Auf der Grundlage eines Werkvertrages sind vier voneinander unabhängige Managementpläne für die vier rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet) „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301) sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302) zu erstellen. Die für die Planaufstellung konkret zu erbringenden Leistungen sind dem Aufgabenrahmen zu entnehmen, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann. Mit den Managementplänen sollen die Erhaltungsziele für die o.g. Gebiete weiter konkretisiert und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch eine verfahrensbegleitende und in Teilen zu moderierende Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Akzeptanz von Natura 2000 erhöht und weitere planungsrelevante Informationen gewonnen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: StALUWM/5321.9.1/2017/MarMaP
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage eines Werkvertrages sind vier voneinander unabhängige Managementpläne für die vier rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet) „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301) sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302) zu erstellen. Die für die Planaufstellung konkret zu erbringenden Leistungen sind dem Aufgabenrahmen zu entnehmen, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann. Mit den Managementplänen sollen die Erhaltungsziele für die o.g. Gebiete weiter konkretisiert und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch eine verfahrensbegleitende und in Teilen zu moderierende Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Akzeptanz von Natura 2000 erhöht und weitere planungsrelevante Informationen gewonnen werden.
Auf der Grundlage eines Werkvertrages sind vier voneinander unabhängige Managementpläne für die vier rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet) „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301) sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302) zu erstellen. Die für die Planaufstellung konkret zu erbringenden Leistungen sind dem Aufgabenrahmen zu entnehmen, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann. Mit den Managementplänen sollen die Erhaltungsziele für die o.g. Gebiete weiter konkretisiert und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch eine verfahrensbegleitende und in Teilen zu moderierende Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Akzeptanz von Natura 2000 erhöht und weitere planungsrelevante Informationen gewonnen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-16 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 033-059841
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose: Los 1 und 2.
Bezeichnung des Loses: Drei Managmentpläne für die Gebiete „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Erstellung von jeweils einem Managementplan für die drei Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301). Alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung liegen in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Erstellung der Managementpläne sind im Aufgabenrahmen aufgeführt, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.
Erstellung von jeweils einem Managementplan für die drei Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301). Alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung liegen in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Erstellung der Managementpläne sind im Aufgabenrahmen aufgeführt, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: StALUWM/5321.9.1/2017/MarMaP/Los1.
Zusätzliche Informationen:
Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Bezeichnung des Loses: Ein Managmentplan für das Gebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302 ).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Erstellung von einem Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302 ). Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Erstellung des Managementplanes sind im Aufgabenrahmen aufgeführt, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.
Erstellung von einem Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302 ). Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Alle Verfahrensschritte und obligatorischen Inhalte für die Erstellung des Managementplanes sind im Aufgabenrahmen aufgeführt, der über den unter I.3) genannten Link heruntergeladen werden kann.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: StALUWM/5321.9.1/2017/MarMaP/Los2.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat den Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit für sich und seine Bewerberpartner folgendermaßen zu erbringen:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung der bereitgestellten Bewerbermappe (siehe LINK unter I.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Erklärungen sind, wo gefordert, rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied alle Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind – sofern gesetzlich zulässig – nach schriftlicher Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen. Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung der bereitgestellten Bewerbermappe (siehe LINK unter I.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Erklärungen sind, wo gefordert, rechtsverbindlich zu unterschreiben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied alle Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind – sofern gesetzlich zulässig – nach schriftlicher Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 7 Kalendertagen vorzulegen. Die Nachweise und die jeweils zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Reihenfolge der beigefügten Strukturierung einzureichen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
3. Angabe zur Vergabe von Teilen der angefragten Leistung an einen Unterauftragnehmer;
4. Erklärungen zum Mindestlohn gemäß §§ 9,10 VgG M-V;
5. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen gemäß §§ 46, 47 VgV;
6. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB vorliegen;
7. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind unter Verwendung der beigefügten Bewerbermappe mit der Bewerbung einzureichen:
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 bei einer EU-Versicherungsgesellschaft. Die erforderliche Deckungssummen sind der Bewerbermappe zu entnehmen. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 bei einer EU-Versicherungsgesellschaft. Die erforderliche Deckungssummen sind der Bewerbermappe zu entnehmen. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend;
9. Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (2014 bis 2016).
