Die Anträge auf Teilnahme sind in einem verschlossenen Umschlag entweder auf dem Postweg oder direkt bei der unter Anhang A III) genannten Stelle einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung und der Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und / oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebots die im Anhang A II) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber / Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen über das Vergabeportal (notfalls per E-Mail oder per Fax) zu übermitteln.