Erhebung- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“ im Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 / Oktober 2021. Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17 300 Gasgeräte. Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Kurze Beschreibung:
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 / Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17 300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 / Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17 300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Energieversorgung Limburg GmbH
Postanschrift: Ste.-Foy-Straße 35
Postleitzahl: 65549
Postort: Limburg an der Lahn
Kontakt
Internetadresse: https://www.evl.de🌏
E-Mail: ausschreibung@kanzlei-bommert.de📧
Telefon: +49 4087099651📞
Fax: +49 4087099653 📠
URL der Dokumente: http://www.kanzlei-bommert.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-16 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 114-230334
ABl. S-Ausgabe: 114
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 / Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17 300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021 inklusive Materialdisposition und -logistik im Zeitraum von ca. 2019 bis 2021. Im Rahmen Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen Erhebungs- und Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) – Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten. Die Auftraggeber wünschen ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen des Loses zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021 inklusive Materialdisposition und -logistik im Zeitraum von ca. 2019 bis 2021. Im Rahmen Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen Erhebungs- und Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) – Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten. Die Auftraggeber wünschen ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen des Loses zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 2 000 Geräten anbieten, maximal 10 000 Geräte. Dazwischen können gestaffelt in 1 000er-Schritten Teilmengen angeboten werden (also z. B. 2 000, 3 000, 4 000 Geräte etc.). Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Mengenloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis von je 1 000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 2 000 Geräten anbieten, maximal 10 000 Geräte. Dazwischen können gestaffelt in 1 000er-Schritten Teilmengen angeboten werden (also z. B. 2 000, 3 000, 4 000 Geräte etc.). Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Mengenloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis von je 1 000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so können Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag von maximal 10 000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Mengenlose ggf. nicht weiter berücksichtigt werden (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der zu bearbeitenden Geräte kleiner sein wird, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotenen Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so können Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag von maximal 10 000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Mengenlose ggf. nicht weiter berücksichtigt werden (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der zu bearbeitenden Geräte kleiner sein wird, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotenen Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen
vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII Verg 31/12).
vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VII Verg 31/12).
Beschreibung der Verlängerungen: Von ca. 3 Monaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiete der der Energieversorgung Limburg GmbH und der Stadtwerke Diez GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten und ist nach den genannten Punkten zu gliedern (gem. Ziffern III.1.1 – III.1.3 dieser Bekanntmachung). Fehlen Unterlagen oder Nachweise, behalten sich die Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.
Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten und ist nach den genannten Punkten zu gliedern (gem. Ziffern III.1.1 – III.1.3 dieser Bekanntmachung). Fehlen Unterlagen oder Nachweise, behalten sich die Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.
(1) Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag ein unterschriebenes Anschreiben voran zu stellen.
(2) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
(3) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Einsatz von Nachunternehmen geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben:
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und in der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
c. in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen alle entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch vom Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber den AG durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers verbindlich
Sollen Nachunternehmer eingesetzt werden, müssen alle entsprechenden Nachweise und Erklärungen auch vom Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Zudem muss der Bewerber den AG durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers verbindlich
nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens für die Laufzeit des Projekts zur Verfügung stehen.
Ist keine Bietergemeinschaft oder kein Nachunternehmereinsatz geplant, braucht zu Ziffer (3) kein Nachweis erbracht werden.
(4) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs).
(5) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können
(5) Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mindestens für das laufende Kalenderjahr) bzw. eine Eigenerklärung des Bewerbers, in der er die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Ausländische Bieter können
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
(6) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
(6) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
(7) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB und keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 19,21 MiLoG oder wegen eines Verstoßes gegen §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG vorliegt.
(7) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von § 123 Abs. 1 GWB und keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 19,21 MiLoG oder wegen eines Verstoßes gegen §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(8) Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen, insbesondere im Bereich der Marktraumumstellung (Erhebung und Anpassung).
(9) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (möglichst nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig).
(10) GuV-Rechnungen mind. der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(11) Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung der DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) verfügen, wobei eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe A (Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich
(11) Der Bewerber muss über eine entsprechende Zertifizierung der DVGW (Anwendungsbereich Wartungs-/Umbauunternehmen für Gasgeräte nach DVGW G 676 B1) verfügen, wobei eine Zertifizierung nach Zertifizierungsumfang Gruppe A (Umstell- und Anpassungsarbeiten an Gasgeräten) erforderlich
ist. Die Qualifikationsanforderungen ergeben sich unter anderem aus den Ziffern 7.1, 8.1 und 8.2 des DVGW-Arbeitsblattes G 676 B1 sowie den DVGW-Merkblättern G 695 (M) und G 106 (M).
(12) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich der Durchführung von Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem
(12) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrung des Unternehmens bezüglich der Durchführung von Erhebungs- bzw. Anpassungsleistungen in L-/H-Gas-Projekten für verschiedene Netzbetreiber. Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem
Fall hat der Bewerber folgende Angaben zu machen:
a. Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
b. Umfang des Projekts, beauftragte Mengen,
c. Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben,
d. Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die jetzigen Auftraggeber.
(13) Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität für den auszuführenden Auftrag zum Zeitpunkt der Auftragsausführung.
