Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Wesentlichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Schönkirchen gelegene Gewerbegebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI. Die Erschließung erfolgt voraussichtlich zeitversetzt in mindestens zwei Bauabschnitten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Wesentlichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Schönkirchen gelegene Gewerbegebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI. Die Erschließung erfolgt voraussichtlich zeitversetzt in mindestens zwei Bauabschnitten.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Wesentlichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Schönkirchen gelegene Gewerbegebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI. Die Erschließung erfolgt voraussichtlich zeitversetzt in mindestens zwei Bauabschnitten.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich Hinweise in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich Hinweise in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 267 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Siehe oben II.1.4 sowie Vergabeunterlagen. Die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits gesondert erbracht. Die Arbeitsergebnisse werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind den Leistungen zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer dieser Leistungsphasen ist daher von einer Bewerbung um den vorliegenden Auftrag nicht wegen der Vorbefassung ausgeschlossen. Die Gemeinde beantragt für die Erschließung des Gewerbegebiets Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW). Die entsprechenden Auflagen und Fördervoraussetzungen sind bei der Auftragsbearbeitung zwingend zu beachten (insbesondere die Anforderungen an Ausschreibungen nach dem Zuwendungsrecht).
Siehe oben II.1.4 sowie Vergabeunterlagen. Die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits gesondert erbracht. Die Arbeitsergebnisse werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt und sind den Leistungen zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer dieser Leistungsphasen ist daher von einer Bewerbung um den vorliegenden Auftrag nicht wegen der Vorbefassung ausgeschlossen. Die Gemeinde beantragt für die Erschließung des Gewerbegebiets Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW). Die entsprechenden Auflagen und Fördervoraussetzungen sind bei der Auftragsbearbeitung zwingend zu beachten (insbesondere die Anforderungen an Ausschreibungen nach dem Zuwendungsrecht).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 267 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Ggf. Verlängerung der Laufzeit je nach zeitlicher Lage der Bauabschnitte.
Beschreibung der Optionen: Ergänzungen und Änderungen der Planungsleistungen für das Projekt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönkirchen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
PL1 Unternehmensprofil;
PL2 Keine Straftaten;
PL3.1 Eigenerklärung Steuern und Abgaben;
PL3.2 Nachweis Sozialversicherung;
PL4.1 Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht;
PL4.2 Eigenerklärung AEntG, MiLoG;
PL4.3 Eigenerklärung TTG-Auftragssperre;
PL5 Keine Insolvenz o. Ä.;
PL6 Keine schweren Verfehlungen;
PL7 Keine Vertragsverletzungen.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, geregelt und zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Kriterien: EK-IV Haftpflichtversicherung; EK-V Größenordnung Gesamtumsätze; EK-VI Größenordnung Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Hierzu geforderte Erklärungen/Nachweise:
WL1 Haftpflichtversicherung;
WL2 Gesamtumsatz;
WL3 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, geregelt und zu beachten.
TL2 Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte;
TL3 Erklärung zur Berufsqualifikation.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, geregelt und zu beachten.
Mindeststandards: Berufsqualifikation gem. EK-IX ist Mindeststandard.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung als Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin gemäß Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein ist Mindestanforderung an die Eignung, s. oben III.1.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG). Zu mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG). Zu mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Beachtung der Fördervoraussetzungen und Auflagen des Zuwendungsrechts (s. oben II.2.4).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Qualität der Referenzen (EK-VII, TL1; 50 %), Umsätze im Tätigkeitsbereich (EK-VI, WL3; 30 %), Beschäftigtenzahl (EK-VIII, TL2; 20 %), Einzelheiten in den Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-09-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Teilnahmeanträge und Angebote sind schriftlich abzugeben. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind unzulässig.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich Hinweise in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Zu den Kommunikationsformen und insbes. zum Versand geschützter E-Mails und zur Möglichkeit der Beantragung eines Kennworts finden sich Hinweise in den Vergabeunterlagen (Teil A, Dokument „Bewerbungsbedingungen“, Abschnitt IV.2 c.)).
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende TTG-Formblatt 2 wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2017/S 146-302133 (2017-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Wesentlichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Schönkirchen gelegene Gewerbegebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI. Die Erschließung erfolgt zeitversetzt in mindestens zwei Bauabschnitten.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Erschließungsplanung für das im Wesentlichen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 der Gemeinde Schönkirchen gelegene Gewerbegebiet, und zwar Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und für Ingenieurbauwerke für die Leistungen entsprechend den Leistungsphasen 4-9 der HOAI (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung), einschließlich jeweils der besonderen Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der Anl. 12.1 und der Anl. 13.1 zur HOAI. Die Erschließung erfolgt zeitversetzt in mindestens zwei Bauabschnitten.
Gesamtwert des Auftrags: 249 428 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § Abs. 3 VgV geführt. Ferner findet der Abschnitt 6. VgV Anwendung, also die besonderen Vorschriften über die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe oben II.1.4 sowie Vergabeunterlagen. Die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits gesondert erbracht. Die Gemeinde beantragt für die Erschließung des Gewerbegebiets Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW). Die entsprechenden Auflagen und Fördervoraussetzungen sind bei der Auftragsbearbeitung zwingend zu beachten (insbesondere die Anforderungen an Ausschreibungen nach dem Zuwendungsrecht).
Siehe oben II.1.4 sowie Vergabeunterlagen. Die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits gesondert erbracht. Die Gemeinde beantragt für die Erschließung des Gewerbegebiets Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW). Die entsprechenden Auflagen und Fördervoraussetzungen sind bei der Auftragsbearbeitung zwingend zu beachten (insbesondere die Anforderungen an Ausschreibungen nach dem Zuwendungsrecht).
Beschreibung der Optionen: Ergänzungen und Änderungen der Planungsleistungen für das Projekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönkirchen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit für das Projekt
Gewichtung des Preises: 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Gerichtet werden kann ein Nachprüfungsantrag nach der Auftragsvergabe (= Zuschlagserteilung, Vertragsschluss) nur noch auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages aufgrund von § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Zuschlagserteilung oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (zur Nummer der hier erfolgten Auftragsbekanntmachung vom 2.8.2017 vgl. oben IV.2.1).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Gerichtet werden kann ein Nachprüfungsantrag nach der Auftragsvergabe (= Zuschlagserteilung, Vertragsschluss) nur noch auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages aufgrund von § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB vor Zuschlagserteilung oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (zur Nummer der hier erfolgten Auftragsbekanntmachung vom 2.8.2017 vgl. oben IV.2.1).
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat jedoch der Auftraggeber – wie hier durch die vorliegende Bekanntmachung – die erfolgte Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat jedoch der Auftraggeber – wie hier durch die vorliegende Bekanntmachung – die erfolgte Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.