Kurze Beschreibung
Zur Umsetzung der Anzeige- und Informationspflichten der „Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider vom 12. 7. 2017 (BGBl. I S. 2379)" (VerdunstKühlV) – 42. BImSchV soll ein bundeseinheitliches System erstellt werden.
Die Anzeigepflichten des §13 der 42.BImSchV treten 12 Monate nach Verkündung der VO, mit Wirkung vom 20.7.2018 in Kraft.
Im Lastenheft, Version 1.8 vom 11.11.2017 in der Anlage 1 sind die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Softwareentwicklung einschließlich der nichtfunktionalen Anforderungen (Kapitel 4), Kosten (Kapitel 5) und Lieferung (Kapitel 6) festgelegt.