Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal. Die betroffenen Gebäude sind: — Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960); — Lutherbau (Baujahr ca. 1970). Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert. Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit). Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen. Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: Vgv-cvb-gp
Kurze Beschreibung:
Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal.
Die betroffenen Gebäude sind:
— Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960);
— Lutherbau (Baujahr ca. 1970).
Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert.
Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit).
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal.
Die betroffenen Gebäude sind:
— Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960);
— Lutherbau (Baujahr ca. 1970).
Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert.
Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit).
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Christian-von-Bomhard Stiftung
Postanschrift: Im Krämersgarten 10
Postleitzahl: 97215
Postort: Uffenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.bomhardschule.de🌏
E-Mail: stiftung@bomhardschule.de📧
Telefon: +49 918429367184📞
Fax: +49 918429367189 📠
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-08 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 027-047682
ABl. S-Ausgabe: 27
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
https://root.deutsche-evergabe.de (Suchbegriff: VGV-CVB-GP)
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal.
Die betroffenen Gebäude sind:
— Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960);
— Lutherbau (Baujahr ca. 1970).
Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert.
Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit).
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 3-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt (Stufe 1). Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5-8, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch die Stiftung und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Vorerst werden nur die Leistungsphasen 3-4, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 beauftragt (Stufe 1). Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5-8, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch die Stiftung und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Geschätzte Vertragsdauer: Bauzeit bis ca. Ende 2019 + 4 Jahre Gewährleistung (Lph. 9).
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5-8, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 3 (Leistungsphase 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch die Stiftung und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphasen 5-8, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) und der Stufe 3 (Leistungsphase 9, HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 34) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch die Stiftung und Zuschussgeber. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uffenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe III.2.1).
Der Nachweis der Qualifikation ist durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eignungskriterium: Vollständige Angabe zum Unternehmen des Bewerbers:
Nachweis: Eigenerklärung, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2) Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis: Eigenerklärung, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), oder Präqualifikation und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Kopie der Versicherungspolice;
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3) Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013/2014/2015):
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht);
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung;
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Nachweis: Eigenerklärung, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), oder Präqualifikation und ggf. auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
— Aktueller BZR für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte;
— Aktueller BZR für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger;
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2) Deckungssumme je Schaden mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und Deckungssumme je Schaden mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3) Gesamtumsatz im Durchschnitt mindestens 100 000 EUR in jedem Jahr (außer bei Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eignungskriterium: Referenz des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäudeplanung) energetische Sanierung:
Nachweis: Eigenerklärung, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), oder Präqualifikation und ggf. auf gesondertes Verlangen:
Bestätigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Auftragsausführung und das Ergebnis.
2) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers:
Vorzulegende Nachweise:
— Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Lebenslauf (inkl. Dauer der Bürozugehörigkeit);
— Kopie der Studienabschlussurkunde/Bescheinigung der Architektenkammer.
3) Eignungskriterium: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters des Auftragnehmers:
— Kopie der Studienabschlussurkunde.
4) Eignungskriterium: Benennung und Qualifikation/Erfahrung der Objektüberwachung:
— Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
— Lebenslauf und Kopie der Studienabschlussurkunde/ Kopie der Ausbildungsurkunde.
5) Eignungskriterium: Benennung und Qualifikation/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und stellv. Projektleiter) aus dem Bereich des Bauwesens:
Nachweis: Eigenerklärung und ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Lebensläufe;
— Kopie der Studienabschlussurkunde / Kopie der Ausbildungsurkunde.
6) Eignungskriterium: Angabe der Software-Ausstattung:
Nachweis: Eigenerklärung, oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Präqualifiaktion.
7) Eignungskriterium: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten:
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Mindeststandards:
siehe III.1.2.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen für die jeweilige Referenz kumulativ nachgewiesen werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zu 1):
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 3-8.
b) Die Leistungsphasen 5-8 wurden jeweils im Zeitraum ab 1.1.2010 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine energetische Sanierung.
d) Die Baukosten der Maßnahme (KG 300-500) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen >= 1 200 000 EUR netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine öffentlich geförderte Maßnahme.
