Errichtung einer Dreifach-Sporthalle für die Landesleistungsstützpunkte im besonderen Landesinteresse Badminton und Volleyball
Stadt Lüdinghausen
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine Umschließung des Baufeldes durch Verbau zur Abschirmung gegen das Gelände / Grundwasser sowie Aushub der Baugrube und Abtransport des Aushubmaterials.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Bauleistungen im Hochbau › Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-05-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-07-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2018-06-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2017-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedinghausen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591-926-202 📞
Fax: +49 2591-926-220 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64155297 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 097-190829
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 705 075 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 705 075 EUR 💰
Dauer: 2 Monate
Zusätzliche Informationen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten: 3 Referenzen vergleichbarer Objekte, nicht älter als 5 Jahre.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Lüdinghausen, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 210.
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ute Kosick
Internetadresse: www.luedinghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64155297 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 097-190829 (2017-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine Umschließung des Baufeldes durch Verbau zur Abschirmung gegen das Gelände / Grundwasser sowie Aushub der Baugrube und Abtransport des Aushubmaterials.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.luedinghausen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de 📧
Telefon: +49 2591-926-202 📞
Fax: +49 2591-926-220 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E64155297 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 097-190829
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
— Ausführungszeitraum: ab Mitte August 2017 für die Dauer von 2 Monaten,
— Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 705 075 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 705 075 EUR 💰
Dauer: 2 Monate
Zusätzliche Informationen:
— Ausführungszeitraum: ab Mitte August 2017 für die Dauer von 2 Monaten,
— Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59348 Lüdinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Handelsregisterauszug und Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewerbungsbogen, Eigenerklärung, Nachweis Betriebshaftpflichtverischerung
Technische und berufliche Fähigkeiten: 3 Referenzen vergleichbarer Objekte, nicht älter als 5 Jahre.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-06-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Lüdinghausen, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, Raum 210.
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern / Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zulässig.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ute Kosick
Internetadresse: www.luedinghausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64155297 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-293876
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 097-190829
ABl. S-Ausgabe: 143
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 143-293876 (2017-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-293876
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 097-190829
ABl. S-Ausgabe: 143
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-256404
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 143-293876
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdinghausen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Lüdinghausen, Ute Kosick
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 113-256404 (2018-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist eine Umschließung des Baufeldes durch Verbau zur Abschirmunggegen das Gelände / Grundwasser sowie Aushub der Baugrube und Abtransport des Aushubmaterials.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 113-256404
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 143-293876
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Förderprojekt der Bezirksregierung Arnsberg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdinghausen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-03 📅
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Lüdinghausen, Ute Kosick
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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