss mehr als 2.000.000 Euro (brutto) betragen.
Eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf den Auftragsgegenstand von mindestens 30 Beschäftigten ist erforderlich.
Referenz 1:
— Das Gesamtvolumen dieses Referenzprojekts beträgt mindestens 500 Personentage.
— Anteil Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung:
Relativer Anteil der Leistungen des Unternehmens des Bieters gemessen am Gesamtumfang des Referenzprojekts beträgt mindestens 50 %.
— Vergleichbarkeit der Software und deren Aufgaben sowie der technischen Umgebung mit der der Produkte EBA und EDAKO.
Darstellung lässt eine vollständige Vergleichbarkeit mit der technischen Umgebung der Produkte EBA und EDAKO erkennen.
Für die Vergleichbarkeit sind mindestens folgende Punkte zu erfüllen::
— Es muss sich um Anwendungssoftware handeln, welche eine modulare oder komponentenbasierte Architektur besitzt und objektorientiert entwickelt wurde
— Systemsoftware bei Datenbankmanagementsystemen
— Es muss sich um Individualsoftware („custom software“) handeln, wobei die Nutzung von Standardbibliotheken unschädlich ist
— Es muss sich um Serversoftware für Linux Betriebssysteme handeln
Aufgabenkategorien:
— Administration (Datenhaltung für Geschäftsvorfälle)
— Disposition (Automatisierung von Routinevorgängen)
— Information (Kennzahlenbildung)
— Analyse (Auswertungen, Zeitreihenmodelle)
Das Vorhandensein einer Benutzeroberfläche ist zu vernachlässigen.
Das Aufgabenspektrum des Referenzprojekts umfasst sowohl die serverseitige Softwareentwicklung mit Java (nicht Entwicklung von Weboberflächen) und die Entwicklung eines serverseitigen Datenbanksystems.
Java:
Neu- oder Weiterentwicklung von Java-Software im Serverumfeld.
ODER / UND
Datenbank:
Datenbankdesign und Entwicklung von serverbasierten Datenbanken /-systemen, wie die Erstellung einer neuen Datenbank oder ein umfangreiches Refacotring einer bestehenden Datenbank. Die Entwicklungstätigkeit muss sich deutlich von einer reinen Anpassung der Schnittstelle zur Datenbank abheben.
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Referenz 2:
— Relativer Anteil der Leistungen des Unternehmens des Bieters gemessen am Gesamtumfang des Referenzprojekts beträgt mindestens 50 %.
— Vergleichbarkeit:
Vergleichbarkeit der Software und deren Aufgaben sowie der technischen Umgebung mit der der Produkte EBA und EDAKO.
Für die Vergleichbarkeit sind mindestens folgende Punkte zu erfüllen:
— Es muss sich um Individualsoftware („‚custom software‘“) handeln, wobei die Nutzung von Standardbibliotheken unschädlich ist
Details siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung der eigesetzten Mitarbeiter
Scientology Schutzerklärung
Datenschutzvereinbarung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hösl, Gerhard
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht (Ausschreibungsnummer:2017GHO000005). Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 215-447081 (2017-11-07)
Ergänzende Angaben (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Pro Entwickler/MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/MAK und Vertragsjahr. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge/Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen. Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Vergabestelle im Bayer. Landesamt für Steuern

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-494678
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-447081
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ELSTER−EBA und EDAKO−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler/MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler/MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler/MAK und Vertragsjahr.
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Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge/Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen.
Quelle: OJS 2017/S 238-494678 (2017-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elster−EBA und Edako−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages. Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab 1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr. Dem Auftraggeber ist es gestattet, einen Anteil von 10 % der jährlich abzunehmenden Mindestmenge / Leistung in das folgende Vertragsjahr zu übertragen. Die Mindestabnahme beträgt 10 MAK, die maximale Abnahmemenge 17 MAK.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-049180
ABl. S-Ausgabe: 23

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elster−EBA und Edako−Entwicklung und Beratungsleistung (Team). Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV mit einer Vertragslaufzeit bis 31.1.2020 und einer Option zur Verlängerung um zweimal 12 Monate auf Basis eines EVB−IT Dienstvertrages.
Pro Entwickler / MAK wird anteilig zu unterschiedlichen Abrufzeitpunkten (beginnend ab
1.2.2018) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr.
1.2.2017) die Inanspruchnahme von mindestens 110 Personentagen pro Vertragsjahr garantiert, wobei ein komplettes Vertragsjahr 12 volle Monate umfasst. Die tatsächliche Inanspruchnahme liegt vermutlich darüber und beträgt geschätzte 220 Personentage pro Entwickler / MAK. Die Obergrenze beträgt 230 Personentage pro Entwickler / MAK und Vertragsjahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht (Ausschreibungsnummer: 2017GHO000005). Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0,01 EUR), damit.
Den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 023-049180 (2018-01-31)