Zu 2) Berufsqualifikation als Architekt und individuelles Mindestmaß an Erfahrung -> siehe Bewerbungsunterlagen.
Zu 3) Berufsqualifikation für den Beruf „Ingenieur“ in der Fachrichtung Architektur bzw. Bauingenieurwesen und individuelles Mindestmaß;
an Erfahrung -> siehe Bewerbungsunterlagen.
Zu 4) Berufsqualifikation als mindestens ein Techniker mit Berufserfahrung in der Objektüberwachung > 2 Jahren.
Zu 5) Berufsqualifikation mindestens ein Techniker oder technischer Zeichner mit Berufserfahrung (inkl. Ausbildung) > 4 Jahren.
Zu 6):
— mindestens GAEB 90 oder GAEB 2000 oder GAEB DA XML (.d81/.d83 oder .p81/.p83 oder .x81/.x83);
— Anwendung einer standardisierten Projektkostenverfolgung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind oder einen Nachweis für eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuell und nachstehend genanntem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013/2014/2015).
Kriterium 2: Referenz des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäudeplanung) energetische Sanierung.
Kriterium 3: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 4: Benennung und berufliche Befähigung/Erfahrung des stellv. Projektleiters des Auftragnehmers.
Kriterium 5: Benennung und Qualifikation/Erfahrung der Objektüberwachung. Es ist zugelassen, dass die Objektüberwachung identisch ist mit dem Projektleiter, dem stellv. Projektleiter oder einem Mitglied des weiteren Projektteams ist.
Kriterium 6: Benennung und Qualifikation/Erfahrung des weiteren Projektteams (neben Projektleiter und stellv. Projektleiter) aus dem Bereich des Bauwesens.
Kriterium 7: Angabe zur Sicherstellung der Qualität, Einhaltung der Termine / Kosten.
Kriterium 8: Angabe der Büroorganisation unter Einbindung externer Beteiligter (mit Abbildung der Zuständigkeiten je Leistungsphase).
Kriterium 9: Sorgfalt/Übersichtlichkeit des Teilnahmeantrags.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christoph Kilian
Dokumente URL: https://root.deutsche-evergabe.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden:
Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag (oder der EEE) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (mit Unterschrift, im Original) bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.2.2) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei den downzuloadenden Vergabeunterlagen enthalten) zu versehen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 027-047682 (2017-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal.
Die betroffenen Gebäude sind:
— Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960),
— Lutherbau (Baujahr ca. 1970).
Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert.
Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit).
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Die Christian-vom Bomhard Stiftung beabsichtigt die energetische Sanierung inklusive brandschutztechnischer Ertüchtigung von zwei Internatswohngebäuden. Die Gebäude bieten Platz für ca. 70 Personen inkl. Aufsichtspersonal.
Die betroffenen Gebäude sind:
— Melanchthonbau (Baujahr ca. 1960),
— Lutherbau (Baujahr ca. 1970).
Die Gebäude wurde innen um das Jahr 1990 saniert.
Die Gebäude erfordern geringfügige Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen (Neue Treppenhäuser, Fluchttreppen, tlw. Abriss) zur Erfüllung der Brandschutzvorgaben (Konzept in Arbeit).
Die energetische Sanierung der Gebäude umfasst vorwiegend Arbeiten an der Gebäudehülle (innen und außen) mit Rückbau bzw. Abbruch von Balkonen, Dach- und Fenstererneuerungen und Wärmedämmung zur Verbesserung des Wärmeschutzes. In den Gebäuden sind auch Verbeserungen der IT-Infrastruktur, Strom- und Wärmeversorgung vorgesehen.
Die Gebäude werden nacheinander im laufenden Betrieb ertüchtigt (versetze Bauphasen, da teilweise als Ausweichquartier genutzt).
Gesamtwert des Auftrags: 226811.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung
Projektanalyse/Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Methoden zur Kostensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2017/S 109-219872 (2017-06-07)