Energieeinsparprogramm an Schulen

Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 45 Schulen. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-11.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: OV-L-KIS/51/17
Kurze Beschreibung:
Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 45 Schulen. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de423 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Hegelallee 6-10, Haus 1
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: https://www.KIS-Potsdam.de 🌏
E-Mail: kis-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YCRYQ9A%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142311
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYQ9A.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung eines nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogrammes.
Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten.
Das Nutzer/inverhalten soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen.
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Hierzu ist mit dem Angebot ein Konzept einzureichen.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um 2 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Dem KIS steht die Option einer Verlängerung für weitere 2 Jahre zu. Sie muss bis zum 28.2.2019 schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden. Die Verlängerungsoption bezieht sich auf den Vertragszeitraum vom 1.9.2019 bis zum 31.8.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 45 Schulen in Potsdamer; 14467; Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung der Geschäftsfelder des Unternehmens sowie die Vorlage des Nachweises über die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
— Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Zusammenschluss ist zu begründen.
*Erklärung
— über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt;
— über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist;
— über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße;
— über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— über die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge;
— über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Ermächtigung des Auftraggebers, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen;
— über die Nichtauferlegung einer Geldbuße gegen das Unternehmen oder Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, von mindestens 2.500 EUR in den letzten zwei Jahren wegen eines Verstoßes gegen § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz bzw. § 16 i. V. m. § 18 Mindestarbeitsbedingungengesetz von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist;
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— darüber, dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht;
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— darüber, dass ich/ wir noch meine/ unsere Nachunternehmer illegale Arbeitskräfte beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte werden entsprechend der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt;
— ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt worden ist, oder er sich in Liquidation befindet;
— über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften;
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— über die Gewährung von Stichprobenkontrollen des Auftraggebers über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen;
— über die Bereitschaft zur Mitwirkung bezüglich der Auskunftspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. dem Mindestarbeitsbedingungengesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmenssowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die aktuelle Anzahl der Beschäftigen, die potentiell für die Bearbeitung des Auftrages in Betracht kommen,
— 3 Referenz(en) des Unternehmens für nach Art und Umfang vergleichbarer / wesentliche(r) Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Beschreibung des Projektes,
— Projektwert,
— Leistungszeitraums,
— den Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Abschluss einer Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz – BbgVergG – (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch den Auftraggeber),
— Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen,
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— Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt,
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— Ein Konzept mit mindestens Angaben gemäß der Wertungsmatrix.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Potsdam,
Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen,
Submissionsstelle,
Hegelallee 6/7 (Haus 1, Zimmer 217-220),
14467 Potsdam.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Umsetzung (siehe Bewertungsmatrix)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Gewichtung des Preises: 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YCRYQ9A%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsstelle für Stadtentwicklung und Bauen – Submissionstelle
Postanschrift: Hegellallee 6/7 (Haus1, Zimmer 217-220)
E-Mail: vergabeservice@rathaus.potsdam.de 📧
Land: de423 🏙️
Internetadresse: https://www.potsdam.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
GWB § 160 (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 074-142311 (2017-04-11)