Ersatzbeschaffung Planungsprogramm

rebus Regionalbus Rostock GmbH

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Planungssoftware für Netz-, Fahr- und Umlauf-/Dienstplanung einschließlich Funktionen zur Einsatzplanung und -abrechnung für vorerst bis zu 220 Personale sowie bis zu 200 Fahrzeuge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-29 Auftragsbekanntmachung
2017-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Referenznummer: REBUS 2017-1
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Planungssoftware für Netz-, Fahr- und Umlauf-/Dienstplanung einschließlich Funktionen zur Einsatzplanung und -abrechnung für vorerst bis zu 220 Personale sowie bis zu 200 Fahrzeuge.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von System- und Anwendersoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: rebus Regionalbus Rostock GmbH
Postanschrift: Parumer Weg 35
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.rebus.de 🌏
E-Mail: j.heger@rebus.de 📧
Telefon: +49 3843694011 📞
URL der Dokumente: https://service.bi-online.de/tenderdocuments/D429475346 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-01 📅
Datum des Beginns: 2017-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 167-344390
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Planungssoftware für Netz-, Fahr- und Umlauf-/Dienstplanung einschließlich Funktionen zur Einsatzplanung und -abrechnung für vorerst bis zu 220 Personale sowie bis zu 200 Fahrzeuge als Ersatzlösung für das derzeit eingesetzte Planungsprogramm. Es wird an den insgesamt 4 Standorten der Auftraggeberin eingesetzt und muss auch Optimierungsfunktionen für Umläufe und Dienste bereitstellen. In Abstimmung mit der Auftraggeberin sind weitere spezielle Funktionen und Schnittstellen zum Datenexport an Drittsysteme (zentrale Datendrehscheibe des VBN; von der Auftraggeberin betriebenes RBL-System (PSI); Bordrechner-System (KRAUTH); Schülerverkehrsprogramm (VAB); Lohnabrechnungsprogramm (DATEV); Fahranalyse-Programm (PLANFAHRT)) bereitzustellen und schrittweise in Betrieb zu nehmen. Zu dem neuen Planungsprogramm sind Schulungen durchzuführen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Im Leistungsverzeichnis (Dokument 3.1) sind 2 Erweiterungsoptionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, deren Abruf sich die Auftraggeberin vorbehält.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die folgenden Nachweise zur persönlichen Lage des Bieters und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen:
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (sofern eine Registerpflicht besteht) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
Mehr anzeigen
b) Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls zu Maßnahmen der Selbstreinigung (§ 125 GWB).
c) Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft uneingeschränkt erfüllt.
d) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass er sich nicht in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen
e) Eigenerklärung, das gegen den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG und § 98c AufenthG bestehen.
f) Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I Seite 1348, in der jeweils geltenden Fassung) oder ein Mindestentgelt nach den in § 1 Abs. 3 MiLoG in Bezug genommenen Vorschriften, insbesondere aus Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I Seite 799, in der jeweils geltenden Fassung), gemäß den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zahlen wird. Das gezahlte Entgelt darf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 4 Abs. 2 MiLoG nicht unterschreiten (§ 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 MiLoG). Der gesetzliche Mindestlohn beträgt gemäß § 1 Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) vom 15.11.2016 (BGBl. II Seite 2530) z. Zt. 8,84 EUR.
Mehr anzeigen
— Zur Abgabe der unter b) bis f) genannten Eigenerklärungen ist das hierfür vorgesehene Formblatt (Dokument 02.02) zu verwenden.
— Die Auftraggeberin behält sich daneben vor, einzelne Bieter zur Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen und die Geschäftsführer aufzufordern.
— Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist nur als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung der Auftraggeberin der Bieter für die Aufnahme und ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt. Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben und Erklärungen bzw. die Vorlage der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
Mehr anzeigen
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Gesamtumsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (Planungsprogramme für Netz-, Fahrplan-, Umlauf- und Dienstplanung einschließlich Schnittstellen und Fahrer-Disposition) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016; falls das Geschäftsjahr 2016 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sein sollte, gilt diese Anforderung für die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015).
Mehr anzeigen
b) Vorlage des gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlusses (einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und des Lageberichtes (soweit vorhanden) des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters, oder, nachrangig gegenüber dem Vorgenannten, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung, dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
— Vorlage einer Vermögensübersicht sowie einer Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(1) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
(2) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
(3) Ergebnis des Unternehmens.
Soweit sich aus der Vermögensübersicht sowie der Einnahmen-Überschussrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben in einer weiteren Eigenerklärung zu machen.
