Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal

ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-28 Auftragsbekanntmachung
2018-03-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Kurze Beschreibung:
Erbringung von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen im Landkreis Stendal in 4 Fachlosen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von Hausmüll 📦
Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Altpapiersammlung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Hansestadt Osterburg (Altmark)
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de 🌏
E-Mail: vergabe@als-stendal.de 📧
Fax: +49 3937-250228 📠
URL der Dokumente: http://www.als-stendal.de:8080/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-02 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 210-436213
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Restabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Restabfall.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum verlängert sich automatisch und endet 2 Monate nach Mitteilung des AG an den AN, dass das aufgrund von Nachprüfungsverfahren bestehende Zuschlagsverbot zur Vorvergabe ALS 2017-01 entfallen ist, zum nächsten Monatsende, frühestens jedoch am 31.8.2018 und spätestens am 28.2.2019.
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Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Bioabfall.
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG);
— Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
— Eigenerklärung, dass der Bieter in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
— Angaben zur Rechtsform des Bieters;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt,was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate);
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Bundeszentralregisterauszug für die Geschäftsführer und projektverantwortlichen Personen des Unternehmens.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen;
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— Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags
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die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist) zu fordern;
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— Für die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) und/oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer/ des Unternehmenscodes auch die Eintragung
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des Bieters in das ULV Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards;
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen;
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen;
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe;
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss das Drittunternehmen erklären, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch zu haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Dienstleistungen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefon- Nr., Leistungsumfang (Größe des Entsorgungsgebietes),
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— für die Lose 1, 3 und 4: Darstellung tatsächlicher betrieblicher Erfahrungen des Unternehmens mit dem Einsatz eines Identsystems innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Mindestanzahl von mehr als 5 000 identifizierten
Behälterschüttungen.
Es wird gebeten, sofern vorliegend, weitere Informationen zum erfolgten Einsatz von Identsystemkomponenten in das Formblatt C-2.12 einzutragen, nämlich Einsatzzeitraum, Anzahl der identifizierten Behälterschüttungen, Lieferant
der eingesetzten Identsystem-Fahrzeugausrüstung, Anzahl und Typ der mit Identsystem ausgerüsteten Fahrzeuge und Anzahl, Bauform und Lieferant der eingesetzten Identifikationschips.
Das angebotene Identsystem muss nicht dem entsprechen, mit dem die Erfahrungen gesammelt wurden. Es ist lediglich eine Darlegung gefordert. D. h., es genügt eine im Bedarfsfall überprüfbare (z. B. durch Anschaffungsbelege, anonymisierte
Leerungsdatenliste) Eigenerklärung des Bieters.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation (z. B. Zertifikate aus anderen Mitgliedsstaatender EU oder Nachweis ausgewählter Zertifizierungsvoraussetzungen nach EntsorgungsfachbetriebeVO – betrieblicher Aufbau, Leitung des Unternehmens, Gewerbezentralregisterauszug, Nachweis der Fachkunde der Unternehmensleitung, Nachweis einer Betriebs-und Umwelthaftpflichtversicherung) für die spezifischen Leistungen je Los:
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Lose 1 und 3: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01),
Los 2: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Sperrmüll (AVV 20 03 07),
Los 4: Sammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 20 03 01) oder Papier und Pappe (AVV 15 01 01/ 20 01 01),
Sofern der Bieter eine neue Betriebsstätte einrichten möchte, die noch nicht vom Zertifikat erfasst ist, hat er jeweils glaubhaft zu machen, dass auch diese die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllen wird.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens Gewährleistung der Qualität,
— Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation,
— Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
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— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten 3 Jahre).
Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen:
Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen für:
Lose 1, 3 und 4: die behältergestützte Sammlung und Beförderung von Abfällen mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 30.000 Einwohnern und Einsatz eines Abfallbehälteridentifikationssystems als Vertragsgegenstand;
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Los 2: die Sammlung von Sperrmüll in einem Entsorgungsgebiet mit Abrufkartensystem mit einem bereits absolvierten Vertragszeitraum von mindestens 12 Monaten in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 30 000 Einwohnern;
— Anforderungen an die Erfahrungen mit Identsystem: tatsächliche betrieblicher Erfahrungen des Unternehmens mit dem Einsatz eines Identsystems innerhalb der letzten 3 Jahre mit einer Mindestanzahl von mehr als 5 000 identifizierten
Behälterschüttungen. (siehe unter Ziffer III.1.3, zweiter Anstrich).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts und Nachunternehmereinsatz gemäß Landesvergabegesetz LSA.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass in dem für die Leistungserbringung ab 2018 eingeleiteten Vergabeverfahren derzeit ein Zuschlagsverbot besteht. Da ein Nachprüfungsantrag erst am 17.10.2017 zugestellt wurde, kann mit einem baldigen Entfallen des Zuschlagsverbots nicht gerechnet werden. Daher muss die Leistungserbringung interimsweise anderweitig abgesichert werden. Wegen der notwendigen Vorbereitungszeit für die Leistungserbringung beim Auftragnehmer kann die Vergabe nicht mit den regulären Fristen durchgeführt werden, da dann die Zuschlagserteilung zu spät erfolgen würde.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunale Abfallentsorgungsgesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.als-stendal.de 🌏
Dokumente URL: http://www.als-stendal.de:8080/ausschreibung 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Vereinbarungen nach Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt zu Mindestentlohnung, Zahlung gleichen Entgelts, Nachunternehmer-Einsatz,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
— Angaben zur Fahrzeugverfügbarkeit, Identsystem-Fahrzeug, Identsystem-Office (Darstellung derzeitiger Datenaustauschprozesse),
— Konzept zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit,
— Gesamtkonzept der Leistungserbringung für die angebotenen Lose, Bezeichnung der vorgesehenen Betriebsstätten und Betriebsstandorte, Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
geforderte Unterlagen je angebotetenem Los:
— Lose 1-4: Logistikkonzept und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes,
— Los 3: Darstellung des ggf. vorgesehenen Standortes/ der Standorte zur Umladung, Benennung des Standortes der in diesem Zusammenhang zu nutzenden Fahrzeugwaage sowie Nachweise der Verfügbarkeit des Standortes und der Fahrzeugwaage zum Leistungsbeginn. Alternativ: Eigenerklärung, dass kein selbstorganisierter Zwischenumschlag vorgesehen ist,
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— Lose 1, 3, 4: Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zum Betrieb eines Behälteridentifikationssystems und zur kartengestützten Visualisierung und Auswertung von Behälterleerungsvorgängen und gefahrenen Touren sowie Eigenerklärung des Herstellers des Identifikationssystems zur Übereinstimmung der angebotenen Identsystemkomponenten mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen,
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— Lose 1-4: Angaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Fahrzeugen und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind,
— Lose 1-4: Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter, Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der aufgeführten Mitarbeiter durch Eigenerklärung,
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— auf Verlangen vorzulegen:
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 345-514-1115 📠
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Alter Markt 8
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Telefon: +49 391-6230-446 📞
E-Mail: info@sachsen-anhalt.abst.de 📧
Fax: +49 391-6230-447 📠
Quelle: OJS 2017/S 210-436213 (2017-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 060-133075
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 210-436213
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung und Beförderung von Restabfall
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1. gegen § 134 [dies ist die Informations- und Wartepflicht vor Zuschlagserteilung] verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 060-133075 (2018-03-23)