Mindeststandards:
Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für jeden Schadensfall und mindestens 2-fach jährlich (a) für Personenschäden 1 500 000 EUR (b) für sonstige Schäden 1 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind unter Verwendung der beigefügten Bewerbermappe mit der Bewerbung einzureichen:
10. Nachweise zu § 46 (3) Nr. 1 VgV zu Referenzen des Bewerbers. Die Referenzprojekte sollen eine vergleichbare Leistung aus dem Bereich der komplexen Naturschutzfachplanung darstellen für die in II.2.4) beschriebenen Leistungen.
11. Nachweis zu § 46 (3) Nr. 6 VgV zur beruflichen Befähigung der Projektverantwortlichen;
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden.
2. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (insgesamt 5 %):
(2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 90 %):
(3) Sonstige Eignung (insgesamt 5 %):
Die Bewertungsmatrix mit den o.g. Kriterien kann unter dem in I.3) genannten Link heruntergeladen werden. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den eingereichten Unterlagen und Angaben der Bewerber jeweils bis zu 5 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung (in %) multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertungsmatrix mit den o.g. Kriterien kann unter dem in I.3) genannten Link heruntergeladen werden. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den eingereichten Unterlagen und Angaben der Bewerber jeweils bis zu 5 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung (in %) multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 (3) GWB, insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren vor der zust. Vergabekammer nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 033-059841 (2017-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planentwürfe (Systeme und Integration)
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage eines Werkvertrages sind 4 voneinander unabhängige Managementpläne für die 4 rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet) „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301) sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302) zu erstellen. Die für die Planaufstellung konkret zu erbringenden Leistungen sind dem Aufgabenrahmen zu entnehmen. Mit den Managementplänen sollen die Erhaltungsziele für die o. g. Gebiete weiter konkretisiert und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch eine verfahrensbegleitende und in Teilen zu moderierende Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Akzeptanz von Natura 2000 erhöht und weitere planungsrelevante Informationen gewonnen werden.
Auf der Grundlage eines Werkvertrages sind 4 voneinander unabhängige Managementpläne für die 4 rein marinen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (umgangssprachlich als FFH-Gebiete bezeichnet) „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301) sowie „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302) zu erstellen. Die für die Planaufstellung konkret zu erbringenden Leistungen sind dem Aufgabenrahmen zu entnehmen. Mit den Managementplänen sollen die Erhaltungsziele für die o. g. Gebiete weiter konkretisiert und die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen festgelegt werden. Durch eine verfahrensbegleitende und in Teilen zu moderierende Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Akzeptanz von Natura 2000 erhöht und weitere planungsrelevante Informationen gewonnen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 479987.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planentwürfe (Systeme und Integration)📦
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Drei Managmentpläne für die Gebiete „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301),„Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301)
Kurze Beschreibung:
Erstellung von jeweils einem Managementplan für die 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301). Alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung liegen in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Erstellung von jeweils einem Managementplan für die 3 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung „Darßer Schwelle“ (DE 1540-302), „Plantagenetgrund“ (DE 1343-301), „Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona“ (DE 1345-301). Alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung liegen in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Bezeichnung des Loses: Ein Managmentplan für das Gebiet „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE1749-302 ).
Kurze Beschreibung:
Erstellung von einem Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302 ). Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Erstellung von einem Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht“ (DE 1749-302 ). Das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung liegt in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ostsee nördlich Halbinsel Darß/Zingst.
Ostsee östlich Insel Rügen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck des abgegebenen Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung und Kommunikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation und Terminsteuerung
Eindruck aus dem Bietergespräch
Gewichtung des Preises: Quotient QKrit/Preis
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 GWB. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass gemäß § 160 (3) GWB ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.