Mehr anzeigen
Ist der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgelaufene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf das jüngste abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Mehr anzeigen
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
— Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftssjahre je Geschäftsjahr ein Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (Planungsprogramme für Netz-, Fahrplan-, Umlauf- und Dienstplanung einschließlich Schnittstellen und Fahrer-Disposition), in Höhe von mindestens 1 00 000 EUR gefordert.
Mehr anzeigen
— Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) auf diejenige eines Dritten, so ist in diesem Falle die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der unter III.1.2) verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen und nachzuweisen. Zudem dürfen gegen dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB bestehen. Dies ist im Falle der Eignungsleihe durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung dieses Unternehmens nachzuweisen. Für die Eigenerklärung ist das hierfür vorgesehene Formblatt (Dokument 02.02) zu verwenden. Der Bieter hat im Falle der Eignungsleihe zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist eine entsprechende nicht einseitig auflösbare Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens dem Angebot beizufügen; hierfür ist das vorgesehene Formblatt (Dokument 02.04) zu verwenden. Außerdem hat sich das Unternehmen, auf dessen Leistungsfähigkeit sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, gegenüber der Auftraggeberin zu einer gemeinsamen Haftung mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verpflichten; hierfür ist ebenfalls das vorgesehene Formblatt (Dokument 02.04) zu verwenden.
Mehr anzeigen
— Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben und Erklärungen bzw. die Vorlage der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
a) Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die von ihm in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 oder 2017 durchgeführten Projekte, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Projekte, die hinsichtlich Art, Menge und Ausführung der erbrachten Lieferungen und Leistungen ähnlich zu den hier ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen sind und die überwiegend im Bereich der VDV-Standards erbracht wurden.
Mehr anzeigen
— Von der Vergabestelle werden nur Referenzprojekte anerkannt, in denen der überwiegende Teil der Lieferungen und Leistungen in den Jahren 2013 bis 2017 erbracht wurde und die in diesem Zeitraum erfolgreich mit einer Abnahme und dem Beginn des Routinebetriebes abgeschlossen wurden. Aufträge, die lediglich den Ausbau eines bereits vor dem Jahr 2013 gelieferten Planungssystems durch Lieferung weiterer Software-Module oder funktionale Erweiterungen beinhalten, werden nicht als Referenz anerkannt. Weiterhin werden nur Referenzprojekte anerkannt, die jeweils als einzelnes Projekt hinsichtlich Art, Menge und Ausführung mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen
— Die Durchführung entsprechender Projekte in jedem einzelnen der genannten Jahre ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen.
Mehr anzeigen
— Hinsichtlich Art ist ein Referenzprojekt dann vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung, wenn es sich hierbei um die Lieferung und Installation/Inbetriebnahme eines Softwaresystems für Netz-, Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung (einschließlich Optimierungsfunktionen für Umläufe und Dienste) sowie mit Funktionen zur Fahrerdisposition und Einsatzsteuerung im ÖPNV und Schnittstellen zu RBL- und Bordrechnersystemen handelt, welches ähnlich zu den im hiesigen Projekt beschriebenen Anforderungen (Leistungsbeschreibung Teil A-C, Dokumente 10.01 bis 10.03) ist.
Mehr anzeigen
— Da im hiesigen Projekt bis zu 250 Fahrzeuge, bis zu 220 Personale (Fahrer) und bis zu 2.600 Haltestellen (mastscharf) zu verwalten sind, sind Referenzprojekte hinsichtlich Menge vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung, wenn es sich bei diesen um die Lieferung und Inbetriebnahme von Gesamtsystemen in einer ähnlichen Größenordnung handelt. Hierfür muss jedes der benannten Referenzprojekte hinsichtlich verwalteter Fahrzeuge, Personale und Haltepunkte (mastscharf) mindestens zwei Drittel der o. g. Planungsumfänge (somit mindestens 167 Fahrzeuge, 147 Personale und 1.734 Haltestellen (mastscharf)) umfassen.
Mehr anzeigen
— Hinsichtlich Ausführung ist ein Referenzprojekt dann vergleichbar mit der hier ausgeschriebenen Leistung, wenn es sich um Lieferungen und Leistungen handelt, die überwiegend mit den im hiesigen Projekt zu erbringenden Lieferungen (Software, Schnittstellen) und Leistungen (Erstellung Pflichtenheft, Installation/ Inbetriebnahme, Schulungen, Projektsteuerung) übereinstimmen.
Mehr anzeigen
b) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen des Personals über Produkte und Verfahren im Bereich Software-Systeme für Netz-, Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung einschließlich Schnittstellen zu RBL- und Bordrechnersystemen nach den VDV-Standards.
c) Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Bereich Software-Systeme für Netz-, Fahr-, Umlauf- und Dienstplanung einschließlich Schnittstellen zu RBL- und Bordrechnersystemen nach den VDV-Standards.
d) Nachweis, dass der Bieter nach den Regeln eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN/ISO-Norm 9001 oder nach einer gleichwertigen internen Regelung arbeitet.
