Zur Unterstützung der AG-Bauüberwachung sind Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz von zwei Mitarbeitern für eine Bauzeit von ca. zwei 30 Monaten zur Erneuerung der Brücke Emsumflut (A1) und Erneuerung des Kreuzungsbauwerks A30/A1 zu erbringen.
Die Arbeiten zur Erneuerung der zwei Bauwerke beinhalten neben dem Abbruch und Neubau der Brücken auch zugehörige, begleitende Arbeiten wie u.A. Erd-, Decken- und Entwässerungsarbeiten, erforderliche Umrüstungen / Erneuerungen von Schutzeinrichtungen und Straßenmarkierungen der an die Bauwerke grenzenden Bereiche der Autobahnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-19.
Auftragsbekanntmachung (2017-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: 05_03-1976-B_03-16-5084
Kurze Beschreibung:
“Zur Unterstützung der AG-Bauüberwachung sind Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz von zwei Mitarbeitern...”
Kurze Beschreibung
Zur Unterstützung der AG-Bauüberwachung sind Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz von zwei Mitarbeitern für eine Bauzeit von ca. zwei 30 Monaten zur Erneuerung der Brücke Emsumflut (A1) und Erneuerung des Kreuzungsbauwerks A30/A1 zu erbringen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der...”
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
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Quelle: OJS 2017/S 016-025814 (2017-01-19)