Ermittlung von Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung: Energiebedarf senken gegenüber Erhaltung/Schaffung von Versorgungskapazitäten für die Bedarfsdeckung
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird. Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: Referat 114 / Projekt BfEE 07/2017
Kurze Beschreibung:
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird.
Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird.
Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird.
Das Grünbuch Energieeffizienz sieht vor, die strategischen Herausforderungen für die Energieeffizienzpolitik über den Zeitraum 2020 hinaus insbesondere mit Blick auf die angestrebte Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 zu analysieren. Dazu ist im Grünbuch Energieeffizienz als eines von fünf Schwerpunktthemen „Efficiency First“ genannt. Efficiency First wird dabei als strategisches Planungs- und Organisationsprinzip verstanden, das bei der Anwendung auf das Energiesystem dafür sorgt, dass die Dimensionierung des Systems vorrangig von der Nachfrageseite bestimmt wird.
Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
Um das Prinzip „Efficiency First“ anwenden zu können, muss geklärt werden, wie Grundlagen für eine das Energiesystem umfassende Abwägung der Grundentscheidung „Energiebedarf senken“ gegenüber Kapazitäten für die Bedarfsdeckung erhalten/schaffen aussehen können. Das Forschungsvorhaben soll Antworten zu dieser Fragestellung und zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung des Efficiency First-Prinzips erarbeiten.
Um diese Grundentscheidung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchführen zu können, bedarf es der Entwicklung und Erprobung einer Methodik. Im weiteren Projektverlauf ist die ausgestaltete Methodik auf eine potentielle Anwendbarkeit innerhalb einer integrierten Fördersystematik für Energieeffizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien zu untersuchen und zu bewerten. Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Um diese Grundentscheidung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchführen zu können, bedarf es der Entwicklung und Erprobung einer Methodik. Im weiteren Projektverlauf ist die ausgestaltete Methodik auf eine potentielle Anwendbarkeit innerhalb einer integrierten Fördersystematik für Energieeffizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien zu untersuchen und zu bewerten. Zur Umsetzung des Projekts sind seitens des Auftragnehmers die nachfolgend beschriebenen Teilleistungen zu erbringen.
Im AP1 analysiert und vergleicht der Auftragnehmer drei vorhandene Ansätzen zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau/Erhalt von Erzeugungskapazitäten aus dem Ausland (z.B. Dänemark, US-Bundestaat Kalifornien) hinsichtlich des Vorgehens und der Wirkung auf Grundlage einer Literaturstudie.
Im AP1 analysiert und vergleicht der Auftragnehmer drei vorhandene Ansätzen zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau/Erhalt von Erzeugungskapazitäten aus dem Ausland (z.B. Dänemark, US-Bundestaat Kalifornien) hinsichtlich des Vorgehens und der Wirkung auf Grundlage einer Literaturstudie.
Im AP 2 ist für die Energieträger Strom und Wärme unter den energiepolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands eine Methodik zu entwickeln mit der einerseits der Wert von Energieeinsparungen durch Effizienzmaßnahmen und andererseits der Wert von (regenerativ) erzeugter Energie für das Energiesystem als Ganzes bemessen werden kann. Damit muss die Grundlage für eine ökonomische Abwägung zwischen angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen ermöglicht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit die Wertermittlung räumlich und/oder zeitlich differenziert werden kann.
Im AP 2 ist für die Energieträger Strom und Wärme unter den energiepolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands eine Methodik zu entwickeln mit der einerseits der Wert von Energieeinsparungen durch Effizienzmaßnahmen und andererseits der Wert von (regenerativ) erzeugter Energie für das Energiesystem als Ganzes bemessen werden kann. Damit muss die Grundlage für eine ökonomische Abwägung zwischen angebots- und nachfrageseitigen Maßnahmen ermöglicht werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, inwieweit die Wertermittlung räumlich und/oder zeitlich differenziert werden kann.
Im AP3 ist die entwickelte Methodik anhand von zwölf Technologien/ Maßnahmen zu testen, wobei konkrete Kennzahlen erarbeitet werden sollen. Hierzu schlägt der Auftragnehmer jeweils sechs Technologien für die Sektoren Strom und Wärme vor, von denen jeweils drei Technologien die Angebotsseite und drei Technologien die Nachfrageseite repräsentieren.
Im AP3 ist die entwickelte Methodik anhand von zwölf Technologien/ Maßnahmen zu testen, wobei konkrete Kennzahlen erarbeitet werden sollen. Hierzu schlägt der Auftragnehmer jeweils sechs Technologien für die Sektoren Strom und Wärme vor, von denen jeweils drei Technologien die Angebotsseite und drei Technologien die Nachfrageseite repräsentieren.
In AP 4 müssen Bedingungen eines integrierten Modells zur Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen/ Energieverbrauchsminderung und zur Förderung Erneuerbarer Energien untersucht werden. Es ist zu untersuchen, ob ein integriertes Fördermodell dazu beitragen kann, das länger bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Einsparung von Energie aufzulösen und eingesparte und erzeugte Energie gleich zu behandeln. Die Stärkung der Energieeffizienz-Politik soll dabei nicht gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgespielt werden und vice versa.
