Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW. Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandene Logos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo Startercenter NRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagne muss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen. Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Referenznummer: 03/2017
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW. Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandene Logos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo Startercenter NRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagne muss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen.
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW. Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandene Logos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo Startercenter NRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagne muss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Weiteres siehe Teilnahmeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zum Nachweis der Eignung:
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Sofern Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen, ist der entsprechende Umfang und Inhalt der Teilleistung anzugeben (siehe Formular 532 EU) und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer (siehe Formular 533 EU) beizufügen.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, werden wir unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes das Ermessen dahingehend ausüben, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden können. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nur dann nachgereicht oder vervollständigt werden, wenn sie nicht in die Wertungsentscheidung nach den Zuschlagskriterien eingehen und damit die Wertungsreihenfolge beeinflussen können.
Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Teilnahmeunterlagen Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYYX.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Sofern Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen, ist der entsprechende Umfang und Inhalt der Teilleistung anzugeben (siehe Formular 532 EU) und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer (siehe Formular 533 EU) beizufügen.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, werden wir unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes das Ermessen dahingehend ausüben, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden können. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nur dann nachgereicht oder vervollständigt werden, wenn sie nicht in die Wertungsentscheidung nach den Zuschlagskriterien eingehen und damit die Wertungsreihenfolge beeinflussen können.
Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Teilnahmeunterlagen Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYYX.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW. Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandene Logos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo Startercenter NRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagne muss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW. Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandene Logos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo Startercenter NRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagne muss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Der Beginn der neuen, landesweiten Werbekampagne ist für Ende 2017 vorgesehen. Zielgruppen der neuen Kampagne für die Startercenter NRW sind Gründerinnen und Gründer in der Vorgründungs- und Gründungsphase. Um mehr Gründungen durch:
— Frauen;
— Menschen mit Zuwanderungsgeschichte;
— Hochschulabsolventen und
— Führungskräfte
zu initiieren, müssen auch diese Zielgruppen gezielt angesprochen werden. Dabei ist es wichtig, ein Unternehmerbild plastisch zu machen, das die Vielfältigkeit von Selbstständigkeit widerspiegelt und die Chancen unternehmerischer Selbstständigkeit stärker in den Vordergrund stellt.
zu initiieren, müssen auch diese Zielgruppen gezielt angesprochen werden. Dabei ist es wichtig, ein Unternehmerbild plastisch zu machen, das die Vielfältigkeit von Selbstständigkeit widerspiegelt und die Chancen unternehmerischer Selbstständigkeit stärker in den Vordergrund stellt.
Mit der neuen Werbekampagne für die Startercenter NRW sollen folgende Ziele erreicht werden:
— Mut zur Selbstständigkeit vor allem der o. g. Zielgruppen stärken;
— ein positives Image von Unternehmertum befördern;
— Vorbildfunktion und Rolle von Start-ups in einer kreativen Ökonomie herausstellen;
— neue Gründungspotenziale erschließen (z.B. technologie- und wissensbasierte Gründungen, innovative und wachstumsstarke Gründungen, Unternehmensnachfolgen);
— die Bekanntheit der STARTERCENTER NRW als zentrale Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer steigern;
— die Gründungskultur in NRW stärken.
Ein Kernelement der neuen Werbekampagne ist der Aufbau und die Neugestaltung der Startercenter-Website in zeitgemäßem Design und mit angepassten Inhalten. Darüber hinaus soll das Aufgaben- und Qualitätsprofil der Startercenter NRW geschärft werden. Die Inhalte der neuen Werbekampagne sollen so ausgestaltet sein, dass sie die definierten Zielgruppen ansprechen und die Vorteile Nordrhein-Westfalens als Gründungsstandort verdeutlichen.
Ein Kernelement der neuen Werbekampagne ist der Aufbau und die Neugestaltung der Startercenter-Website in zeitgemäßem Design und mit angepassten Inhalten. Darüber hinaus soll das Aufgaben- und Qualitätsprofil der Startercenter NRW geschärft werden. Die Inhalte der neuen Werbekampagne sollen so ausgestaltet sein, dass sie die definierten Zielgruppen ansprechen und die Vorteile Nordrhein-Westfalens als Gründungsstandort verdeutlichen.
Die Landesregierung konzentriert sich in ihrer Gründungspolitik verstärkt auf die Förderung von digitalen sowie wissens- und technologieintensiven Gründungen. Eine Maßnahme ist die Einrichtung von sogenannten START-UP Innovationslaboren an mehreren Standorten in NRW (https://www.efre.nrw.de/ wege-zur-foerderung/projektaufrufe/start-up-innovationslabore-nrw/). Ihre Aufgabe ist es, technologie- und wissensorientierte Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen ein Jahr lang dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsidee umzusetzen, weiter zu entwickeln und den Markt zu erschließen. Die Startercenter NRW sind Partner der START-UP Innovationslabore. Die Beteiligung der Startercenter NRW in den START-UP Innovationslaboren soll ebenfalls auf der neu gestalteten Website dargestellt werden.
Die Landesregierung konzentriert sich in ihrer Gründungspolitik verstärkt auf die Förderung von digitalen sowie wissens- und technologieintensiven Gründungen. Eine Maßnahme ist die Einrichtung von sogenannten START-UP Innovationslaboren an mehreren Standorten in NRW (https://www.efre.nrw.de/ wege-zur-foerderung/projektaufrufe/start-up-innovationslabore-nrw/). Ihre Aufgabe ist es, technologie- und wissensorientierte Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen ein Jahr lang dabei zu unterstützen, ihre Geschäftsidee umzusetzen, weiter zu entwickeln und den Markt zu erschließen. Die Startercenter NRW sind Partner der START-UP Innovationslabore. Die Beteiligung der Startercenter NRW in den START-UP Innovationslaboren soll ebenfalls auf der neu gestalteten Website dargestellt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 780 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen: Siehe Teilnahmeunterlagen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr.: 2014DE16RFOP009.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen; Berger Allee 25; 40213; Düsseldorf; Die Leistung ist in ganz NRW zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (max. ein Jahr alt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft sind Referenzen vorzulegen, die folgendes belegen müssen:
— Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Aufträge zum Aufbau einer Website aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftragsinhalts, der Größenordnung des Auftragswertes sowie der Ansprechpartner beim Auftraggeber.
