Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen. Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inklusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Film und Videofilm
Referenznummer: L-3190/2017-3306
Kurze Beschreibung:
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der
Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm
(Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inklusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50
Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum
sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Postanschrift: Raum 107, Freyunger Str. 2
Postleitzahl: 94481
Postort: Grafenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.nationalpark-bayerischer-wald.de🌏
E-Mail: franz.leibl@npv-bw.bayern.de📧
Telefon: +49 85529600135📞
Fax: +49 85529600100 📠
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-20 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 180-368925
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der
Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm
(Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inklusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50
Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum
sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Filminhalt
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer Gesellschaft und der biologischen
Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen und dabei
das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt
nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in geringem Umfang eingesetzt werden.
Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten, die sowohl für das Schutzgebiet und seine
Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen.
Bei der Erstellung des Films legen wir besonderen Wert auf:
— eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare Ästhetik, die höchsten
Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung
im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/ Full HD 1920x1080 in Apple proress 422 (HQ))
— die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder im Nationalpark (nicht älter als zwei
Jahre)
— die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die internationale Herangehensweise widerspiegeln
muss
Technik
Der Einsatz von Filmtechniken wie Zeitraffer, Zeitlupe, Drohnen etc. wird vorausgesetzt.
Sprache
Auf Grund des internationalen Ansatzes soll der Film nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch und nach
Möglichkeit auch in Tschechisch produziert werden.
Das Budget für den Film beträgt 300 000 EUR.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z. B. auch aus der Filmförderung.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z. B. auch aus der Filmförderung.
Beschreibung der Optionen:
Nachvertonung in englischer und optional in tschechischer Sprache.
Eine modulare Weiterverwertung des Films ist zu ermöglichen – Eyecatcher, Messeauftritte, Schulen, Internet, etc.
Zusätzliche Informationen:
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nationalpark Bayerischer Wald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5 Mio. Euro, sowie eine
Versicherung gegen Vermögensschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, alternativ Eigenerklärung, diese im Falle
der Auftragserteilung abzuschließen, alternativ Nachweis des Versicherers, dass diese bereits vorliegt oder der
Versicherer bereit ist, sie im Falle der Auftragserteilung abzuschließen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss mittels Eigenerklärungen zusätzlich zur formalen Eignung zusichern:
— dass er über entsprechendes Equipment verfügt, dass den geforderten technischen Mindeststandart erfüllt (Der technische Mindeststandart für die Filmproduktion ist: 5k ws/Full HD 1920x1080 Apple proress 422 (HQ))
— dass er über entsprechendes Equipment verfügt, um Endoskop-, Makro- und Zeitrafferaufnahmen zu erstellen
— dass er über entsprechendes Equipment verfügt,
dass für das Sounddesign, die Vertonung und Nachvertonung, auch in Hinblick auf die optionalen Tonspuren, benötigt wird
— dass er über das entsprechende Equipment verfügt, welches zum Schnitt, Nachproduktion, auch in Hinblick auf Lang-/Kurzversion des Films, benötigt wird
— dass er über Erfahrung mit Nachtaufnahmen verfügt
— dass er auf aktuell produzierte Freilandaufnahmen (nicht älter als 2 Jahre [Stichtag: Vertragsunterzeichnung]) zurückgreift bzw. plant, solche neu zu erstellen
— dass er über internationale Erfahrung im Bereich Landschafts- und Tierfilmen verfügt
— dass er Erfahrungen besitzt im Bereich Naturphänomene.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. sonstiger einschlägiger Bundesregelungen müssen bei
der Vertragsausführung beachtet werden. Diese werden Vertragsbestandteil.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Liegen von vornherein oder nach Durchführung der formalen Prüfung weniger als 5 oder exakt 5 Teilnahmeanträge vor, so werden alle grundsätzlich geeigneten und formal qualifizierten Bewerber als Bieter zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten mehr als 5 Bewerber formal qualifiziert sein, werden, unter Anwendung der Wertungsmatrix, die 5 bestbewerteten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Sollten auf Platz
5 wegen Punktgleichheit mehrere Bewerber stehen, werden alle fünfplatzierten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge wird von einer Jury, bestehend aus 3 Mitgliedern, vorgenommen. In die Wertung geht der gemittelte Wert der Einzelwertungen jedes Mitglieds der Jury ein.
