EO001-17 CSSB, Lose Möblierung
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Los 1: Büromöbel;
Los 2: Möbel für Sonderbereiche;
Los 3: Stühle.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • BUBLITZ Einrichtungen für Unternehmen e.K.
- • designfunktion Gesellschaft für moderne Einrichtung Hamburg mbH & Co. KG
- • Joppich & Rieckhoff Handelsges. f. Büroeinrichtungen mbH
- • Büromöbel › Computermöbel
- • Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör › Büroausstattung außer Möbeln
- • Diverse Möbel und Einrichtungen › Diverse Möbel
- • Diverse Möbel und Einrichtungen › Möbel für Konferenzräume
- • Diverse Möbel und Einrichtungen › Möbel für Warte- und Empfangshallen
- • Haushaltsmöbel › Küchenmöbel
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-02-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-06-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Postanschrift: Notkestraße 85
Postleitzahl: 22607
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://desy.de 🌏
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de 📧
Telefon: +49 4089982480 📞
Fax: +49 4089984009 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044614
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Büromöbel
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 2: Möbel für Sonderbereiche
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 3: Stühle
Kurze Beschreibung: Das Los 3 umfasst Besucherstühle, Bürodrehstühle, Laborstühle, Stehhilfen.
Referenznummer: EO001-17 CSSB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏
URL der Dokumente: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EO001-17 CSSB
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2017/S 025-044614 (2017-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Postanschrift: Notkestraße 85
Postleitzahl: 22607
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://desy.de 🌏
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de 📧
Telefon: +49 4089982480 📞
Fax: +49 4089984009 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 025-044614
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
1. Zu IV 2.1 Zuschlagkriterien:
21. Zuschlagskriterien:
Los 1 bis Los 3:
Der Zuschlag erfolgt nach folgenden Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot:
1. Wertungsstufe
100 % Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme aller als auskömmlich eingestuften Angebote ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Nur die 5 preisgünstigsten Bieter je Los kommen in die 2. Wertungsstufe.
2. Wertungsstufe:
Wertungskriterium 1:
Preis – Gewichtung 70 %
Wertungskriterium 2:
Technischer Wert: Gestaltung, Verarbeitung, Stabilität – Gewichtung 30 %
Unterkriterium 1 – Gestaltung – Gewichtung: 5 %:
Der Gewichtungsfaktor wird wie folgt aufgeteilt
Los 1: Naurholznahe Optik 2,5 %, Griffe 2,5 %
Los 2: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Los 3: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Unterkriterium 2: Verarbeitung/Qualität – Gewichtung: 15 %
Los 1: Verklebung, Verschraubung, Übergänge 5 %
Empfindlichkeit der Oberfläche/Kantenschutz 2 %
Schubladentest (problemloses herausziehen 4 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 4 %
Los 2: Sitzkomfort 4 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 4 %
Verklebung, Verschraubung 5 %
Empfindlichkeit der Oberflächen/Kantenschutz 2 %
Los 3: Sitzkomfort 5 %,
Handhabung 5 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 5 %
Unterkriterium 3: Stabilität – Gewichtung: 10 %
Los 1: Standfestigkeit 6 %
Füße/Sockel (verstellbar?) 4 %
Los 2: Standfestigkeit 5 %
Stabilität (stabile/wackelige Ausführung) 5 %
Los 3: Standfestigkeit 5 %
Stabilität (stabile/wackelige Ausführung) 5 %
In jedem Kriterium können bis zu 15 Punkte erreicht werden. Diese werden sodann mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Bepunktung für die jeweiligen Lose erfolgt gemäß beigefügten Bewertungsbögen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Punktebewertung für das Wertungskriterium 1 (Preis):
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Pmin) erhält 15 Punkte. Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot in Höhe des doppelten Betrages des niedrigsten Preises (PNulllinie) – sog. „Nulllinie“.
Das bedeutet, dass alle Angebote, die den doppelten Betrag des niedrigsten von einem Bieter geforderten Preises oder mehr vorsehen, mit 0 Punkten bewertet werden. Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem niedrigsten Preis und der Nulllinie wird durch lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten Preis (entsprechend 15 Punkten) und 100 % oberhalb des niedrigsten Preises (entsprechend 0 Punkten) ermittelt.
Es gilt somit die folgende Formel: Punktzahl Angebot = 15 * (PNulllinie – PAngebot) / (PNulllinie – Pmin).
Punktebewertung für das Wertungskriterium 2 (Technischer Wert):
Für diese qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt die Angebotsbewertung im Wege einer vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass das jeweils beste Angebot pro Zuschlagskriterium nicht automatisch die für das jeweilige Zuschlagskriterium vorgesehene maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot pro Zuschlagskriterium. Die Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander bewertet und entsprechend bepunktet.
