Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes sowie Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Rahlstedt-Ost
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts sowie die Gebietsentwicklung bis Ende 2025, gemäß Regularien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für das Gebiet Rahlstedt-Ost auszuschreiben. Im Fokus steht das in den 1960er Jahren auf der Grundlage des Bebauungsplans Rahlstedt 3 entstandene Quartier am südöstlichen Siedlungsrand von Rahlstedt mit seiner 3-15-geschossigen Bebauung. Der Senat hat auf Grundlage der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse mit der Drucksache 2017/03098 das Quartier Rahlstedt-Ost als RISE-Fördergebiet festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 2017000159
Kurze Beschreibung:
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts sowie die Gebietsentwicklung bis Ende 2025, gemäß Regularien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für das Gebiet Rahlstedt-Ost auszuschreiben. Im Fokus steht das in den 1960er Jahren auf der Grundlage des Bebauungsplans Rahlstedt 3 entstandene Quartier am südöstlichen Siedlungsrand von Rahlstedt mit seiner 3-15-geschossigen Bebauung. Der Senat hat auf Grundlage der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse mit der Drucksache 2017/03098 das Quartier Rahlstedt-Ost als RISE-Fördergebiet festgelegt.
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement, Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung) beabsichtigt die Leistung für die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts sowie die Gebietsentwicklung bis Ende 2025, gemäß Regularien des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) für das Gebiet Rahlstedt-Ost auszuschreiben. Im Fokus steht das in den 1960er Jahren auf der Grundlage des Bebauungsplans Rahlstedt 3 entstandene Quartier am südöstlichen Siedlungsrand von Rahlstedt mit seiner 3-15-geschossigen Bebauung. Der Senat hat auf Grundlage der vorliegenden Problem- und Potenzialanalyse mit der Drucksache 2017/03098 das Quartier Rahlstedt-Ost als RISE-Fördergebiet festgelegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-519234
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als Fördergebiet geht von einer Laufzeit bis Ende 2025 aus. Alle nach dem 31.12.2018 zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als Fördergebiet geht von einer Laufzeit bis Ende 2025 aus. Alle nach dem 31.12.2018 zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 540 336 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie), der Förderrichtlinie und dem Leitfaden für die Praxis in der jeweils geltenden Fassung für das Gebiet Rahlstedt-Ost im Förderzeitraum. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit der/dem Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzung der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt. Der/die Gebietsentwickler/in wirkt als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet und koordiniert die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Förderlaufzeit, organisiert die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort und wirkt an der Evaluierung der Programmumsetzung mit.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie), der Förderrichtlinie und dem Leitfaden für die Praxis in der jeweils geltenden Fassung für das Gebiet Rahlstedt-Ost im Förderzeitraum. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit der/dem Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzung der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt. Der/die Gebietsentwickler/in wirkt als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet und koordiniert die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Förderlaufzeit, organisiert die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort und wirkt an der Evaluierung der Programmumsetzung mit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 540 336 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2025 festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht vollständig erbracht werden können.
Der Auftraggeber behält sich die Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit für den Fall vor, dass anhand der Bilanzierung im Jahr 2025 festgestellt wird, dass die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des 31.12.2025 nicht vollständig erbracht werden können.
Zusätzliche Informationen:
Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als Fördergebiet geht von einer Laufzeit bis Ende 2025 aus. Alle nach dem 31.12.2018 zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Derzeit stehen Haushaltsmittel für einen Vertrag bis Ende 2018 bereit. Der Senatsbeschluss 2017/03098 vom 12.12.2017 zur Aufnahme Rahlstedt-Ost als Fördergebiet geht von einer Laufzeit bis Ende 2025 aus. Alle nach dem 31.12.2018 zu erbringenden Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsbeschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (zum Beispiel durch Unteraufträge, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind bei Bietergemeinschaften an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.2 und III.1.3) sind bei Bietergemeinschaften an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1. Ausgefüllter Fragenkatalog (Kriterienkatalog)
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
3. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
5. Falls zutreffend: Bei juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als drei Monate
6. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. ImTeilnahmeantrag ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll.
6. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. ImTeilnahmeantrag ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der Teilergebnisse erfolgen soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
7. Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen in den Bereichen Städtebauförderung/Sanierung/Stadtteilentwicklung/Milieu- oder Denkmalschutz (getrennt nach Jahren). Sofern keine Angaben zu allen Geschäftsjahren gemacht werden können, ist dies zu begründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen in den Bereichen Städtebauförderung/Sanierung/Stadtteilentwicklung/Milieu- oder Denkmalschutz (getrennt nach Jahren). Sofern keine Angaben zu allen Geschäftsjahren gemacht werden können, ist dies zu begründen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Allgemeine Büroinformationen (Anzahl der Mitarbeiter/innen und deren Qualifikation; inhaltliches Profil des Unternehmens; etc.) (max. 1 Seite)
8.1 Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen, verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Projektteam, Stellvertretungsregelung, berufliche Qualifikationen, Erfahrung und fachliche Fähigkeiten, Dauer der Betriebszugehörigkeit)
8.1 Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen, verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Projektteam, Stellvertretungsregelung, berufliche Qualifikationen, Erfahrung und fachliche Fähigkeiten, Dauer der Betriebszugehörigkeit)
8.2 Eine Liste (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils der Rechnungswert, der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen zu nennen.
8.2 Eine Liste (Referenzliste) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils der Rechnungswert, der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen zu nennen.
Diese Referenzbeispiele sind nach der Relevanz bzw. Vergleichbarkeit mit diesem Projekt in absteigender Reihenfolge zu sortieren.