Referenzen:
Die geforderten 3 Referenzen sind als Film einzureichen. Diese Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn diese innerhalb der letzten 10 Jahre vom Auftraggeber abgenommen wurde, gerechnet auf den Tag des Schlusstermins der Abgabe des Teilnahmeantrags (16.10.2017). Die filmischen Referenzen sind jeweils in einer barrierefreien, finalisierten Version auf DVD/Blu-Ray einzureichen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die geforderten 3 Referenzen sind als Film einzureichen. Diese Referenzen müssen innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein. Eine Referenz gilt als abgeschlossen, wenn diese innerhalb der letzten 10 Jahre vom Auftraggeber abgenommen wurde, gerechnet auf den Tag des Schlusstermins der Abgabe des Teilnahmeantrags (16.10.2017). Die filmischen Referenzen sind jeweils in einer barrierefreien, finalisierten Version auf DVD/Blu-Ray einzureichen.
Zielgruppe des Films sind insbesondere:
— Naturinteressierte Bürger
— Menschen mit Sehnsucht nach wilder Natur
— Menschen, die Verantwortung tragen für Natur- und Umweltschutz
— Naturschützer und Naturnutzer
Bei den Referenzen wird, im Hinblick auf die später zu erbringende Produktionsleistung, insbesondere auf folgende Aspekte bzgl. der Wertung geachtet:
— Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen
— dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und dokumentieren
— Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten, die sowohl für das Schutzgebiet und seine Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen
— eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im Fernsehen
— die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder im Nationalpark (nicht älter als zwei Jahre)
— die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u.a. die internationale Herangehensweise widerspiegeln muss
Die jeweilige Referenz wird mit Noten von 0-5 Punkten von den Mitgliedern der Jury bepunktet.
0 Punkte: Die Referenz ist mir der geforderten Produktionsleistung nicht vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung nur rudimentär vergleichbar, die Referenz stimmt nur in einzelnen wenigen Punkten mit den Anforderungen / Vorgaben an die Produktion überein.
2 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in einigen Punkten vergleichbar, die Referenz erfüllt in einigen Punkten die Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
3 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung in weiten Teilen vergleichbar, die Referenz erfüllt in weiten Teilen die Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
4 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung gut vergleichbar, die Referenz erfüllt in den allermeisten Punkten die Anforderungen / Vorgaben an die Produktion.
5 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung sehr gut vergleichbar, die Referenz erfüllt vollumfänglich alle Anforderungen / Vorgaben an die Produktion und / oder zeichnet sich durch eine besondere, u.a. innovative, Herangehensweise aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5 Punkte: Die Referenz ist mit der geforderten Produktionsleistung sehr gut vergleichbar, die Referenz erfüllt vollumfänglich alle Anforderungen / Vorgaben an die Produktion und / oder zeichnet sich durch eine besondere, u.a. innovative, Herangehensweise aus.
Bei jeder Referenz wird die gemittelte Note (0-5) jeweils mit dem Faktor 4 (max. 20 Punkte) multipliziert – diese wird jeweils mit dem Faktor 5/3 multipliziert, so dass je Referenz max. 33 1/3 Punkte möglich sind.
Aus Referenz 1+2+3 sind insgesamt 100 (33 1/3 + 33 1/3 +33 1/3) Punkte möglich. Generell kaufmännische Rundung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Der Bieter hat ein verbindliches Angebot in deutscher Sprache abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dieses ohne weitere Verhandlungen anzunehmen.
Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen / Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11:00 Uhr an den Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 6.10.2017 24.00 Uhr.
Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen / Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11:00 Uhr an den Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 6.10.2017 24.00 Uhr.
Eventuelle weitere Informationen (Änderungspakete, Bewerberfragen und Antworten usw.) werden ausschließlich auf der Vergabeplattform https://root.deutsche-evergabe.de eingestellt. Nicht registrierte Bieter müssen sich die Informationen auf der Vergabeplattform selbständig beschaffen. Registrierte Bieter werden automatisch informiert.
Eventuelle weitere Informationen (Änderungspakete, Bewerberfragen und Antworten usw.) werden ausschließlich auf der Vergabeplattform https://root.deutsche-evergabe.de eingestellt. Nicht registrierte Bieter müssen sich die Informationen auf der Vergabeplattform selbständig beschaffen. Registrierte Bieter werden automatisch informiert.
