Die Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für 10 Finanzämter und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 24 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: GS 141 OV 01/2017
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für 10 Finanzämter und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 24 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Die Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für 10 Finanzämter und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 24 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt vertreten durch das Ministerium der Finanzen, dieses wiederum vertreten durch die Amtsleitung des Finanzamtes Magdeburg
Postanschrift: Tessenowstr. 10
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de🌏
E-Mail: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 391-8551650📞
Fax: +49 391-8551000 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=170507🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-30 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 188-385100
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag – mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet – bei der Kontaktstelle einzureichen.
3. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
4. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Der Bieter hat eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot vorzulegen, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE (soweit erforderlich) nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag – mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet – bei der Kontaktstelle einzureichen.
3. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
4. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Der Bieter hat eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot vorzulegen, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE (soweit erforderlich) nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Dessau-Roßlau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
— bis zum 30.6.2019 für das Optionsjahr 2020 und
— bis zum 30.6.2020 für das Optionsjahr 2021
die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Dessau-Roßlau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Anschluss bestehen zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, es sei denn, der Auftraggeber erklärt
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Dessau-Roßlau Außenstelle Magdeburg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern, den Steuerpflichtigen und den Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Dienstgeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Postdienstleistungen und förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern, den Steuerpflichtigen und den Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Dienstgeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Postdienstleistungen und förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Dessau-Roßlau Außenstelle Magdeburg
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Eisleben
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Eisleben
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Genthin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Genthin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Haldensleben
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Haldensleben
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Halle (Saale)
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Halle (Saale)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Naumburg
Losnummer: 13
14
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Salzwedel
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Salzwedel
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Post Finanzamt Staßfurt
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Staßfurt
Losnummer: 18
Beschreibung der Verlängerungen:
— bis zum 30.06.2019 für das Optionsjahr 2020 und
— bis zum 30.06.2020 für das Optionsjahr 2021
Bezeichnung des Loses: Post Ministerium Der Finanzen – Referat 11
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikation zwischen den Bürgern, den Behörden, den Finanzämtern, den Steuerpflichtigen und den Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel.
Bezeichnung des Loses: PZA Ministerium der Finanzen – Referat 11
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Post Ministerium der Finanzen – Referat 41 (Abholung Altenholz)
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung:
Das Ministerium der Finanzen versendet vom Druckzentrum der AÖR Dataport in Altenholz zentral die Steuerbescheide aller Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt.
Bezeichnung des Loses: Post Fiananzamt Dessau-Roßlau – AST Magdedurg (Abholung Altenholz und Lüneburg)
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Dessau-Roßlau – Außenstelle Magdeburg – versendet zentral vom Printzentrum der AÖR Dataport in Lüneburg (PZL) Serienbriefe und Mitteilungen über die Bezüge/Vergütungen der Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalts sowie vom Druckzentrum der AÖR Dataport in Altenholz (DuK) Anschreiben aus dem Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Das Finanzamt Dessau-Roßlau – Außenstelle Magdeburg – versendet zentral vom Printzentrum der AÖR Dataport in Lüneburg (PZL) Serienbriefe und Mitteilungen über die Bezüge/Vergütungen der Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalts sowie vom Druckzentrum der AÖR Dataport in Altenholz (DuK) Anschreiben aus dem Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Magdeburg
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Stendal
Losnummer: 24
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dessau-Roßlau.
Magdeburg.
Eisleben.
Genthin.
Haldensleben.
Halle (Saale).
Naumburg.
Salzwedel.
Staßfurt.
Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis zur Eintragung ins Handelsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug sollte am Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug sollte am Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Erlaubnis (Lizenz) zur Beförderung von Briefsendungen:
Nachweis einer Erlaubnis (Lizenz) zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Abs. 1 PostG (einfache Kopie). Sofern keine Lizenz erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 PostG) soll nachgewiesen werden, dass die entsprechende Anzeige nach § 36 PostG erfolgt ist.
Nachweis einer Erlaubnis (Lizenz) zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Abs. 1 PostG (einfache Kopie). Sofern keine Lizenz erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 PostG) soll nachgewiesen werden, dass die entsprechende Anzeige nach § 36 PostG erfolgt ist.
3. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung:
Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Ziffer 10 Angebot): Eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung nach §§ 19 ff. PostG ist mit dem Angebot vorzulegen, sofern diese erforderlich ist.
Eigenerklärung zu einem ggf. bestehenden Teilleistungsvertrag. Sofern ein Bieter für sein Angebot auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgreift, ist zu erklären, dass ein Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Der Auftraggeber geht dabei davon aus, dass es sich bei dem für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschenden Unternehmen nicht um einen Nachunternehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 VgV handelt.
Eigenerklärung zu einem ggf. bestehenden Teilleistungsvertrag. Sofern ein Bieter für sein Angebot auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgreift, ist zu erklären, dass ein Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Der Auftraggeber geht dabei davon aus, dass es sich bei dem für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschenden Unternehmen nicht um einen Nachunternehmer im Sinne des § 47 Abs. 1 VgV handelt.
a) dass keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllt werden,
b) dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllt werden,
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen,
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen,
d) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen,
e) Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB (soweit erforderlich).
6. Erklärung ARGE:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft (BG) ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der BG zu unterzeichnen und für die BG einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer BG ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der BG für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft (BG) ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der BG zu unterzeichnen und für die BG einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer BG ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der BG für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Formblatt Eignungsangaben):
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme. Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
— 100 000 EUR Für Vermögensschäden
auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (siehe Formblatt Eignungsangaben):
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) und zurzeit.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 (siehe Formblatt Eignungsangaben):
Mindeststandards:
Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016). Als Mindestanforderung gilt folgender mittlerer Gesamtumsatz in Euro (netto):
für Los 1: 160 000 EUR pro Jahr
für Los 2: keine
für Los 3: 90 000 EUR pro Jahr
für Los 4: keine
für Los 5: 150 000 EUR pro Jahr
für Los 6: keine
für Los 7: 70 0000 EUR pro Jahr
für Los 8: keine
für Los 9: 110 000 EUR pro Jahr
für Los 10: keine
für Los 11: 380 000 EUR pro Jahr
für Los 12: keiner
für Los 13: 190 000 EUR pro Jahr
für Los 14: keine
für Los 15: 130 000 EUR pro Jahr
für Los 16: keine
für Los 17: 160 000 EUR pro Jahr
für Los 18: keine
für Los 19: keine
für Los 20: keine
für Los 21: 2 140 000 EUR pro Jahr
für Los 22: 240 000 EUR pro Jahr
für Los 23: keine
für Los 24: keine
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensbezogene Referenzen Post:
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (mindestens eine Referenz). Für Los 21 (Post) wird z. B. ein jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen von 1 450 000 Stück/Jahr gefordert. Reicht der Bieter eine Referenz mit der genannten Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat (siehe Formblatt Referenzen Postdienstleistungen).
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (mindestens eine Referenz). Für Los 21 (Post) wird z. B. ein jährliches durchschnittliches Briefausgangsvolumen von 1 450 000 Stück/Jahr gefordert. Reicht der Bieter eine Referenz mit der genannten Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat (siehe Formblatt Referenzen Postdienstleistungen).
2. Unternehmensbezogene Referenzen PZA:
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (mindestens eine Referenz). Für Los 23 (PZA) wird z. B. ein jährliches durchschnittliches förmliches Postzustellungsauftragsvolumen von 4 500 Stück/Jahr gefordert. Reicht der Bieter eine Referenz mit der genannten Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat (Formblatt Referenzen förmliche Postzustelldienstleistungen).
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (mindestens eine Referenz). Für Los 23 (PZA) wird z. B. ein jährliches durchschnittliches förmliches Postzustellungsauftragsvolumen von 4 500 Stück/Jahr gefordert. Reicht der Bieter eine Referenz mit der genannten Höchstanforderung ein, so gilt diese Referenz auch für alle übrigen Lose, die der Bieter angeboten hat (Formblatt Referenzen förmliche Postzustelldienstleistungen).