Die wichtigsten zwei Referenzbeispiele sind vorzustellen und müssen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Auftragssumme, Programmsegment der Städtebauförderung, Ziele und Zielerreichung, die wesentlichen Handlungsfelder, besondere Schwierigkeiten und Erfolge, Laufzeit.
Die wichtigsten zwei Referenzbeispiele sind vorzustellen und müssen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Auftragssumme, Programmsegment der Städtebauförderung, Ziele und Zielerreichung, die wesentlichen Handlungsfelder, besondere Schwierigkeiten und Erfolge, Laufzeit.
9. Falls zutreffend: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann der Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem ist anzugeben, welche Leistungen und welcher Umfang der Leistungen dem Unterauftragnehmer übertragen werden.
Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann der Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem ist anzugeben, welche Leistungen und welcher Umfang der Leistungen dem Unterauftragnehmer übertragen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a/ Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Versicherungssummen vorhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Haftungssummen: für Personenschäden 1 500 000 EUR, für sonstige Schäden 500 000 EUR.
a/ Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Versicherungssummen vorhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Haftungssummen: für Personenschäden 1 500 000 EUR, für sonstige Schäden 500 000 EUR.
b/ Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
b/ Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten). Es sind maximal 27 Punkte zu erreichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten). Es sind maximal 27 Punkte zu erreichen.
Referenzen (insgesamt maximal 14 Punkte):
Die Bewertung der Referenzliste (maximal 2 Seiten, Bewertung: maximal 4 Punkte) sowie zusätzlich zweier detaillierter Referenzprojekte (je maximal 3 Seiten, Bewertung je Referenz: maximal 5 Punkte) erfolgt hinsichtlich der Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Auftrags, insbesondere in Bezug auf Beteiligung, Projektentwicklung und städtebaulicher Kompetenzen. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art und Umfang ähneln. Auch bei Bietergemeinschaften besteht die Begrenzung auf 2 detaillierte Referenzen insgesamt. Dies gilt nicht für die Referenzliste. Hier sind getrennte Listen mit jeweils max. 2 Seiten möglich. Angaben, die über die maximalen Seitenzahlen hinausgehen, werden nicht bei der Bewertung berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Referenzliste (maximal 2 Seiten, Bewertung: maximal 4 Punkte) sowie zusätzlich zweier detaillierter Referenzprojekte (je maximal 3 Seiten, Bewertung je Referenz: maximal 5 Punkte) erfolgt hinsichtlich der Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Auftrags, insbesondere in Bezug auf Beteiligung, Projektentwicklung und städtebaulicher Kompetenzen. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art und Umfang ähneln. Auch bei Bietergemeinschaften besteht die Begrenzung auf 2 detaillierte Referenzen insgesamt. Dies gilt nicht für die Referenzliste. Hier sind getrennte Listen mit jeweils max. 2 Seiten möglich. Angaben, die über die maximalen Seitenzahlen hinausgehen, werden nicht bei der Bewertung berücksichtigt.
Projektteam (maximal 5 Seiten, maximal 13 Punkte): Bewertung der Qualifikation, Berufserfahrung und Fähigkeiten des im Falle der Auftragserteilung eingesetzten Projektteams in Hinblick auf die fachlichen Anforderungen des Auftrags.
Anforderungen im Einzelnen.
— Berufliche Qualifikationen und Erfahrungen aus den Bereichen Stadterneuerung, Stadtteilentwicklung (Städtebauförderprogramme des Bundes, Hamburger Programme) sowie Stadtplanung (max. 2 Punkte).
— Erfahrungen in der Entwicklung von Konzepten und Projekten (max. 2 Punkte).
— Erfahrungen mit Projektmanagement und Prozesssteuerung (max. 2 Punkte).
— Kenntnisse und Erfahrungen mit Methoden und Organisation der Bürgerbeteiligung und –Aktivierung unterschiedlicher Zielgruppen (max. 2 Punkte).
— Dialog-, Kommunikations- und Teamfähigkeiten (Gesprächsführung, Präsentation) sowie Moderations- und Mediationskompetenzen (max. 1 Punkt).
— Kenntnisse in der quartiersbezogenen Öffentlichkeitsarbeit und Erfahrungen in der Pressearbeit (max. 1 Punkt).
— Interkulturelle Kompetenzen (max. 1 Punkt).
— Sachkenntnisse in der Akquisition und Beantragung von Drittmitteln zur Projektförderung (max. 1 Punkt).
— Kenntnisse über die hamburgischen Verwaltungsstrukturen (max. 1 Punkt).
Angaben, die über die maximale Seitenzahl von 5 hinausgehen, werden nicht bei der Bewertung berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt,
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebotsaufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt,
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 247-519234 (2017-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 643 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklungder Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie), der Förderrichtlinie und dem Leitfaden für die Praxis in der jeweils geltenden Fassung für das Gebiet Rahlstedt-Ost im Förderzeitraum. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit der/dem Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzung der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung und die Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklungder Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Richtlinien zum Einsatz der Fördermittel (Globalrichtlinie), der Förderrichtlinie und dem Leitfaden für die Praxis in der jeweils geltenden Fassung für das Gebiet Rahlstedt-Ost im Förderzeitraum. Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten. Der/die beauftragte Gebietsentwickler/in bildet gemeinsam mit der/dem Gebietskoordinator/in des Bezirksamtes Wandsbek das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzung der Städtebauförderrichtlinien wird der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅
Name: Johann Daniel Lawaetz-Stiftung
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 643 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.