Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal).
Insgesamt ca. 756 000 Zugkm. p. a.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-05.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-09-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2018-10-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-03-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis 🏙️
Saalekreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.nasa.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354572
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 197-348174
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Informationen über Lose:
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.nasa.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 173-354572 (2017-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal).
Insgesamt ca. 756 000 Zugkm. p. a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis 🏙️
Saalekreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.nasa.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 173-354572
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 197-348174
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://vergabe.nasa.de
Benutzername: elge
Passwort: ELGE2018.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal).
Insgesamt ca. 756 000 Zugkm. p. a.
Die Auftragserteilung an ein Angebot für die Kombination beider Lose ist ausdrücklich möglich.
Bezeichnung des Loses: RB 76 Weißenfels – Zeitz
Losnummer: A
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke Weißenfels –Zeitz mit einem Gesamtvolumen von ca. 351 000 Zugkm/Jahr.
Dauer: 70 Monate Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag zur Leistungserbringung für das Los A kann optional einmalig bis 11.12.2032 verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag zur Leistungserbringung für das Los A kann optional einmalig bis 11.12.2032 verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: RB 78 Merseburg – Querfurt
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Strecke RB 78 Merseburg – Querfurt mit einem Gesamtvolumen von ca. 404 000 Zugkm/Jahr.
Dauer: 156 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burgenlandkreis.
Saalekreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die Bewerbererklärung (Formular ELGE_1040_Bewerbererklärung) auszufüllen. Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
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Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um Voraussetzungen für den Nachweis der Eignung.
Weiterhin ist eine Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bewerber erforderlich (Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend);
— Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular ELGE_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft. Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bewerbers mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend (siehe ELGE_1051_Kartellrechtliche_Beurteilung_Bietergemeinschaft). Die dort aufgeführten Erklärungen zum § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A gelten entsprechend für § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
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— Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen ist eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular ELGE_1052_Formular_kommunalrechtliche_Beteiligung) erforderlich. Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden.
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Des Weiteren haben die Bewerber einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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Der Bewerber gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bewerber auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 erstellt worden sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-11-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.nasa.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Benutzername: elge
Passwort: ELGE2018.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet:
„§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet:
„§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 173-354572
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-460021
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 173-354572
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-07 📅
Name: DB Regio AG, Region Südost
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Internetadresse: www.bahn.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 202-460021 (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 173-354572
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-460021
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 173-354572
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Zu II 1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert.Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag zur Leistungserbringung für das Los A kann optional einmalig bis 11.12.2032 verlängert werden. Die Entschiedung hierzu muss nicht bei Zuschlagserteilung getroffen werden. Die Beauftragung der Verlängerung kann innerhalb der in den Vergabeunterlagen gesetzten Frist erfolgen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burgenlandkreis
Saalekreis
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 80
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-07 📅
Name: DB Regio AG, Region Südost
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Internetadresse: www.bahn.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf im bestehenden Verkehrsvertrag Elster-Geiseltal (ELGE)
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postleitzahl: 06268
Stadt: Querfurt
Postleitzahl: 06249
Stadt: Mücheln (Geiseltal)
Postleitzahl: 06217
Stadt: Merseburg
Postleitzahl: 06112
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2032-12-12 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge ✅
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391 53631-0 📞
URL: https://www.nasa.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.nasa.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 460021-2018
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-1529 📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesenverkehr/ wirtschaft/vergabekammern 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 064-188789 (2024-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf im bestehenden Verkehrsvertrag Elster-Geiseltal (ELGE)
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELGE auf der Strecke Weißenfels –Zeitz (Los A: RB 76) und Merseburg – Querfurt (Los B: RB 78) im Netz Elster-Geiseltal (TED: 460021-2018). Der Verkehrsvertrag hat für das Los B eine Laufzeit von Dezember 2019 bis Dezember 2032. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024 endet die Leistungserbringung auf der Linie RB 76 (Los A) im Verkehrsvertrag ELGE und es stehen damit im Netz Elster-Geiseltal voll kompatible Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen eine Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf zum Dezember 2024 umgesetzt werden soll. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen durch eine Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf sowie Kapazitätsverstärkungen auf der Linie RB 78.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
02-2024
Zusätzliche Informationen:
Unter dem Gliederungspunkt "Art der Auftragsvergabe" unter der Ziffer 5.1.7 "Strategische Auftragsvergabe" ist die Angabe „Keine strategische Beschaffung" nur erfolgt, weil die Eingabemaske die Nennung einer "Art der strategischen Beschaffung" verpflichtend verlangt. Vorliegend ist jedoch keine Auftragsvergabe, sondern eine Auftragsänderung beabsichtigt.