— Referenzen über die Entwicklung und Umsetzung einer Werbekampagne aus den letzten 3 Jahren unter Angabe des Auftragsinhalts, der Größenordnung des Auftragswertes sowie der Ansprechpartner beim Auftraggeber.
— Referenzen zu Aufträgen aus den letzten 3 Jahren, die Erfahrungen in der Gründerszene belegen.
Bieter, die über keine Erfahrungsnachweise durch Referenzen verfügen (z. B. neu gegründete Unternehmen) haben darauf hinzuweisen und entsprechende andere Unterlagen vorzulegen, die eine Beurteilung zulassen, dass die geforderte Eignung vorliegt.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der in dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen. Liegen mehrere Teilnahmeanträge vor, die die Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge gebildet. Diese wird aufsteigend danach aufgestellt, wie vergleichbar (Inhalt) und wie häufig (Anzahl) der Bewerber bereits Tätigkeiten ausgeführt und durch Referenzen belegt hat, die dem Anforderungsprofil entsprechen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der in dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen. Liegen mehrere Teilnahmeanträge vor, die die Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge gebildet. Diese wird aufsteigend danach aufgestellt, wie vergleichbar (Inhalt) und wie häufig (Anzahl) der Bewerber bereits Tätigkeiten ausgeführt und durch Referenzen belegt hat, die dem Anforderungsprofil entsprechen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-06-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Sofern Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen, ist der entsprechende Umfang und Inhalt der Teilleistung anzugeben (siehe Formular 532 EU) und eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer (siehe Formular 533 EU) beizufügen.
Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, werden wir unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes das Ermessen dahingehend ausüben, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden können. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nur dann nachgereicht oder vervollständigt werden, wenn sie nicht in die Wertungsentscheidung nach den Zuschlagskriterien eingehen und damit die Wertungsreihenfolge beeinflussen können.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, werden wir unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes das Ermessen dahingehend ausüben, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden können. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können nur dann nachgereicht oder vervollständigt werden, wenn sie nicht in die Wertungsentscheidung nach den Zuschlagskriterien eingehen und damit die Wertungsreihenfolge beeinflussen können.
Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Teilnahmeunterlagen Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Von dieser Nachforderungsmöglichkeit werden wir nur für die Teilnahmeunterlagen Gebrauch machen, die in die engere Wahl kommen. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYYX.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114750📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Quelle: OJS 2017/S 065-122386 (2017-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 03/2017 ex
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW.Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandeneLogos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo StartercenterNRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagnemuss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Auftragsgegenstand ist eine neue, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne für die Startercenter NRW.Die Kampagne soll auf der bereits bestehenden Kommunikationskampagne aufsetzen, wobei vorhandeneLogos und Medien genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden sollen (z. B. Logo StartercenterNRW, Domain www.startercenter.nrw.de, Facebook-Auftritt der Startercenter NRW). Die Werbekampagnemuss die Ziele des OP EFRE NRW ((https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/EFRE-Programm/OP_Version__final_Internet_01.pdf) insbesondere Prioritätsachse 2 „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“, spezifisches Ziel 3 „Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen“, erfüllen.
Gesamtwert des Auftrags: 2 773 109 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mwide.nrw.de📧
— neue Gründungspotenziale erschließen (z. B. technologie- und wissensbasierte Gründungen, innovative undwachstumsstarke Gründungen, Unternehmensnachfolgen);
— die Bekanntheit der Startercenter NRW als zentrale Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer steigern;
Ein Kernelement der neuen Werbekampagne ist der Aufbau und die Neugestaltung der Startercenter-Website in zeitgemäßem Design und mit angepassten Inhalten. Darüber hinaus soll das Aufgaben- und Qualitätsprofil der Startercenter NRW geschärft werden. Die Inhalte der neuen Werbekampagne sollen so ausgestaltet sein,dass sie die definierten Zielgruppen ansprechen.
Ein Kernelement der neuen Werbekampagne ist der Aufbau und die Neugestaltung der Startercenter-Website in zeitgemäßem Design und mit angepassten Inhalten. Darüber hinaus soll das Aufgaben- und Qualitätsprofil der Startercenter NRW geschärft werden. Die Inhalte der neuen Werbekampagne sollen so ausgestaltet sein,dass sie die definierten Zielgruppen ansprechen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Vertragsende für einen Zeitraum von 2-mal einem Jahr, insgesamt also bis zu zwei Jahren, den Auftragnehmer mit dem Betrieb und der Pflege der Website, der sozialen Medien und Online-Services nach Ziffer 2.3 der Aufgabenbeschreibung zu beauftragen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Vertragsende für einen Zeitraum von 2-mal einem Jahr, insgesamt also bis zu zwei Jahren, den Auftragnehmer mit dem Betrieb und der Pflege der Website, der sozialen Medien und Online-Services nach Ziffer 2.3 der Aufgabenbeschreibung zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen; Berger Allee 25; 40213; Düsseldorf; Die Leistung ist in ganz NRW zu erbringen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Kreativität des Grobkonzepts zur Umsetzung der Werbekampagne
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Grobkonzepts für die Gestaltung und den Inhalt der Website
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Personaleinsatzkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 211-4750📞
Fax: +49 211-4753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.