Errichtung einer Abwasserozonungsanlage, Sauerstoffversorgung in der Zeit vom 14.11.2017 bis 13.11.2021

Wasserverband Eifel-Rur

Sauerstoffversorgung für die Abwasserozonungsanlage in der Zeit vom 14.11.2017 bis 13.11.2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-26 Auftragsbekanntmachung
2017-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sauerstoff
Menge oder Umfang: 1 Sauerstofftank,2 Luftverdampfer,3 000 000 kg Flüssigsauerstoff.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sauerstoff 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: https://www.wver.de/index.php 🌏
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
Telefon: +49 2421494-1076 📞
Fax: +49 2421494-1509 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 122-247952
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 114-202879
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen(VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zumachen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. 3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur 1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und 2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR. Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sauerstoffversorgung für die Abwasserozonungsanlage in der Zeit vom 14.11.2017 bis 13.11.2021.
Menge oder Umfang:
1 Sauerstofftank,
2 Luftverdampfer,
3 000 000 kg Flüssigsauerstoff.
Referenznummer: E63612862-10205933
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlage Aachen-Soers,
Krefelder Str. 299,
52070 Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der
Tarifvertragsparteien im Sinne des
§ 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen
e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt,
kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die
ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW
nicht vorliegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer
anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Wie nebenstehend.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz). Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der
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Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage
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der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 50 000 000 EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge. Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist
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dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB),
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jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur
Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis / eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzers geprüft werden.
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Mindeststandards:
Die Angaben zu den Referenzen gem. Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung erfolgt gem. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1.) Download:
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter https://www.subreport.de/auftraege zum kostenlosen Download bereit.
2.) schriftliche Anforderung (nur in begründeten Einzelfällen)
In begründeten Einzelfällen können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,
beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabe,
Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren,
Fax: +49 2421494-1509,
E-Mail: ZentraleVergabe@wver.de angefordert werden:
Zahlungsempfänger: Wasserverband Eifel-Rur
Sparkasse Düren
Konto-Nr.: 169 060
BLZ: 395 501 10
IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60.
BIC SDUEDE33XXX.
Im Verwendungszweck sind der Firmenname, ELVIS ID E63612862 sowie der Vermerk „KST 189.801“ zu
nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen. Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-11 📅
Öffnungsort: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Raum E05, 52353 Düren
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, Raum E05, 52353 Düren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe
Manuela Weißhoff
E-Mail: zentralevergabe@wver.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-11-14 📅
Datum des Endes: 2021-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E63612862-10205933
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 114-202879
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
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c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen(VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zumachen,
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e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
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1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000,00 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000,00 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur, -Zentrale Vergabe-
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Telefon: +49 2421494-1071 📞
Internetadresse: https://www.wver.de/ 🌏
Fax: +49 2421494-1509 📠
Quelle: OJS 2017/S 122-247952 (2017-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 172-353359
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 122-247952
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen(VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zumachen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungenaufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. 3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur 1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und 2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR. Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: E636 128 62-102 059 33
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kläranlage Aachen-Soers, Krefelder Str. 299, 52070 Aachen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-11 📅
Name: Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH
Postanschrift: Colsmanstr. 11
Postort: Friedrichshafen
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@swffn.de 📧
Internetadresse: www.swffn.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2017/S 172-353359 (2017-09-05)
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