Die für das Wertungskriterium/Zuschlagkriterium 2 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem Punkteschlüssel verteilt (jeweils nur glatte Punktzahl möglich):
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 15 bis 13 Punkte (sehr gut).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 12 bis 10 Punkte (gut).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung/ Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 9 bis 7 Punkte (befriedigend).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 6 bis 4 Punkte (ausreichend).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal),lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 3 bis 1Punkt(e) (mangelhaft).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung/ Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte (ungenügend; K.O.-Kriterium = Ausschluss aus dem Verfahren).
Für den Fall, dass im Bereich der Wertungskriterien/Zuschlagskriterien 2 das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als 15 Punkte erzielt, erfolgt für jedes Einzelkriterium eine entsprechende Skalierung auf 15 Punkte (sog. Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode: WPi = x * 15 ÷ y. Die so ermittelten Punktzahlen werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Die so ermittelten Ergebnisse werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Es wird mit 3 Nachkommastellen gerechnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Büromöbel;
Los 2: Möbel für Sonderbereiche;
Los 3: Stühle.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Büromöbel
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst Schreibtische, Rollcontainer, Standcontainer, Regale, Schränke und Stellwände.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Möbel für Sonderbereiche
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst Garderoben, Spinde, Sitzbänke, Sanitätsliege, Stühle und Tische Cafeteria/Terrasse, Sonnenschirme, Armsessel und Tische Foyer.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Stühle
Kurze Beschreibung: Das Los 3 umfasst Besucherstühle, Bürodrehstühle, Laborstühle, Stehhilfen.
Referenznummer: EO001-17 CSSB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen
2. Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist rechtskräftig verurteilt worden ist nach §§ 129, 129a, 129b StGB; § 261 StGB; § 263 StGB; § 264 StGB; § 334 St GB; Art. 2 §§ 1 oder 2 IntBestG und § 370 AO).
3. Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
4. Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen worden ist, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
5. Eigenerklärung, dass in diesem Vergabe-verfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben worden sind.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht vorliegen.
1. Eigenerklärung, das kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens.
4. Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit Nennung des Versicherungsumfangs und der Höchsthaftungssummen.
1. Referenzen der letzten 3 Jahre pro Los über bereits erbrachte Leistungen der geforderten Art.
2. Datenblätter mit allen Eigenschaften und Abbildungen für alle angebotenen Produkte. Die Datenblätter sind mit den jeweiligen Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses zu kennzeichnen.
3. Eigenerklärungen, dass die angebotenen Möbel dem Prüfzeichen „GS“ für „Geprüfte Sicherheit und den aktuell gültigen, einschlägigen Normen und Richtlinien seitens der Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen entsprechen.
4. Eigenerklärung, dass die angebotenen Möbel den gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (§ 9 Abs. 3,4) entsprechen und ausschließlich Spanplatten der Emissionsklasse E1 verwendet werden. Die Formaldehyd-Werte der Möbel überschreiten nicht die Anforderungen des Umweltbundesamtes an “formaldehydarme Produkte aus Holz/Holzwerkstoffen (0,05 ppm; Umweltzeichen RAL-ZU 38). Zum Schutz der Möbel beim Transport werden ausschließlich Mehrwegverpackungen eingesetzt.
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5. Eigenerklärung, dass die angebotenen Möbel zu 100 % frei von Schwermetallen und gemäß Öko-Tex schadstofffrei sind.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 60 Tage
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏
URL der Dokumente: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EO001-17 CSSB
Zusätzliche Informationen
1. Zu IV 2.1 Zuschlagkriterien:
21. Zuschlagskriterien:
Los 1 bis Los 3:
Der Zuschlag erfolgt nach folgenden Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot:
1. Wertungsstufe
100 % Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme aller als auskömmlich eingestuften Angebote ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Nur die 5 preisgünstigsten Bieter je Los kommen in die 2. Wertungsstufe.
