Errichtung und des Betriebs eines NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme)
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg (Wümme)
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de📧
Fax: +49 4261983882178 📠
URL der Dokumente: http://www.breitbandausschreibungen.de🌏
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume („Landesförderrichtlinie“).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Ausbaugebiet des Vorhabens liegt im Gebiet der Stadt Bremervörde. Es sollen die zu Bauenden und betreibenden Breitbandanschlüsse den angegebenen ca. 586 unterversorgten Haushalte flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von bis zu 1 GBit/s im Downstream und die angegebenen 27 Gewerbeanschlüsse und 7 institutionellen Nachfrager mit bis zu 1 GBit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bieten.
Das Ausbaugebiet des Vorhabens liegt im Gebiet der Stadt Bremervörde. Es sollen die zu Bauenden und betreibenden Breitbandanschlüsse den angegebenen ca. 586 unterversorgten Haushalte flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von bis zu 1 GBit/s im Downstream und die angegebenen 27 Gewerbeanschlüsse und 7 institutionellen Nachfrager mit bis zu 1 GBit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bieten.
Insoweit der Hauseigentümer die Erschließung auf seinem Grundstück zulässt, muss der Netzbetreiber den Hausanschluss ebenfalls erschließen („Homes connected“).
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Rotenburg (Wümme) geeignete Bieter zu ermitteln.
Die gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation, die Details zum Ausbauprojekt, die Gebietskulisse, sowie Daten und Fakten sind der Anlage 1 – Daten und Fakten zu entnehmen.
Dauer: 180 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: VO (EU) Nr. 1305/2014 (ELER) - ABl. EU Nr. L 347 S. 487 u. (EU) Nr. 2015/791
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume („Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume („Landesförderrichtlinie“).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Stadt Bremervörde
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Auf Nachfrage aktueller Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Auf Nachfrage Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft,
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine…
… die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellenden, rechtskräftigen Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, vorliegen,
… der in § 124 Abs.1 GWB aufgeführten Aussagen auf das Unternehmen sowie zugehörige Nachunternehmer zutreffen und dass gegen den Bewerber kein Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen,
… Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie,
… Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. Eigenerklärung des Bewerbers zur Kenntnisnahme der wendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen im Falle eines Förderbescheids entsprechend der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einer Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr.2 VgV analog) über 1 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einer Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszügen von Jahresabschlüssen / Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV analog bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von mind. 3 Referenzen vergleichbarer Projekte im…
… Ausbau von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten innerhalb von 24 Monaten (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers, einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
… Betrieb von vergleichbaren NGA-Netzen mit mindestens 800 Haushalten für mindestens 24 Monate (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers, einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des Zuwendungsbescheides sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des Zuwendungsbescheides sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Zuwendungsbescheid ergeben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und –erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Rotenburg (Wümme) vergleichbaren Referenzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und –erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Anzahl der mit dem gegenständlichen NGA-Breitbandausbauvorhaben des Landkreises Rotenburg (Wümme) vergleichbaren Referenzen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 10 Monate
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Bieter müssen ihren Teilnahmeantrag unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag in unterzeichneter Schriftform bis zu dem unter Abschnitt IV.2.2) genannten Schlusstermin einreichen. Der Teilnahmeantrag ist an die in Abschnitt I.1 genannte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in einfacher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich sind die Teilnahmeanträge auf einem digitalen Datenträger gespeichert einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Der Bieter muss sämtliche Unterauftragnehmer, an die er Leistungen vergibt, spätestens in seinem Angebot benennen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits im Teilnahmewettbewerb auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Unterauftragnehmer) gelten die in Ziffer III.1) genannten Anforderungen. Die Auswechslung eines Unterauftragnehmers, auf den sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung im Teilnahmewettbewerb berufen hat, ist nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs nicht zulässig.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich 23.5.2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich 23.5.2018. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe oder zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb oder der Erstellung der Angebote entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge, gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Quelle: OJS 2017/S 240-498234 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 244/17/80
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote
(Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z.B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote
(Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z.B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 2453799.55 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage derRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume(„Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage derRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume(„Landesförderrichtlinie“).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegenen, noch unterversorgten Einzellagen der Stadt Bremervörde über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote
(Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z.B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Zusätzliche Informationen:
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage derRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume(„Landesförderrichtlinie“).
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Bundesförderrichtlinie“) und auf Grundlage derRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume(„Landesförderrichtlinie“).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 27432 Bremervörde
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-02 📅
Name: EWE TEL GmbH
Postanschrift: Cloppenburger Straße 310
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: inf@ewe.de📧
Land: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: www.ewe.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 2453799.55 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle / Herr Tiede
Referenz Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Verfahrens war die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl hat sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientiert.
Ziel dieses Verfahrens war die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl hat sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWBnur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1.genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWBnur auf Antrag zulässig.
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,