Grunderneuerung der Bundesautobahn 39 zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord und Handorf. Fahrbahnerneuerung der Anschlussstellenrampen der AS Lüneburg-Nord und AS Handorf. Fahrbahnerneuerung der Landesstraße 216 zwischen der AS Lüneburg-Nord und der Einmündung Wilhelm-Hänel-Weg in der Hansestadt Lüneburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Autobahnen
Referenznummer: 03_140625_188681
Kurze Beschreibung:
“Grunderneuerung der Bundesautobahn 39 zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord und Handorf. Fahrbahnerneuerung der Anschlussstellenrampen der AS...”
Kurze Beschreibung
Grunderneuerung der Bundesautobahn 39 zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord und Handorf. Fahrbahnerneuerung der Anschlussstellenrampen der AS Lüneburg-Nord und AS Handorf. Fahrbahnerneuerung der Landesstraße 216 zwischen der AS Lüneburg-Nord und der Einmündung Wilhelm-Hänel-Weg in der Hansestadt Lüneburg.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Autobahnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Autobahnen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-28 📅
Datum des Beginns: 2017-02-24 📅
Datum des Endes: 2017-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 041-074348
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 210-380218
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
“Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers – Bieter und Bevollmächtigt sind bei der...”
Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers – Bieter und Bevollmächtigt sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Quelle: OJS 2017/S 041-074348 (2017-02-24)