Mindeststandards:
— Die unter a) genannten Referenzen sowie die unter b) und c) genannten Kenntnisse und Erfahrungen des Personals und das bei ihm verfügbare Personal sind durch Eigenerklärungen des Bieters darzustellen. Der unter d) genannte Nachweis kann durch Vorlage der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems oder durch die Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems im Wege einer Eigenerklärung, aus der sich die Gleichwertigkeit des eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu den Anforderungen der DIN/ISO-Norm 9001 ergibt, erbracht werden.
Mehr anzeigen
— In der Referenzliste zu a) sind zu jedem als Referenz angegebenen Einzelprojekt folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: -Projektbezeichnung und Auftraggeber; -Art und Umfang der gelieferten Softwaremodule des Planungsprogramms; -Anzahl der im Projekt je Fahrplanversion verwalteten bzw. über die Disposition gesteuerten Fahrzeuge und Fahrer; -Projektlaufzeit (Beginn (Datum Auftragserteilung) und Ende (Datum Beginn Routinebetrieb nach erfolgreicher Abnahme), Angabe jeweils Monat/Jahr); -Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Mail) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber des Projektes. Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bieter angegebenen Referenzen durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.
Mehr anzeigen
— Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) auf diejenige eines Dritten, hat er in diesem Falle die berufliche und technische Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der und III.1.3) genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen und nachzuweisen. Zudem dürfen gegen dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB bestehen. Dies ist im Falle der Eignungsleihe durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung dieses Unternehmens nachzuweisen; hierfür ist das vorgesehene Formblatt (Dokument 02.02) zu verwenden. Darüber hinaus hat der Bieter im Falle der Eignungsleihe nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel – d. h. Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten – tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist dem Angebot eine entsprechende, nicht einseitig auflösbare Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen. Sodann muss im Falle der Eignungsleihe Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, im Auftragsfall bei der Erbringung der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch hierzu muss sich der Dritte gegenüber dem Bieter verpflichten. Für die Verpflichtungserklärung des Dritten ist das vorgesehene Formblatt (Dokument 02.04) zu verwenden.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe bestehen. Für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei den Bietern, einschließlich ggf. von Nachunternehmern, sind mit dem Angebot bestimmte Erklärungen und Nachweise abzugeben, die in den Vergabeunterlagen (Dokument 01.01) angegeben sind. Verbleiben nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann die Auftraggeberin den Bieter zur Erläuterung der eingereichten Unterlagen auffordern. Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung bzw. Nachreichung. Außerdem behält die Auftraggeberin sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung weitere und/oder ergänzende Unterlagen zu fordern.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt in mehreren Tranchen in Abhängigkeit vom Fortschritt des Projekts; Einzelheiten hierzu regelt die Kaufvereinbarung (Dokument 09.01). Voraussetzung für etwaige Zahlungen ist jeweils die Vorlage entsprechender unbefristeter Bürgschaften (Anzahlung – Vorauszahlungsbürgschaft; Teilzahlungen/Teilschlussrechnung – Vertragserfüllungsbürgschaft) eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in entsprechender Höhe. Die Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaft erfolgt mit der Schlussrechnung; die Vertragserfüllungsbürgschaft bleibt nach Schlussrechnung als Mängelgewährleistungsbürgschaft bestehen und wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben. Nähere Anforderungen an die zu stellenden Bürgschaften bestimmt die Kaufvereinbarung (Dokument 09.01).
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ort des Eröffnungstermins: Güstrow.
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Heger
Internetadresse: www.rebus.de 🌏
Dokumente URL: https://service.bi-online.de/tenderdocuments/D429475346 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 167-344390 (2017-08-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 241-501313
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 167-344390
ABl. S-Ausgabe: 241

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Planungssoftware für Netz-, Fahr- und Umlauf-/Dienstplanung einschließlich Funktionen zur Einsatzplanung und -abrechnung für vorerst bis zu 220 Personale sowie bis zu 200 Fahrzeuge als Ersatzlösung für das derzeit eingesetzte Planungsprogramm. Es wird an den insgesamt 4 Standorten der Auftraggeberin eingesetzt und muss auch Optimierungsfunktionen für Umläufe und Dienste bereitstellen. Zu dem neuen Planungsprogramm sind Schulungen durchzuführen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Es sind 2 Erweiterungsoptionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, deren Abruf sich die Auftraggeberin vorbehält.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verschiedene; die Qualitätskriterien sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅
Name: IVU Traffic Technologies AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Dieser lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 241-501313 (2017-12-12)