(14) Angabe des geplanten Ansprechpartners des Auftragnehmers (Arbeitsverantwortlicher) und dessen Stellvertreters mit Darstellung der Qualifikation und eines kurzen Lebenslaufs (siehe III.2.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten sind Gegenstand der Verhandlungen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Die Teilnahmeanträge sind inklusive aller geforderter Unterlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Zur Fristwahrung reicht die Einsendung vollständiger digitaler Unterlagen unter Ausschreibung@kanzlei-bommert.de
A) Die Teilnahmeanträge sind inklusive aller geforderter Unterlagen bis zum Ende der Teilnahmefrist bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Zur Fristwahrung reicht die Einsendung vollständiger digitaler Unterlagen unter Ausschreibung@kanzlei-bommert.de
b) Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der Bewerber / Bieter keine Kostenerstattung.
c) Auf Basis der Ergebnisse der Bewertung der Teilnahmeanträge (siehe II.2.9)) erfolgt die Festlegung der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten die Beschaffungsunterlagen / Leistungsbeschreibung, die nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Leistungen, den Wertungskriterien und der Angebotserstellung enthalten.
c) Auf Basis der Ergebnisse der Bewertung der Teilnahmeanträge (siehe II.2.9)) erfolgt die Festlegung der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die ausgewählten Unternehmen erhalten die Beschaffungsunterlagen / Leistungsbeschreibung, die nähere Hinweise zu den Anforderungen an die Leistungen, den Wertungskriterien und der Angebotserstellung enthalten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Anforderungen, werden davon pro Los nur die 5 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Eine Auswahl der Bewerber erfolgt anhand nachfolgender Kriterien:
1. Erfahrungen im Bereich von Erhebungsleistungen bei Sondergeräte und RLM-Gewerbegeräten (50 %),
2. Darstellung der voraussichtlichen Personalkapazität (50 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Diez GmbH
Postanschrift: Oraniensteiner Straße 5
Postort: Diez
Postleitzahl: 65582
Kontakt
Kontaktperson: Anwaltskanzlei Bommert, Weidenbaumsweg 19, 21029 Hamburg
Internetadresse: https://www.stadtwerke-diez.de🌏
Dokumente URL: www.kanzlei-bommert.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/nachpr%C3%BCfung-von-vergabeverfahren🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 114-230334 (2017-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 /Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17.300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zuerbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 /Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17.300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zuerbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Anpassung: umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbrauchsgeräte. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Limburg a.d. Lahn
Kontakt
Telefon: +49 40356239880📞
Fax: +49 40356239899 📠
Erhebung und Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas im Gas-Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH (EVL) und der Stadtwerke Diez GmbH (SWD) im Zeitraum ca. Juli 2019 /Oktober 2021.
Als Umstellungszeitpunkte, also die Einspeisung des H-Gases in die Leitungen ist derzeit August 2021 vorgesehen für insgesamt ca. 17.300 Gasgeräte.
Erhebung: Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zuerbringen. Die Leistungen sind aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021 inklusive Materialdisposition und -logistikim Zeitraum von ca. 2019 bis 2021. Im Rahmen Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen Erhebungs- und Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-,Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) - Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten. Die Auftraggeber wünschen ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen des Loses zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Leistung betrifft die Erbringung von Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Netzgebiet der EVL und der SWD, im Zeitraum ca. Sommer 2019 bis Herbst 2021 inklusive Materialdisposition und -logistikim Zeitraum von ca. 2019 bis 2021. Im Rahmen Erhebung hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, die Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, den anderen Erhebungs- und Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, des DVGW Regelwerkes G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-,Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen) und des DVGW Regelwerkes G 695 (M) - Qualitätskontrolle von Umstell- und Anpassungsmaßnahmen bei Gasverbrauchsgeräten. Die Auftraggeber wünschen ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen des Loses zu bewerben, die im Folgenden definiert werden:
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 2.000 Geräten anbieten, maximal 10.000 Geräte. Dazwischen können gestaffelt in 1.000er-SchrittenTeilmengen angeboten werden (also z.B. 2.000, 3.000, 4.000 Geräte etc.). Der maximale Umfang desjeweilig angebotenen Mengenloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis von je 1.000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Die Bieter dürfen für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 2.000 Geräten anbieten, maximal 10.000 Geräte. Dazwischen können gestaffelt in 1.000er-SchrittenTeilmengen angeboten werden (also z.B. 2.000, 3.000, 4.000 Geräte etc.). Der maximale Umfang desjeweilig angebotenen Mengenloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis von je 1.000 Geräten zu Grunde gelegt werden.
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so können Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag von maximal 10.000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Mengenlose ggf. nicht weiter berücksichtigt werden (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der zu bearbeitenden Geräte kleiner sein wird, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotenen Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013,VII Verg 31/12).
Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so können Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag von maximal 10.000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Mengenlose ggf. nicht weiter berücksichtigt werden (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, sollte die Anzahl der zu bearbeitenden Geräte kleiner sein wird, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotenen Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/H-Gas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013,VII Verg 31/12).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-28 📅
Name: 1. ELTEL Infranet GmbH, 2. NGC.Tec GmbH, 3. GATTER 3 Technik GmbH
Postort: 1. Gelsenkirchen, 2. Bottrop, 3. Holzwickede
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Anwaltskanzlei Bommert, Johann-Adolf-Hasse-Platz 2, 21029 Hamburg
Die Vergabekammer leitet gem § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzungin seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.