Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Rahlstedt-Ost
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts sowie die Gebietsentwicklung bis Ende 2025, gemäß Regularien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für das Gebiet Rahlstedt-Ost auszuschreiben. Im Fokus steht das in den 1960er Jahren auf der Grundlage des Bebauungsplans Rahlstedt 3 entstandene Quartier am südöstlichen Siedlungsrand von Rahlstedt mit seiner 3-15-geschossigen Bebauung. Der Senat hat auf Grundlage der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse mit der Drucksache 2017/03098 das Quartier Rahlstedt-Ost als RISE-Fördergebiet festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Evermann, Michael
Telefon: +49 40428231369📞
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310686 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.hamburg.de/fb/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung...”
Titel
Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Rahlstedt-Ost
2017000159
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines...”
Kurze Beschreibung
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts sowie die Gebietsentwicklung bis Ende 2025, gemäß Regularien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für das Gebiet Rahlstedt-Ost auszuschreiben. Im Fokus steht das in den 1960er Jahren auf der Grundlage des Bebauungsplans Rahlstedt 3 entstandene Quartier am südöstlichen Siedlungsrand von Rahlstedt mit seiner 3-15-geschossigen Bebauung. Der Senat hat auf Grundlage der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse mit der Drucksache 2017/03098 das Quartier Rahlstedt-Ost als RISE-Fördergebiet festgelegt.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 643 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklungder Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie), der Förderrichtlinie und dem Leitfaden für die Praxis in der jeweils geltenden Fassung für das Gebiet Rahlstedt-Ost im Förderzeitraum. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit der/dem Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzung der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als...”
Zusätzliche Informationen
Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als Fördergebiet geht von einer Laufzeit bis Ende 2025 aus. Alle nach dem 31.12.2018 zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 247-519234
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Rahlstedt-Ost”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 643 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 135-309188 (2018-07-16)