Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen. In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (Juli 2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert. Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 61 20 00 002
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (Juli 2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (Juli 2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-15 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 241-500449
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, nach der Vergabe der Planungsleistungen ggf. einen Projektsteuerer ergänzend zu beauftragen. Die Entscheidung hierüber wird in Abstimmung mit dem beauftragten Planer getroffen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (Juli 2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (Juli 2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Ergänzende Informationen über das Bauvorhaben enthält der Untersuchungsbericht der WIENEKE GmbH (Fassung vom 21.12.2016), abrufbar unter der in I.1) angegebenen Adresse.
Mit diesem Bericht sind die der Leistungsphase 1 zuzuordnenden Planungsleistungen erbracht; sie sind daher nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach der Vergabe der Planungsleistungen ggf. einen Projektsteuerer ergänzend zu beauftragen. Die Entscheidung hierüber wird in Abstimmung mit dem beauftragten Planer getroffen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— für die Leistungsphasen 2 bis 7 (nach § 34 HOAI 2013): Sitz des Auftragnehmers,
— für die Leistungsphase 8, 9 (§ 34 HOAI 2013): Stadt Bad Wünnenberg, Ort der Baumaßnahme.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Art der erlaubten Berufsausübung,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, jeweils in den letzten abgeschlossenen drei Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
— Nachweis einer Berufs- und Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR, für Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Studien- und Ausbildungsnachweise derjenigen Führungskräfte, Fachkräfte und Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sowie deren Erlaubnisse zur Berufsausübung.
Mindeststandards:
— Darstellung von drei Planungsleistungen (Referenzen), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar und in den letzten drei Jahren erbracht worden sind, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers; stellt ein Bewerber mehr als vier Planungsleistungen vor, führt dies nicht zu einer günstigeren Bewertung; der Auftraggeber wird vielmehr diejenigen Planungsleistungen unberücksichtigt lassen, die über die geforderte Zahl von vier hinausgehen und älteren Datums sind.
— Darstellung von drei Planungsleistungen (Referenzen), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar und in den letzten drei Jahren erbracht worden sind, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers; stellt ein Bewerber mehr als vier Planungsleistungen vor, führt dies nicht zu einer günstigeren Bewertung; der Auftraggeber wird vielmehr diejenigen Planungsleistungen unberücksichtigt lassen, die über die geforderte Zahl von vier hinausgehen und älteren Datums sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bestbieter wird nach § 9 TVgG NRW aufgefordert, die folgenden Verpflichtungserklärungen innerhalb einer Frist von fünf Tagen abzugeben, die Bedingung für die Zuschlagserteilung sind:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Rechtzeitig abgegebene und formwirksame Teilnahmeanträge werden in einem ersten Schritt im Hinblick auf die Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignungsnachweise geprüft. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen unter III.1.1). Bewerber, deren Teilnahmeanträge diese Anforderungen nicht erfüllen, werden im folgenden Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Rechtzeitig abgegebene und formwirksame Teilnahmeanträge werden in einem ersten Schritt im Hinblick auf die Erfüllung von Mindestanforderungen an die Eignungsnachweise geprüft. Dazu zählen insbesondere die Anforderungen unter III.1.1). Bewerber, deren Teilnahmeanträge diese Anforderungen nicht erfüllen, werden im folgenden Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt.