In AP 4 müssen Bedingungen eines integrierten Modells zur Ausschreibung von Energieeffizienzmaßnahmen/ Energieverbrauchsminderung und zur Förderung Erneuerbarer Energien untersucht werden. Es ist zu untersuchen, ob ein integriertes Fördermodell dazu beitragen kann, das länger bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Einsparung von Energie aufzulösen und eingesparte und erzeugte Energie gleich zu behandeln. Die Stärkung der Energieeffizienz-Politik soll dabei nicht gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien ausgespielt werden und vice versa.
Das AP5 dient der weiteren (kurzfristigen) fachlichen Unterstützung des Auftraggebers bei auf-tretenden weiteren Forschungsfragen zu diesem Vorhaben nahestehenden Themen des Energieeffizienzbereichs. Hierfür erarbeitet der Auftragnehmer (in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber) 5 Kurzexpertisen im Umfang von je max. 15 Seiten.
Das AP5 dient der weiteren (kurzfristigen) fachlichen Unterstützung des Auftraggebers bei auf-tretenden weiteren Forschungsfragen zu diesem Vorhaben nahestehenden Themen des Energieeffizienzbereichs. Hierfür erarbeitet der Auftragnehmer (in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber) 5 Kurzexpertisen im Umfang von je max. 15 Seiten.
Im Hinblick auf die thematisierten Forschungsfragen dieses F&E-Vorhabens sind Experteninterviews sowie drei Stakeholderworkshops durchzuführen und auszuwerten.
Zur inhaltlichen Begleitung und Projektkoordination ist außerdem für jedes Arbeitspaket ein Arbeitstreffen einzuplanen. Hinzu kommen ein Kick-off Meeting sowie ein Arbeitstreffen zur Abstimmung des Abschlussberichts und einer Kurzzusammenfassung. Es ergeben sich somit sieben (halbtägige) Arbeitstreffen.
Zur inhaltlichen Begleitung und Projektkoordination ist außerdem für jedes Arbeitspaket ein Arbeitstreffen einzuplanen. Hinzu kommen ein Kick-off Meeting sowie ein Arbeitstreffen zur Abstimmung des Abschlussberichts und einer Kurzzusammenfassung. Es ergeben sich somit sieben (halbtägige) Arbeitstreffen.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind einerseits als wissenschaftlicher Artikel in einer für die Energiewirtschaft relevanten Fachpublikation zu veröffentlichen und andererseits im Rahmen einer Sitzung der Plattform Energieeffizienz vor Fachpublikum öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sind einerseits als wissenschaftlicher Artikel in einer für die Energiewirtschaft relevanten Fachpublikation zu veröffentlichen und andererseits im Rahmen einer Sitzung der Plattform Energieeffizienz vor Fachpublikum öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.
Der geplante Zeitraum für das Projekt umfasst 24 Monate.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eschborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Um sicherstellen zu können, dass der Auftrag in angemessener Qualität ausgeführt werden kann, sind dabei an den Bieter folgende Anforderungen zu stellen:
— Ausreichende Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz
(Hierfür bedarf es der Erstellung von mind. drei wissenschaftlichen Studien)
— Ausreichende Erfahrungen im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieversorgung
— Ausreichende Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Studien für den politischen Raum im Bereich Energieeffizienz
— Ausreichende Erfahrungen in der modellbasierten Analyse und Szenarienentwicklung anhand des Energiesystems
Als Beleg der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit An-gabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit An-gabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
Hinweis: Es werden auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Eschborn.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 106-212745 (2017-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 315725.21 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1) Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im AP1 analysiert und vergleicht der Auftragnehmer drei vorhandene Ansätzen zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau/Erhalt von Erzeugungskapazitäten aus dem Ausland (z. B. Dänemark, US-Bundestaat Kalifornien) hinsichtlich des Vorgehens und der Wirkung auf Grundlage einer Literaturstudie.
Im AP1 analysiert und vergleicht der Auftragnehmer drei vorhandene Ansätzen zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau/Erhalt von Erzeugungskapazitäten aus dem Ausland (z. B. Dänemark, US-Bundestaat Kalifornien) hinsichtlich des Vorgehens und der Wirkung auf Grundlage einer Literaturstudie.
Zur inhaltlichen Begleitung und Projektkoordination ist außerdem für jedes Arbeitspaket ein Arbeitstreffen einzuplanen. Hinzu kommen ein Kick-off Meeting sowie ein Arbeitstreffen zur Abstimmung des Abschlussberichts und einer Kurzzusammenfassung. Es ergeben sich somit 7 (halbtägige) Arbeitstreffen.
Zur inhaltlichen Begleitung und Projektkoordination ist außerdem für jedes Arbeitspaket ein Arbeitstreffen einzuplanen. Hinzu kommen ein Kick-off Meeting sowie ein Arbeitstreffen zur Abstimmung des Abschlussberichts und einer Kurzzusammenfassung. Es ergeben sich somit 7 (halbtägige) Arbeitstreffen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-31 📅
Quelle: OJS 2017/S 173-354773 (2017-09-05)