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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Von den Bietern sind in der oben unter III.1.1 am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1 – 3) Erklärungen abzugeben zu:
— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzleistungen).
Der Auftragnehmer muss mindestens eine Referenz vorweisen, dass er mindestens 50 Videoanlagen in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs erfolgreich verbaut und in Betrieb genommen hat. Für diese Anlagen muss die Abnahme durch
den jeweiligen Auftraggeber bereits erfolgt sein.