Ersatzbeschaffung des bestehenden HF-Verstärkerportfolios μWelle und 1 kW Verstärker

Stadt Dortmund – Sondervermögen Verpachtung TZ – über TechnologieZentrumDortmund GmbH

Als Ersatz für die Bestandsgeräte in einem unabhängigen und akkreditierten EMV-Labor in Dortmund sollen ein μWellen System, bestehend aus an die Frequenz- und Leistungsanforderungen angepassten μWellen-Verstärkern, Generatoren, Leistungsmessern und ein breitbandiger 1 kW HF-Leistungsverstärker nebst Peripherie angeschafft werden.
Die zu liefernden Systeme umfassen daher die folgenden Grundanforderungen:
1. System μWelle:
— System von einem, oder, je nach Systemauslegung, mehreren breitbandigen HF-Leistungsverstärkern im Frequenzbereich von 1 GHz bis 8 GHz mit ausreichender Ausgangsleistung zur Erreichung definierter, normativer Prüffeldstärken,
— Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche Zerstörung auszuschließen,
— Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic Distortion) sollte ≤ -20 dBc sein. Für eine Prüffeldstärke von 600 V/m innerhalb der Radarfrequenzbänder 1,2-1,4 GHz sowie 2,7-3,2 GHz muss ein Mindestabstand von -6 dBc gewährleistet werden,
— Die Verstärker werden mit Signalgenerator, Richtkopplern, Leistungsmessern, Antennen und der Fernsteuerung in einem oder zwei 19“ Racks zu einem verfahrbaren System „μWelle“ zusammengefasst,
— Anpassung an die bestehende Peripherie;
2. System 1 kW Verstärker:
— System zur Ermittlung der Störfestigkeit gegen elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 80 MHz bis 1 GHz von elektrischen und elektronischen Systemen (Fahrzeuge, Industrie und Bahngeräte), bestehend aus Leistungsverstärker, Signalgenerator, Richtkoppler, Leistungsmesser und der Fernsteuerung,
— Breitbandiger HF-Leistungsverstärker in Klasse A Halbleitertechnologie mit einer Nominalleistung von mindestens 1 kW (bezogen auf die 1 dB Kompression, CW),
— Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic Distortion) bis zur Erreichung des 1 dB-Kompressionspunktes von ≤ -20 dBc,
— Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche Zerstörung auszuschließen (eine Reduzierung der Ausgangleistung ist hier erlaubt, wenn die reflektierte Leistung 500 W übersteigt),
— Modulbauweise, so dass bei Havarie der einzelnen Module durch einfachen Tausch der Module die Funktion wieder hergestellt werden kann,
— Erstellung und Verkabelung eines weiteren Anschlusspunktes in der Absorberhalle 2 und Anpassung an die bestehende Peripherie.
Da die Geräte in eine bestehende Betriebs-, Prüf- und Messinstallation eingebettet werden müssen, sind vom Anbieter Installationsleistungen zu erbringen. Das Gewerk muss über den Anbieter koordiniert werden, der an Fachunternehmen unterbeauftragen darf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-04 Auftragsbekanntmachung
2018-02-01 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2017-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Menge oder Umfang: 440 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 440 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund – Sondervermögen Verpachtung TZ – über TechnologieZentrumDortmund GmbH
Postanschrift: Emil-Figge-Str. 80
Postleitzahl: 44227
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.tzdo.de 🌏
E-Mail: atienza@tzdo.de 📧
Telefon: +49 2319742154 📞
Fax: +49 2319742395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 237-492998
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Ersatz für die Bestandsgeräte in einem unabhängigen und akkreditierten EMV-Labor in Dortmund sollen ein μWellen System, bestehend aus an die Frequenz- und Leistungsanforderungen angepassten μWellen-Verstärkern, Generatoren, Leistungsmessern und ein breitbandiger 1 kW HF-Leistungsverstärker nebst Peripherie angeschafft werden.
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Die zu liefernden Systeme umfassen daher die folgenden Grundanforderungen:
1. System μWelle:
— System von einem, oder, je nach Systemauslegung, mehreren breitbandigen HF-Leistungsverstärkern im Frequenzbereich von 1 GHz bis 8 GHz mit ausreichender Ausgangsleistung zur Erreichung definierter, normativer Prüffeldstärken,
— Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche Zerstörung auszuschließen,
— Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic Distortion) sollte ≤ -20 dBc sein. Für eine Prüffeldstärke von 600 V/m innerhalb der Radarfrequenzbänder 1,2-1,4 GHz sowie 2,7-3,2 GHz muss ein Mindestabstand von -6 dBc gewährleistet werden,
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— Die Verstärker werden mit Signalgenerator, Richtkopplern, Leistungsmessern, Antennen und der Fernsteuerung in einem oder zwei 19“ Racks zu einem verfahrbaren System „μWelle“ zusammengefasst,
— Anpassung an die bestehende Peripherie;
2. System 1 kW Verstärker:
— System zur Ermittlung der Störfestigkeit gegen elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 80 MHz bis 1 GHz von elektrischen und elektronischen Systemen (Fahrzeuge, Industrie und Bahngeräte), bestehend aus Leistungsverstärker, Signalgenerator, Richtkoppler, Leistungsmesser und der Fernsteuerung,
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— Breitbandiger HF-Leistungsverstärker in Klasse A Halbleitertechnologie mit einer Nominalleistung von mindestens 1 kW (bezogen auf die 1 dB Kompression, CW),
— Mindestabstand zwischen Grund- und Oberschwingung (Harmonic Distortion) bis zur Erreichung des 1 dB-Kompressionspunktes von ≤ -20 dBc,
— Fehlanpassungstoleranz groß genug, um jegliche diesbezügliche Zerstörung auszuschließen (eine Reduzierung der Ausgangleistung ist hier erlaubt, wenn die reflektierte Leistung 500 W übersteigt),
— Modulbauweise, so dass bei Havarie der einzelnen Module durch einfachen Tausch der Module die Funktion wieder hergestellt werden kann,
— Erstellung und Verkabelung eines weiteren Anschlusspunktes in der Absorberhalle 2 und Anpassung an die bestehende Peripherie.
Da die Geräte in eine bestehende Betriebs-, Prüf- und Messinstallation eingebettet werden müssen, sind vom Anbieter Installationsleistungen zu erbringen. Das Gewerk muss über den Anbieter koordiniert werden, der an Fachunternehmen unterbeauftragen darf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Emil-Figge-Str. 76, 44227 Dortmund