3. Eigenerklärung zur Kommunikation:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt.
Mindeststandards:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
Postdienstleistung (Post):
— mindestens eine Referenzen aus den letzten 3 Jahren,
— Leistungsart = Ausführung von Briefdienstleistungen,
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag – mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet – bei der Kontaktstelle einzureichen.
3. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
4. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Der Bieter hat eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot vorzulegen, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE (soweit erforderlich) nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin. Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 188-385100 (2017-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für 10 Finanzämter und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts - je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen - in insgesamt 24 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Die Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für 10 Finanzämter und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalts - je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen - in insgesamt 24 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 4 764 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag - mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet - bei der Kontaktstelle einzureichen.
3. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
4. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Der Bieter hat eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot vorzulegen, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE (soweit erforderlich) nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
1. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Bei Bietergemeinschaften (BG) sind die Eignungsangaben von jedem BG-Partner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied de BG individuell nachgewiesen werden.
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag - mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet - bei der Kontaktstelle einzureichen.
3. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III.1) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Die Vergabestelle wird gemäß § 56 Abs. 2 VgV keine Unterlagen nachfordern.
4. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Der Bieter hat eine einfache Kopie der Entgeltgenehmigung mit dem Angebot vorzulegen, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.10.2017 (bei der Kontaktstelle eingehend) darauf per E-Mail hinzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE (soweit erforderlich) nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: POST FINANZAMT DESSAU-ROßLAU.
PZA FINANZAMT DESSAU-ROßLAU.
POST FINANZAMT DESSAU-ROßLAU AUßENSTELLE MAGDEBURG.
PZA FINANZAMT DESSAU-ROßLAU AUßENSTELLE MAGDEBURG.
Post finanzamt eisleben.
Pza finanzamt eisleben.
Post finanzamt genthin.
Pza finanzamt genthin.
Post finanzamt haldensleben.
Kurze Beschreibung:
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeld-androhungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt weitestgehend durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.Unter anderem versenden die Bediensteten auch Steuerbescheide, Prüfungsanordnungen, Zwangsgeld-androhungen oder diverse Aufforderungen.
Bezeichnung des Loses: Pza finanzamt haldensleben.
Post finanzamt halle (saale).
Pza finanzamt halle (saale).
Post finanzamt naumburg.
Post finanzamt salzwedel.
Pza finanzamt salzwedel.
POST FINANZAMT STAßFURT.
PZA FINANZAMT STAßFURT.
POST MINISTERIUM DER FINANZEN – REFERAT 11.
PZA MINISTERIUM DER FINANZEN – REFERAT 11.
POST MINISTERIUM DER FINANZEN - REFERAT 41 (ABHOLUNG ALTENHOLZ).
POST FIANANZAMT DESSAU-ROßLAU - AST MAGDEDURG (ABHOLUNG ALTENHOLZ UND LÜNEBURG).
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Dessau-Roßlau - Außenstelle Magdeburg - versendet zentral vom Printzentrum der AÖR Dataport in Lüneburg (PZL) Serienbriefe und Mitteilungen über die Bezüge/Vergütungen der Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalts sowie vom Druckzentrum der AÖR Dataport in Altenholz (DuK) Anschreiben aus dem Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Das Finanzamt Dessau-Roßlau - Außenstelle Magdeburg - versendet zentral vom Printzentrum der AÖR Dataport in Lüneburg (PZL) Serienbriefe und Mitteilungen über die Bezüge/Vergütungen der Beschäftigten des Landes Sachsen-Anhalts sowie vom Druckzentrum der AÖR Dataport in Altenholz (DuK) Anschreiben aus dem Mahnverfahren der Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt.
Bezeichnung des Loses: PZA Finanzamt Magdeburg.
PZA Finanzamt Stendal.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-04 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
2. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag - mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet - bei der Kontaktstelle einzureichen.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
5. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung, ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (PQ VOL) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d.h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer BG, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.1.3)) gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.1.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV ist nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der BG rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochtergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind auf Aufforderung bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer zugreifen kann. Eine Vorlage der Unterlagen und Erklärungen bereits mit dem Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der.