2. Wertungsstufe:
Wertungskriterium 1:
Preis – Gewichtung 70 %
Wertungskriterium 2:
Technischer Wert: Gestaltung, Verarbeitung, Stabilität – Gewichtung 30 %
Unterkriterium 1 – Gestaltung – Gewichtung: 5 %:
Der Gewichtungsfaktor wird wie folgt aufgeteilt
Los 1: Naurholznahe Optik 2,5 %, Griffe 2,5 %
Los 2: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Los 3: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Unterkriterium 2: Verarbeitung/Qualität – Gewichtung: 15 %
Los 1: Verklebung, Verschraubung, Übergänge 5 %
Empfindlichkeit der Oberfläche/Kantenschutz 2 %
Schubladentest (problemloses herausziehen 4 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 4 %
Los 2: Sitzkomfort 4 %
Verklebung, Verschraubung 5 %
Empfindlichkeit der Oberflächen/Kantenschutz 2 %
Los 3: Sitzkomfort 5 %,
Handhabung 5 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 5 %
Unterkriterium 3: Stabilität – Gewichtung: 10 %
Los 1: Standfestigkeit 6 %
Füße/Sockel (verstellbar?) 4 %
Los 2: Standfestigkeit 5 %
Stabilität (stabile/wackelige Ausführung) 5 %
Los 3: Standfestigkeit 5 %
In jedem Kriterium können bis zu 15 Punkte erreicht werden. Diese werden sodann mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Bepunktung für die jeweiligen Lose erfolgt gemäß beigefügten Bewertungsbögen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Punktebewertung für das Wertungskriterium 1 (Preis):
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Pmin) erhält 15 Punkte. Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot in Höhe des doppelten Betrages des niedrigsten Preises (PNulllinie) – sog. „Nulllinie“.
Das bedeutet, dass alle Angebote, die den doppelten Betrag des niedrigsten von einem Bieter geforderten Preises oder mehr vorsehen, mit 0 Punkten bewertet werden. Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem niedrigsten Preis und der Nulllinie wird durch lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten Preis (entsprechend 15 Punkten) und 100 % oberhalb des niedrigsten Preises (entsprechend 0 Punkten) ermittelt.
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Es gilt somit die folgende Formel: Punktzahl Angebot = 15 * (PNulllinie – PAngebot) / (PNulllinie – Pmin).
Punktebewertung für das Wertungskriterium 2 (Technischer Wert):
Für diese qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt die Angebotsbewertung im Wege einer vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass das jeweils beste Angebot pro Zuschlagskriterium nicht automatisch die für das jeweilige Zuschlagskriterium vorgesehene maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot pro Zuschlagskriterium. Die Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander bewertet und entsprechend bepunktet.
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Die für das Wertungskriterium/Zuschlagkriterium 2 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem Punkteschlüssel verteilt (jeweils nur glatte Punktzahl möglich):
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums…
… in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 15 bis 13 Punkte (sehr gut).
… sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 12 bis 10 Punkte (gut).
… recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung/ Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 9 bis 7 Punkte (befriedigend).
… mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 6 bis 4 Punkte (ausreichend).
… in einem Mindestmaß (minimal),lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 3 bis 1Punkt(e) (mangelhaft).
… nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung/ Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte (ungenügend; K.O.-Kriterium = Ausschluss aus dem Verfahren).
Für den Fall, dass im Bereich der Wertungskriterien/Zuschlagskriterien 2 das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als 15 Punkte erzielt, erfolgt für jedes Einzelkriterium eine entsprechende Skalierung auf 15 Punkte (sog. Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode: WPi = x * 15 ÷ y. Die so ermittelten Punktzahlen werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Die so ermittelten Ergebnisse werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Es wird mit 3 Nachkommastellen gerechnet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Postanschrift: Villemombler Straße 76
Quelle: OJS 2017/S 025-044614 (2017-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 115-232476
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 025-044614
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Technischer Wert (30)
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Bublitz Einrichtungen für Unternehmen e.K.
Postanschrift: Klaus-Groth-Str. 8-10
Postort: Bad Oldesloe
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Joppich & Rieckhoff Handelsges. f. Büroeinrichtungen mbH
Postanschrift: Heidenkampsweg 45
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
3️⃣
Name: designfunktion Gesellschaft für moderne Einrichtung Hamburg mbH & Co. KG
Postanschrift: Große Elbstraße 43
Postleitzahl: 22767
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 115-232476 (2017-06-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 115-232476
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 025-044614
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
1. Zu IV 2.1 Zuschlagkriterien:
21. Zuschlagskriterien:
Los 1 bis Los 3:
Der Zuschlag erfolgt nach folgenden Kriterien auf das wirtschaftlichste Angebot:
1. Wertungsstufe
100 % Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme aller als auskömmlich eingestuften Angebote ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
Nur die fünf preisgünstigsten Bieter je Los kommen in die 2. Wertungsstufe.