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Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postleitzahl: 06268
Stadt: Querfurt
Postleitzahl: 06249
Stadt: Mücheln (Geiseltal)
Postleitzahl: 06217
Stadt: Merseburg
Postleitzahl: 06112
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2032-12-12 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Vorliegend ist keine Auftragsvergabe, sondern eine Auftragsänderung beabsichtigt, so dass keine Zuschlagskriterien erforderlich sind.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge ✅
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Die beabsichtigte Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Verkehrsvertrag ELGE in Form einer Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf stellt eine nach § 132 GWB zulässige Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit dar und ist daher nicht ausschreibungspflichtig.
Nach juristischer Prüfung des Sachverhalts handelt es sich um keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. (1) S. 1 GWB, da weder ein Regelbeispiel nach § 132 Abs. (1) S. 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. (1) S. 2 GWB gegeben ist. Die gegenständlich beabsichtigte Auftragsänderung kann sowohl auf den § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 2 GWB als auch auf den § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 3 GWB gestützt werden.
Nach § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Vorliegend ist beabsichtigt, mit einer Nachtragsvereinbarung weitere Verkehrsleistungen auf der Linie RB 78 (Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf) zur Herstellung einer fehlenden Durchbindung des ländlichen Raumes von/nach Halle (Saale) Hbf zu beauftragen. Auf diese Weise entfällt für die Fahrgäste das Umsteigen in Merseburg Hbf und der Betrieb wird rationalisiert. Die vorgesehene Durchbindung der Linie RB 78 führt durch die sich daraus ergebende Direktverbindung zu einer Verbesserung der Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Verkehrsvertrag ELGE. Die Durchbindung ist betrieblich und technisch nur realisierbar, wenn die Leistungen von demselben Auftragnehmer erbracht werden, der bis zum Dezember 2032 für die Linie RB 78 vertraglich gebunden ist. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen des Netzes ELGE deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde.
Weiterhin ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags nach § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Das bestehende Zugangebot auf der Strecke Merseburg – Halle erreichte bereits vor Einführung des Deutschlandtickets teilweise seine nachfrageseitigen Kapazitätsgrenzen. Mit der vom Bund gesetzlich vorgegebenen Einführung des Tickets und der vorgesehenen Durchbindung der Linie RB 78 von/nach Halle (Saale) ist mit einer deutlich gesteigerten Nachfrage zu rechnen, sodass für das Netz unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, die Kapazitäten kurzfristig und dauerhaft zu erhöhen. Die Etablierung von Mehrleistungen auf der Linie RB 78 dient dazu, das SPNV-Angebot der voraussichtlich künftig dauerhaft stark belasteten Achse Merseburg Hbf – Halle (Saale) Hbf nachhaltig zu erweitern. Die zusätzlichen Fahrten und Fahrzeuge werden nicht nur für Mehrleistungen benötigt, sondern dienen auch der Betriebsstabilität und gleichbleibenden Vertragsqualität.
Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung zum Verkehrsvertrag ELGE überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. (2) S. 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
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Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
USt-IdNr: DE175783014
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391 53631-0 📞
URL: https://www.nasa.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.nasa.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 460021-2018
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Unter der Ziffer 2.1 "Verfahren" ist die Angabe „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettberwerb" nur erfolgt, weil die Eingabemaske die Nennung einer "Verfahrensart" verpflichtend verlangt. Vorliegend ist jedoch keine "Auftragsvergabe", sondern eine "Auftragsänderung" beabsichtigt.
2) Die Angabe unter der Ziffer 6 "Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske eine Angabe verpflichtend verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Die genannte Angabe ist auch keine Pflichtangabe nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3) Unter Bezugnahme auf die unter der Ziffer 5.1.12 angegebenen Überprüfungsfristen erfolgt die beabsichtigte Auftragsänderung nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Der Auftraggeber wird die erfolgte Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 132 Abs. 5 GWB bekanntmachen.
4) Die juristische Begründung der beabsichtigten Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Verkehrsvertrag ELGE in Form einer Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf erfolgt unter der Ziffer 6 "Ergebnisse".
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Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-1529 📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesenverkehr/ wirtschaft/vergabekammern 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 064-188789 (2024-03-28)
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