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Berufs- bzw. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist;
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2. Eigenerklärung zu § 46 Abs. 2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen);
3. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach 123 GWB;
4. Eigenerklärung zu §124 GWB;
5. Eigenerklärung über die Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) vom 1.5.2012 und zu den Ausschlussgründen;
6. Bei Angebotsbgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen; die unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Anforderungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen;
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7. Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 5 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
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Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gültiger Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 1 000 000 EUR – siehe auch III.1.1);
2. Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs. 4 Nr.4 VGV durch Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, d. h. 2014, 2015 und 2016. Der Umsatz muss pro Jahr mindestens 1 500 000 EUR betragen.
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Es wird empfohlen, das vom Auftraggeber vorgegebene Formular zu verwenden, welches den Vergabeunterlagen beiliegt. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämltliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
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Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 1 bis 2 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter, gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter den Ziffern 1 bis 2 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
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Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
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Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsdurchführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe verlangt (§ 47 VGV).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. (§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV) Die dargestellt(en) Leistung(en) soll(en) der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gültiger, aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs.1 VgV (mittels Dritterklärung vorzulegen) mit einer Deckungssumme von mind. 1 000 000 EUR
Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme im Auftragsfall
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
80 % der Nettoauftragssumme bei Lieferung
20 % der Nettoauftragssumme nach mängelfreier Abnahme und Vorlage einer Mängelhaftungsbürgschaft
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gemäß § 43 Abs. 2 VgV müssen Bietergemeinschaften als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten und den bevollmächtigten Vertreter benennen.Erforderlich ist eine im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Diego Atienza
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.tzdo.de/de/aktuelles/ausschreibungen.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Münster
Postort: Arnsberg
Quelle: OJS 2017/S 237-492998 (2017-12-04)
Ergänzende Angaben (2018-02-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 024-051998
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 237-492998
ABl. S-Ausgabe: 24
Quelle: OJS 2018/S 024-051998 (2018-02-01)