Zu der EU-Bekanntmachung 2017/S 2013-442829 mit der internen Vorgangsbezeichnung 17_401 ENERA Prognosen zur Ermittlung des Netzzustands wird eine Frist verschoben.
Am 13.12.2017 sollten Bieter nach vorheriger Prüfung sämtlicher Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Aufgrund interner Prüfungen wird diese Frist auf den 12.1.2018 verlängert. In diesen Prüfungen wird die Bedarfssituation analysiert. Sobald neue Erkenntnisse gewonnen wurden, werden wir Sie umgehend und ausführlich informieren. Die nachfolgenden veröffentlichten Fristen besitzen keine Gültigkeit mehr, auch diesbezüglich werden wir entsprechend informieren.