Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle / Herr Tiede
Telefon: +49 42619832178📞
E-Mail: vergabe@lk-row.de📧
Fax: +49 4261983882178 📠
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
URL: http://www.lk-row.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde...”
Titel
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme)
244/17/80
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Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote
(Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z.B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2453799.55 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27432 Bremervörde
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ausbaugebiet des Vorhabens liegt im Gebiet der Stadt Bremervörde. Es sollen die zu Bauenden und betreibenden Breitbandanschlüsse den angegebenen ca. 586...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ausbaugebiet des Vorhabens liegt im Gebiet der Stadt Bremervörde. Es sollen die zu Bauenden und betreibenden Breitbandanschlüsse den angegebenen ca. 586 unterversorgten Haushalte flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von bis zu 1 GBit/s im Downstream und die angegebenen 27 Gewerbeanschlüsse und 7 institutionellen Nachfrager mit bis zu 1 GBit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bieten.
Insoweit der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt, muss der Netzbetreiber den Hausanschluss ebenfalls erschließen („Homes connected“).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Offener Zugang auf Vorleistungsebene
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Endkunden- Vorleistungspreise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betrieb/ Service-Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 9
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: VO (EU) Nr. 1305/2014 (ELER) - ABl. EU Nr. L 347 S. 487 u. (EU) Nr. 2015/791
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015...”
Zusätzliche Informationen
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage derRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume(„Landesförderrichtlinie“).
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 240-498234
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt...”
Titel
Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EWE TEL GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 310
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: inf@ewe.de📧
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ewe.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2453799.55 💰
“Ziel dieses Verfahrens war die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines...”
Ziel dieses Verfahrens war die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl hat sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWBnur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 136-311411 (2018-07-17)