Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 2: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf,
Los 3: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK),
Los 4: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abholung von Siedlungsabfällen › Altpapiersammlung
- • Abholung von Siedlungsabfällen › Einsammeln von Hausmüll
- • Abholung von Siedlungsabfällen › Einsammeln von kommunalem Müll
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Recycling von Siedlungsabfällen
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-04-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-07-25 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von Hausmüll 📦
Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Altpapiersammlung 📦
Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de427 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Postleitzahl: 01979
Postort: Lauchhammer
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwarze-elster.de 🌏
E-Mail: p.thiem@schwarze-elster.de 📧
Fax: +49 35744677-201 📠
URL der Dokumente: http://www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-134898
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Kombinationsangebote sind zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Restabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen: Kombinationsangebote sind zugelassen.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Internetadresse: www.schwarze-elster.de 🌏
Dokumente URL: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610 📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 071-134898 (2017-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 2: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf,
Los 3: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK),
Los 4: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von Hausmüll 📦
Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Altpapiersammlung 📦
Transport von Haushaltsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de427 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Postanschrift: Hüttenstraße 1c
Postleitzahl: 01979
Postort: Lauchhammer
Kontakt
Internetadresse: http://www.schwarze-elster.de 🌏
E-Mail: p.thiem@schwarze-elster.de 📧
Fax: +49 35744677-201 📠
URL der Dokumente: http://www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-134898
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Kombinationsangebote sind zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall,
Los 2: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf,
Los 3: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK),
Los 4: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Restabfall.
Es ist im Rahmen der Sammlung ein Behälteridentifikationssystem nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung einzusetzen.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten, Schrott und weiteren Abfällen auf Abruf.
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Sammlung, Beförderung und Bereitstellung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster.
Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärungen zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft, ggf. Mitglieder der Bietergemeinschaft),
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate;
— Eigenerklärungen des Bieters, dass:
— keine zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vorliegen,
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— er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird,
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V. anzugeben.
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— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen,
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Auf Verlangen des Auftraggebers:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB),
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen.
— Für Unterauftragnehmer für Umschlag, Lagerung, Behandlung und Verwertung des PPK in Los 4 sind allein die Angaben zur vorgesehenen ersten Zielanlage gem. Formblatt im Angebotsscheiben vorzulegen, weitere Angaben nur soweit bekannt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Auf Verlangen ist ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf.weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach BbgVergG vorzulegen.
Für die Lose 1 bis 3 gilt ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt (weitere Angaben unter VI.3).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Internetadresse: www.schwarze-elster.de 🌏
Dokumente URL: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
URL der Dokumente: www.schwarze-elster.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
— Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1)):
— Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 und 2 des AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen.
Mehr anzeigen
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Mehr anzeigen
— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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— Bei den Losen 1 bis 3 gilt für den Zuschlag ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt für das prognostizierten Brutto-Gesamtentgelt nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Dieser beträgt 9 705 765 EUR brutto für Los 1, 6 534 600 EUR brutto für Los 2 und 5 474 469 EUR brutto für Los 3. Angebote mit einem höheren prognostizierten Brutto-Gesamtentgelt finden keine Berücksichtigung bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
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— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der vorstehend genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661610 📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 071-134898 (2017-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberspreewald-Lausitz 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-295052
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 071-134898
ABl. S-Ausgabe: 143
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-14 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 143-295052 (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberspreewald-Lausitz 🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-295052
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 071-134898
ABl. S-Ausgabe: 143
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-14 📅
Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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