2. Wertungsstufe:
Wertungskriterium 1:
Preis – Gewichtung 70 %
Wertungskriterium 2:
Technischer Wert: Gestaltung, Verarbeitung, Stabilität – Gewichtung 30%
Unterkriterium 1 - Gestaltung – Gewichtung: 5 %:
Der Gewichtungsfaktor wird wie folgt aufgeteilt
Los 1: Naurholznahe Optik 2,5 %, Griffe 2,5 %
Los 2: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Los 3: optischer Eindruck 2,5 %, Haptik 2,5 %
Unterkriterium 2: Verarbeitung/Qualität - Gewichtung: 15%
Los 1: Verklebung, Verschraubung, Übergänge 5 %
Empfindlichkeit der Oberfläche/Kantenschutz 2 %
Schubladentest (problemloses herausziehen 4 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 4 %
Los 2: Sitzkomfort 4 %
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 4 %
Verklebung, Verschraubung 5 %
Empfindlichkeit der Oberflächen/Kantenschutz 2 %
Los 3: Sitzkomfort 5 %,
Handhabung 5%
Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) 5 %
Unterkriterium 3: Stabilität – Gewichtung: 10 %
Los 1: Standfestigkeit 6 %
Füße/Sockel (verstellbar?) 4 %
Los 2: Standfestigkeit 5 %
Stabilität (stabile/wackelige Ausführung) 5 %
Los 3: Standfestigkeit 5 %
Stabilität (stabile/wackelige Ausführung) 5 %
In jedem Kriterium können bis zu 15 Punkte erreicht werden. Diese werden sodann mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Bepunktung für die jeweiligen Lose
erfolgt gemäß beigefügten Bewertungsbögen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl der gewichteten Punkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Punktebewertung für das Wertungskriterium 1 (Preis):
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (Pmin) erhält 15 Punkte. Eine Punktzahl von 0 Punkten entspricht einem (hypothetischen) Angebot in Höhe des doppelten Betrages des niedrigsten Preises (PNulllinie) – sog. „Nulllinie“.
Das bedeutet, dass alle Angebote, die den doppelten Betrag des niedrigsten von einem Bieter geforderten Preises oder mehr vorsehen, mit 0 Punkten bewertet werden. Die Punktzahl von Angeboten zwischen dem niedrigsten Preis und der Nulllinie wird durch lineare Interpolation zwischen dem niedrigsten Preis (entsprechend 15 Punkten) und 100% oberhalb des niedrigsten Preises (entsprechend 0 Punkten) ermittelt.
Es gilt somit die folgende Formel: Punktzahl Angebot = 15 * (PNulllinie - PAngebot) / (PNulllinie - Pmin)
Punktebewertung für das Wertungskriterium 2 (Technischer Wert):
Für diese qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt die Angebotsbewertung im Wege einer vergleichenden qualitativen Betrachtung. Das bedeutet, dass das jeweils beste Angebot pro Zuschlagskriterium nicht automatisch die für das jeweilige Zuschlagskriterium vorgesehene maximale Punktzahl erhält. Dies gilt analog für das jeweils schlechteste Angebot pro Zuschlagskriterium. Die Angebote werden vielmehr – ähnlich wie Schulnoten – relativ zueinander bewertet und entsprechend bepunktet.
Die für das Wertungskriterium/Zuschlagkriterium 2 zur Verfügung stehenden Punkte werden nach folgendem Punkteschlüssel verteilt (jeweils nur glatte Punktzahl möglich):
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 15 bis 13 Punkte (sehr gut).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 12 bis 10 Punkte (gut).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung/ Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten = 9 bis 7 Punkte (befriedigend).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums mittelmäßig, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 6 bis 4 Punkte (ausreichend).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal),lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten = 3 bis 1Punkt(e) (mangelhaft).
— Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung/ Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar = 0 Punkte (ungenügend; K.O.-Kriterium = Ausschluss aus dem Verfahren).
Für den Fall, dass im Bereich der Wertungskriterien/Zuschlagskriterien 2 das bestplatzierte Angebot insgesamt weniger als 15 Punkte erzielt, erfolgt für jedes Einzelkriterium eine entsprechende Skalierung auf 15 Punkte (sog. Referenzierung). Dies erfolgt nach folgender Rechenmethode: WPi = x * 15 ÷ y. Die so ermittelten Punktzahlen werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Die so ermittelten Ergebnisse werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Es wird mit 3 Nachkommastellen gerechnet.
Mehr anzeigen
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Technischer Wert (30)
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Bublitz Einrichtungen für Unternehmen e.K.
Postanschrift: Klaus-Groth-Str. 8-10
Postort: Bad Oldesloe
Postleitzahl: 23843
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Joppich & Rieckhoff Handelsges. f. Büroeinrichtungen mbH
Postanschrift: Heidenkampsweg 45
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
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Name: designfunktion Gesellschaft für moderne Einrichtung Hamburg mbH & Co. KG
Postanschrift: Große Elbstraße 43
Postleitzahl: 22767
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die
geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit (1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
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Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
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abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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