2. In einem zweiten Schritt werden die Teilnahmeanträge der Bewerber
a) zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, im Hinblick auf die Angaben zum Gesamtumsatz gemäß III.1.2), mit einer Gewichtung von 40 % wie folgt bewertet:
3 Punkte für Umsätze > 20 000 000 EUR p.a. in jedem der letzten drei Geschäftsjahre, 2 Punkte für Umsätze, die in allen Geschäftsjahren > 5 000 000 EUR waren, 1 Punkt für geringere Umsätze, die jedoch in allen Geschäftsjahren > 1 000 000 EUR lagen und 0 Punkte für Umsätze, die in einem oder in allen der letzten drei Geschäftsjahre geringer waren;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3 Punkte für Umsätze > 20 000 000 EUR p.a. in jedem der letzten drei Geschäftsjahre, 2 Punkte für Umsätze, die in allen Geschäftsjahren > 5 000 000 EUR waren, 1 Punkt für geringere Umsätze, die jedoch in allen Geschäftsjahren > 1 000 000 EUR lagen und 0 Punkte für Umsätze, die in einem oder in allen der letzten drei Geschäftsjahre geringer waren;
b) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, im Hinblick auf die dargestellten Planungsleistungen (Referenzen) gemäß III.1.3), mit einer Gewichtung von 60 % wie folgt bewertet: 3 Punkte für Referenzen, die den ausgeschriebenen Planungsleistungen in allen wesentlichen Merkmalen entsprechen und diese Merkmale in besonders überzeugender Weise erfüllen, 2 Punkte für Referenzen, die den wesentlichen Merkmalen überwiegend entsprechen und diese Merkmale überwiegend überzeugend erfüllen, 1 Punkt für Referenzen, die nur einigen der wesentlichen Merkmale entsprechen und nur einige Merkmale überzeugend erfüllen, die meisten Merkmale jedoch nur durchschnittlich erfüllen, 0 Punkte für Referenzen, die hinter den vorstehenden Bewertungsergebnissen zurückbleiben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b) zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, im Hinblick auf die dargestellten Planungsleistungen (Referenzen) gemäß III.1.3), mit einer Gewichtung von 60 % wie folgt bewertet: 3 Punkte für Referenzen, die den ausgeschriebenen Planungsleistungen in allen wesentlichen Merkmalen entsprechen und diese Merkmale in besonders überzeugender Weise erfüllen, 2 Punkte für Referenzen, die den wesentlichen Merkmalen überwiegend entsprechen und diese Merkmale überwiegend überzeugend erfüllen, 1 Punkt für Referenzen, die nur einigen der wesentlichen Merkmale entsprechen und nur einige Merkmale überzeugend erfüllen, die meisten Merkmale jedoch nur durchschnittlich erfüllen, 0 Punkte für Referenzen, die hinter den vorstehenden Bewertungsergebnissen zurückbleiben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster – Vergabekammer Westfalen –
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514110📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://brms.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.1) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeholt werden können.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.4.1)
Quelle: OJS 2017/S 241-500449 (2017-12-12)
Ergänzende Angaben (2018-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (7.2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Die Stadt Bad Wünnenberg wird das Schulzentrum Fürstenberg in den Jahren 2018 bis 2021 energetisch sanieren und dabei die Barrierefreiheit herstellen. Die vorhandenen Gebäude sind in den Jahren 1955 (Teil A) und 1976 (Teile B bis G) errichtet worden. Eine im Jahr 1960 errichtete und 2010 sanierte Turnhalle sowie die im Jahr 2011 errichtete Mensa werden in das Vorhaben nicht einbezogen.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (7.2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Ausgeschrieben werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Planungsleistungen für das Vorhaben in den Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsbild nach § 34 HOAI 2013).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (7.2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
In einem Untersuchungsbericht (Sept./Dez. 2016) hat ein Sachverständigenbüro die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme der vorgenannten Gebäudeteile des Schulzentrums Fürstenberg dargestellt und im Rahmen eines energetischen Konzepts Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese Maßnahmen sind Gegenstand eines Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Detmold (7.2017), der die Grundlage und den Rahmen des Vorhabens definiert.
Quelle: OJS 2018/S 011-021521 (2018-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 391391.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen über das Bauvorhaben enthält der Untersuchungsbericht der Wieneke GmbH (Fassung vom 21.12.2016), abrufbar unter der in I.1) angegebenen Adresse.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung von Terminen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Instrumente und Methoden der technischen Umsetzung der Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des/der Projektverantwortlichen sowie des eingesetzten Personals
Gewichtung des Preises: 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB [Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist] bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.