Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 / Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17 300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber
URL: https://www.stadtwerke-diez.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" imNetzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke...”
Titel
Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" imNetzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH
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Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke...”
Kurze Beschreibung
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 /Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17.300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zuerbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Netzgebiete der der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021 inklusive Materialdisposition und -logistikim Zeitraum von ca. 2019 bis 2021. Im Rahmen Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen Erhebungs- und Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-,Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) - Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten. Die Auftraggeber wünschen ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen des Loses zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 2.000 Geräten anbieten, maximal 10.000 Geräte. Dazwischen können gestaffelt in 1.000er-SchrittenTeilmengen angeboten werden (also z.B. 2.000, 3.000, 4.000 Geräte etc.). Der maximale Umfang desjeweilig angebotenen Mengenloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis von je 1.000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so können Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag von maximal 10.000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Mengenlose ggf. nicht weiter berücksichtigt werden (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der zu bearbeitenden Geräte kleiner sein wird, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotenen Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013,VII Verg 31/12).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 114-230334
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" imNetzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke...”
Titel
Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung "L-/H-Gas-Anpassung" imNetzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH
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Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: 1. ELTEL Infranet GmbH, 2. NGC.Tec GmbH, 3. GATTER 3 Technik GmbH
Postort: 1. Gelsenkirchen, 2. Bottrop, 3. Holzwickede
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 247-521150 (2017-12-21)