Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal).
Insgesamt ca. 756 000 Zugkm. p. a.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf den Strecken Merseburg – Querfurt und Weißenfels –Zeitz (Netz Elster-Geiseltal).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Burgenlandkreis🏙️
NUTS-Region: Saalekreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de📧
Telefon: +49 391536310📞
Fax: +49 3915363199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.nasa.de🌏
“Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:”
Quelle: OJS 2017/S 173-354572 (2017-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 173-354572
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zu II 1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich,...”
Zu II 1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert.Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Quelle: OJS 2018/S 202-460021 (2018-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf im bestehenden Verkehrsvertrag Elster-Geiseltal (ELGE)
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELGE auf der Strecke Weißenfels –Zeitz (Los A: RB 76) und Merseburg – Querfurt (Los B: RB 78) im Netz Elster-Geiseltal (TED: 460021-2018). Der Verkehrsvertrag hat für das Los B eine Laufzeit von Dezember 2019 bis Dezember 2032. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024 endet die Leistungserbringung auf der Linie RB 76 (Los A) im Verkehrsvertrag ELGE und es stehen damit im Netz Elster-Geiseltal voll kompatible Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen eine Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf zum Dezember 2024 umgesetzt werden soll. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen durch eine Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf sowie Kapazitätsverstärkungen auf der Linie RB 78.
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber und die DB Regio AG, Region Südost, sind Vertragspartner des am 08.10.2018 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrages ELGE auf der Strecke Weißenfels –Zeitz (Los A: RB 76) und Merseburg – Querfurt (Los B: RB 78) im Netz Elster-Geiseltal (TED: 460021-2018). Der Verkehrsvertrag hat für das Los B eine Laufzeit von Dezember 2019 bis Dezember 2032. Ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024 endet die Leistungserbringung auf der Linie RB 76 (Los A) im Verkehrsvertrag ELGE und es stehen damit im Netz Elster-Geiseltal voll kompatible Fahrzeuge zur Verfügung, mit denen eine Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf zum Dezember 2024 umgesetzt werden soll. Der Auftraggeber beabsichtigt die Beauftragung zusätzlicher Verkehrsleistungen durch eine Verlängerung der Linie RB 78 Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf von/nach Halle (Saale) Hbf sowie Kapazitätsverstärkungen auf der Linie RB 78.
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Zusätzliche Informationen:
“Unter dem Gliederungspunkt "Art der Auftragsvergabe" unter der Ziffer 5.1.7 "Strategische Auftragsvergabe" ist die Angabe „Keine strategische Beschaffung"...”
Zusätzliche Informationen
Unter dem Gliederungspunkt "Art der Auftragsvergabe" unter der Ziffer 5.1.7 "Strategische Auftragsvergabe" ist die Angabe „Keine strategische Beschaffung" nur erfolgt, weil die Eingabemaske die Nennung einer "Art der strategischen Beschaffung" verpflichtend verlangt. Vorliegend ist jedoch keine Auftragsvergabe, sondern eine Auftragsänderung beabsichtigt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die beabsichtigte Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Verkehrsvertrag ELGE in Form einer Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale)...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die beabsichtigte Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Verkehrsvertrag ELGE in Form einer Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf stellt eine nach § 132 GWB zulässige Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit dar und ist daher nicht ausschreibungspflichtig.
Nach juristischer Prüfung des Sachverhalts handelt es sich um keine wesentliche Änderung eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit im Sinne von § 132 Abs. (1) S. 1 GWB, da weder ein Regelbeispiel nach § 132 Abs. (1) S. 3 GWB erfüllt ist, noch eine sonstige wesentliche Änderung nach § 132 Abs. (1) S. 2 GWB gegeben ist. Die gegenständlich beabsichtigte Auftragsänderung kann sowohl auf den § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 2 GWB als auch auf den § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 3 GWB gestützt werden.
Nach § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Vorliegend ist beabsichtigt, mit einer Nachtragsvereinbarung weitere Verkehrsleistungen auf der Linie RB 78 (Querfurt – Mücheln – Merseburg Hbf) zur Herstellung einer fehlenden Durchbindung des ländlichen Raumes von/nach Halle (Saale) Hbf zu beauftragen. Auf diese Weise entfällt für die Fahrgäste das Umsteigen in Merseburg Hbf und der Betrieb wird rationalisiert. Die vorgesehene Durchbindung der Linie RB 78 führt durch die sich daraus ergebende Direktverbindung zu einer Verbesserung der Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Verkehrsvertrag ELGE. Die Durchbindung ist betrieblich und technisch nur realisierbar, wenn die Leistungen von demselben Auftragnehmer erbracht werden, der bis zum Dezember 2032 für die Linie RB 78 vertraglich gebunden ist. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen des Netzes ELGE deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung führen würde.
Weiterhin ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags nach § 132 Abs. (2) S. 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Das bestehende Zugangebot auf der Strecke Merseburg – Halle erreichte bereits vor Einführung des Deutschlandtickets teilweise seine nachfrageseitigen Kapazitätsgrenzen. Mit der vom Bund gesetzlich vorgegebenen Einführung des Tickets und der vorgesehenen Durchbindung der Linie RB 78 von/nach Halle (Saale) ist mit einer deutlich gesteigerten Nachfrage zu rechnen, sodass für das Netz unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, die Kapazitäten kurzfristig und dauerhaft zu erhöhen. Die Etablierung von Mehrleistungen auf der Linie RB 78 dient dazu, das SPNV-Angebot der voraussichtlich künftig dauerhaft stark belasteten Achse Merseburg Hbf – Halle (Saale) Hbf nachhaltig zu erweitern. Die zusätzlichen Fahrten und Fahrzeuge werden nicht nur für Mehrleistungen benötigt, sondern dienen auch der Betriebsstabilität und gleichbleibenden Vertragsqualität.
Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung zum Verkehrsvertrag ELGE überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. (2) S. 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE175783014
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@nasa.de📧
Telefon: +49 391 53631-0📞
URL: https://www.nasa.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.nasa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
“1) Unter der Ziffer 2.1 "Verfahren" ist die Angabe „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettberwerb" nur erfolgt, weil die Eingabemaske die Nennung einer...”
1) Unter der Ziffer 2.1 "Verfahren" ist die Angabe „Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettberwerb" nur erfolgt, weil die Eingabemaske die Nennung einer "Verfahrensart" verpflichtend verlangt. Vorliegend ist jedoch keine "Auftragsvergabe", sondern eine "Auftragsänderung" beabsichtigt.
2) Die Angabe unter der Ziffer 6 "Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge" ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske eine Angabe verpflichtend verlangt. Bei dem angegebenen Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert der Auftragsänderung. Die genannte Angabe ist auch keine Pflichtangabe nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3) Unter Bezugnahme auf die unter der Ziffer 5.1.12 angegebenen Überprüfungsfristen erfolgt die beabsichtigte Auftragsänderung nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Der Auftraggeber wird die erfolgte Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 132 Abs. 5 GWB bekanntmachen.
4) Die juristische Begründung der beabsichtigten Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Verkehrsvertrag ELGE in Form einer Verlängerung der Linie RB 78 von Merseburg Hbf nach Halle (Saale) Hbf erfolgt unter der Ziffer 6 "Ergebnisse".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2024/S 064-188789 (2024-03-28)