1.) Aufgrund des Hinweises eines Bieters wurde die Baubeschreibung dahingehend geändert, dass die Notifizierung (Genehmigung) zur Verbringung des Abfalls in EU-Länder bei der Angebotsabgabge vorliegen muss. In der bisherigen Baubeschreibung konnte der Eindruck gewonnen werden, die Genehmigung könne unabhängig vom Angebot zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.
Dies ist ausdrücklich nicht der Fall.
2.) Änderung des Schlusstermin zum Eingang der Angebote. Neuer Termin: 9.5.2017 23:59 Uhr
3.) Änderung der Bindefrist. Neuer Termin: 9.6.2017.