Erneuerung der 24 kV – Schaltanlage, Sekundärtechnik und Sekundärkabel im Umspannwerk Vellmar

EnergieNetz Mitte GmbH

Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung einer 15-feldrigen 24-kV-SF6-gasisolierte Schaltanlage, Doppelsammelschiene, mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit einem Nennstrom von 1 250 A.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-19 Auftragsbekanntmachung
2019-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaltanlagen
Kurze Beschreibung:
Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung einer 15-feldrigen 24-kV-SF6-gasisolierte Schaltanlage, Doppelsammelschiene, mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit einem Nennstrom von 1 250 A.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaltanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: EnergieNetz Mitte GmbH
Postanschrift: Monteverdistraße 2
Postleitzahl: 34131
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://eam.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@eam.de 📧
Fax: +49 5619332512 📠
URL der Dokumente: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-24 📅
Datum des Beginns: 2018-02-25 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 204-421534
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 9.11.2017 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt. 3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert. 5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig. 6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH &Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt. 7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung einer 15-feldrigen 24-kV-SF6-gasisolierte Schaltanlage, Doppelsammelschiene, mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit einem Nennstrom von 1 250 A und Nennkurzzeitstrom 20 kA (3s), digitalen Schutz-Steuergeräten mit sekundärtechnischer Anbindung der 110-kV-Transformatoren und Erdschlusskompensationsanlagen. Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung an zu liefernde Sekundäreinrichtungen wie z. B. Steuerschränke, Komponenten der Freiluftanlage, 230/400-V-AC- bzw. 110-V-DC-Versorgung sowie die Gebäudeinstallation (wie Beleuchtung, Heizung und Steckdosen usw.).
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Ausbau neuer 24-kV-Kabeltrassen und Rohranlage für Sekundärverkabelung Gebäude-110-kV-Freiluftanlage
Kabelverlegung, Montage und Anschluss bauseits gestellter 20-kV-Kabel
Dokumentation der kompletten Primär- und Sekundärtechnik in deutscher Sprache.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34246 Vellmar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Unterlagen sind unter dem in I.3) genannten Link abrufbar.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: EAM GmbH & Co. KG, Reiner Knieling Abt. Einkauf
Dokumente URL: http://www.eam.de/unternehmen/aktuelle-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 9.11.2017 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
2. Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt.
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3. Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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4. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die fünf Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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5. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig.
6. Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH &Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt.
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7. Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: VergabeKammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61150026601 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 61151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 204-421534 (2017-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung einer 15-feldrigen 24-kV-SF6-gasisolierte Schaltanlage, Doppelsammelschiene, mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit einem Nennstrom von 1 250 A
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Monteverdistrasse 2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-063586
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 204-421534
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 9.11.2017 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; 2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt; 3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren; 4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert; 5) Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig; 6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt; 7) Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung einer 15-feldrigen 24-kV-SF6-gasisolierte Schaltanlage, Doppelsammelschiene, mit Vakuumschalter, max. Bemessungsspannung 24 kV, mit einem Nennstrom von 1 250 A und Nennkurzzeitstrom 20 kA (3 s), digitalen Schutz-Steuergeräten mit sekundärtechnischer Anbindung der 110-kV-Transformatoren und Erdschlusskompensationsanlagen. Lieferung, sowie betriebs- und funktionsfähige Montage und Inbetriebnahmeunterstützung an zu liefernde Sekundäreinrichtungen wie z. B. Steuerschränke, Komponenten der Freiluftanlage, 230/400-V-AC- bzw. 110-V-DC-Versorgung sowie die Gebäudeinstallation (wie Beleuchtung, Heizung und Steckdosen usw.).
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Dokumentation der kompletten Primär- und Sekundärtechnik in deutscher Sprache
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34246 Vellmar

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-26 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Fragen zur Bekanntmachung sind ausschließlich per E-Mail und bis zum 9.11.2017 an die in Ziff. I.1)angegebene E-Mail Adresse zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt;
2) Eine Auswechslung von Nachunternehmern, die in der Bewerbung/dem Teilnahmeantrag benannt worden sind, nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist, aber vor Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe, darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die Zustimmung erfolgt nur, wenn der neue Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ordnungsgemäß nachweist. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber die beabsichtigte Auswechslung unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung) für den neuen Nachunternehmer spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe bei dem Auftraggeber einzureichen. Sofern die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für den neuen Nachunternehmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Eine Auswechslung des Nachunternehmers nach Ablauf der in den Vergabeunterlagen festgelegten Frist zur ersten Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Das Vorstehende gilt sinngemäß für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erstmals einen Nachunternehmer für bestimmte ausschreibungsgegenständliche Leistungen einzusetzen beabsichtigt;
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3) Eine Auswechslung des Bewerbers oder eine Auswechslung/ein Wegfall eines oder mehrerer Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der in Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung festgelegten Frist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren;
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4) Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes maximal 5 geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber als grundsätzlich geeignet festgestellt werden, werden nur die 5 Bewerber mit den meisten Eignungspunkten gemäß der in den Teilnahmebedingungen angegebenen Bewertungsskala und nach durchgeführter Gewichtung zur Angebotsabgabe aufgefordert;
Mehr anzeigen
5) Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots erfolgt nicht, so weit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Entschädigungszahlungen werden ebenfalls nicht geleistet, sofern gesetzlich zulässig;
6) Die EAM GmbH & Co. KG ist als Holdinggesellschaft der EAM-Gruppe, der auch der Auftraggeber EnergieNetz Mitte GmbH angehört, verantwortlich für die zentralen Gruppenaufgaben wie z. B. Beschaffungen. Die EnergieNetz Mitte GmbH wird somit Vertragspartner des erfolgreichen Bieters, während die EAM GmbH & Co. KG das Vergabeverfahren im Auftrag der EnergieNetz Mitte GmbH bis zur Zuschlagserteilung führt;
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7) Die EnergieNetz Mitte GmbH ist Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 Absatz 1 Ziffer 2 b) GWB. Die Ausschreibung wird daher gemäß §§ 97 ff. GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung durchgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 028-063586 (2019-02-06)