Bei der Erstellung der Liste, welche Leistungen durch Nachunternehmer erfolgen sollen, ist die Benennung, der konkreten Namen/Dienstleister/Firmen erst im Verhandlungsverfahren nötig. Die konkrete Benennung der
Leistung hat allerdings zu erfolgen.
Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden. Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300.000 Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der Verhandlungsphase erbracht werden.
Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden. Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300.000 Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der Verhandlungsphase erbracht werden.
Die Urheberrechte der gesamten Produktion sollen beim Freistaat Bayern verbleiben.
Die Dreharbeiten im Naturpark dürfen nur in Rücksprache mit der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgen. Diese erteilt auch die notwendigen Genehmigungen, sofern solche nicht bereits beim Auftragnehmer,
z. B.: für den Einsatz von Drohnen, vorhanden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige
Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen
möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag
von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von wenigen Stunden an den öffentlichen
Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Zuschlags auch am Vormittag des
letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin das Zuschlagverbot ausgelöst und
Rechtsschutz erlangt werden kann.
Quelle: OJS 2017/S 180-368925 (2017-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inclusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inclusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Gesamtwert des Auftrags: 586569.57 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inclusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inclusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Filminhalt.
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen und dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in geringem Umfang eingesetzt werden.
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen und dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in geringem Umfang eingesetzt werden.
Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten, die sowohl für das Schutzgebiet und seine Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen.
— eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/Full HD 1920 x 1080 in Apple proress 422 (HQ)).
— eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/Full HD 1920 x 1080 in Apple proress 422 (HQ)).
— die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder im Nationalpark (nicht älter als 2 Jahre),
— die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u. a. die internationale Herangehensweise widerspiegeln muss Technik.
Der Einsatz von Filmtechniken wie Zeitraffer, Zeitlupe, Drohnen etc. wird vorausgesetzt Sprache.
Auf Grund des internationalen Ansatzes soll der Film nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch und nach Möglichkeit auch in Tschechisch produziert werden.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z.B. auch aus der Filmförderung.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z.B. auch aus der Filmförderung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nationalpark Bayerischer Wald
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE225
Referenz Zusätzliche Informationen
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Abgeforderte Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen/Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11.00 an den Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 6.10.2017 24.00.
Fragen zum Teilnahmeantrag bzw. zu den entsprechenden Unterlagen/Anlagen sind von den Bewerbern bis zum 4.10.2017 11.00 an den Auftraggeber zu richten. Eine Beantwortung von später eingehenden Anfragen erfolgt nicht. Die Beantwortung der Bewerberfragen erfolgt bis spätestens 6.10.2017 24.00.
Bei der Erstellung der Liste, welche Leistungen durch Nachunternehmer erfolgen sollen, ist die Benennung, der konkreten Namen/Dienstleister/Firmen erst im Verhandlungsverfahren nötig. Die konkrete Benennung der.
Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden. Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300 000 Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der Verhandlungsphase erbracht werden.
Hier soll kein generelles Vermarktungskonzept erstellt werden. Erwünscht ist, dass der Auftragnehmer durch die Einwerbung von Fördergeldern oder Co-Produktionen das Auftragsvolumen von 300 000 Euro, welches von Seiten der Naturparkverwaltung Bayerischer Wald zur Verfügung gestellt wird, erhöht. Konkrete Nachweise über die Zusagen von Co-Produktionen oder Fördermitteln müssen erst in der Verhandlungsphase erbracht werden.
Die Dreharbeiten im Naturpark dürfen nur in Rücksprache mit der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgen. Diese erteilt auch die notwendigen Genehmigungen, sofern solche nicht bereits beim Auftragnehmer, z.B.: für den Einsatz von Drohnen, vorhanden sind.
Die Dreharbeiten im Naturpark dürfen nur in Rücksprache mit der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgen. Diese erteilt auch die notwendigen Genehmigungen, sofern solche nicht bereits beim Auftragnehmer, z.B.: für den Einsatz von Drohnen, vorhanden sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von wenigen Stunden an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Zuschlags auch am Vormittag des letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin das Zuschlagverbot ausgelöst und Rechtsschutz erlangt werden kann.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von wenigen Stunden an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Zuschlags auch am Vormittag des letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin das Zuschlagverbot ausgelöst und Rechtsschutz erlangt werden kann.