Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Das NGA unterversorgte Gebiet NORD umfasst 1 612 Adressen und weist somit eine Einwohnerdichte von 49 Einwohnern/km auf. Neben 2.146 Privathaushalten und 18 Unternehmen sollen auch 4 institutionelle Nachfrager (Schulen) von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Nienburg/Weser
Nationale Registrierungsnummer: DE927
Postanschrift: Kreishaus am Schloßplatz 1
Postort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB; z. Hd. Frau Rechtsanwältin Christine Grau, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland”
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Region: Nienburg (Weser)🏙️
URL: https://www.kreis-ni.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Nienburg/Weser Nord”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen, noch unterversorgten...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Nienburg/Weser gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Das NGA unterversorgte Gebiet NORD umfasst 1 612 Adressen und weist somit eine Einwohnerdichte von 49 Einwohnern/km auf. Neben 2 146 Privathaushalten und 18 Unternehmen sollen auch 4 institutionelle Nachfrager (Schulen) von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur angeschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen zur Erstellung des NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum des Unternehmens steht. Der Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 13 887 024 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nienburg (Weser)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Nienburg/Weser – Nord”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Nienburg/Weser, Gebiet NORD gelegenen, noch...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreise Nienburg/Weser, Gebiet NORD gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Für mindestens 65 % der Adressen sollen nach Ausbau Geschwindigkeiten von mind. 100 Mbits/s symmetrisch erreicht werden. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in der definierten Gewerbeadressen und optionalen Schulstandorten Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Nienburg/Weser, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
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Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): n.a.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Breitbandanschlüsse sollen an den optionalen Schulstandorten Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.”
Beschreibung der Optionen
Die Breitbandanschlüsse sollen an den optionalen Schulstandorten Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stellen.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“ELER - ABl. EU Nr. L 347 S. 487 -, zuletzt geändert durch VO (EU) 2015/791 (ABl. EU Nr. L 127 S. 1)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung durch den Bund erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 224-466179
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Nienburg/Weser Nord”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Northern Access GmbH
Postanschrift: Beckebohnen 2
Postort: Liebenau
Postleitzahl: 31618
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nienburg (Weser)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13 887 024 💰
“Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter...”
Die für den Teilnahmewettbewerb notwendigen Formulare sind erhältlich unter:
www.breitbandausschreibungen.de
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Kontaktstelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht Öffnen – Teilnahmewettbewerb,
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Nienburg-Weser – Nord“
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form (E-Mail etc.) oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Bewerberfragen sind ausschließlich schriftliche über die Kontaktstelle an den Auftraggeber zu richten.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht in dem geplanten Umfang akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-1334📞
Fax: +49 4131/15-2943 📠
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB, Frau Rechtsanwältin Christine Grau
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6997561351📞
E-Mail: c.grau@heuking.de📧
Fax: +49 6997561490 📠
Quelle: OJS 2018/S 138-315840 (2018-07-17)