Die Bundesregierung hat am 14.11.2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will zur Unterstützung eines breiten Diskurses und Erleichterung einer wissensbasierten Diskussion rund um den Kohleausstieg einen Reader zu den relevanten klimapolitischen und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen erstellen lassen. Der Reader soll eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern. Er soll Expertenwissen leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot sein für politische Entscheidungsträger oder Personen, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat am 14.11.2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will zur Unterstützung eines breiten Diskurses und Erleichterung einer wissensbasierten Diskussion rund um den Kohleausstieg einen Reader zu den relevanten klimapolitischen und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen erstellen lassen. Der Reader soll eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern. Er soll Expertenwissen leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot sein für politische Entscheidungsträger oder Personen, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Die Bundesregierung hat am 14.11.2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will zur Unterstützung eines breiten Diskurses und Erleichterung einer wissensbasierten Diskussion rund um den Kohleausstieg einen Reader zu den relevanten klimapolitischen und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen erstellen lassen. Der Reader soll eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern. Er soll Expertenwissen leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot sein für politische Entscheidungsträger oder Personen, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de🌏
E-Mail: j.tjudjumow@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E68586979🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 174-356480
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat am 14.11.2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dieser sieht die weitgehende Dekarbonisierung aller Lebensbereiche bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Im Klimaschutzplan hat sich die Bundesregierung auf Sektorziele verständigt, die einen Rahmen zur anteiligen Verringerung der Treibhausgasemissionen in den betrachteten Handlungsfeldern bis zum Jahre 2030 setzen. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft bis 2030 auf 175 bis 183 000 000 t CO2-Äquivalente gemindert werden. Um dieses Zwischenziel zu erreichen, ist gegenüber 1990 eine etwa 60%ige Reduzierung der Kohleverstromung erforderlich. Eine am Ende vollständige Reduzierung der Kohleverstromung ist mit weitreichenden Wirkungen verbunden und wirft vielfältige Fragen der Umsetzung auf. So sind neben klimapolitischen Potenzialen und Instrumenten, energiewirtschaftliche Aspekte (u.a. Entwicklung von Stromnachfrage und Erzeugungskapazitäten, Strommarktdesign und Preisbestandteile, Netzausbau, Flexibilisierung, Speicher, Lastmanagement) und gesamtwirtschaftliche Folgen (wie z. B. Versorgungssicherheit, Strompreise, regionale Wirtschaft) im Kontext eines europäisches Strommarkts zu diskutieren. Eine Vielzahl von Studien, Szenarien und Analysen wurden und werden erstellt und bereichern die Diskussion.
Die Bundesregierung hat am 14.11.2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dieser sieht die weitgehende Dekarbonisierung aller Lebensbereiche bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Im Klimaschutzplan hat sich die Bundesregierung auf Sektorziele verständigt, die einen Rahmen zur anteiligen Verringerung der Treibhausgasemissionen in den betrachteten Handlungsfeldern bis zum Jahre 2030 setzen. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft bis 2030 auf 175 bis 183 000 000 t CO2-Äquivalente gemindert werden. Um dieses Zwischenziel zu erreichen, ist gegenüber 1990 eine etwa 60%ige Reduzierung der Kohleverstromung erforderlich. Eine am Ende vollständige Reduzierung der Kohleverstromung ist mit weitreichenden Wirkungen verbunden und wirft vielfältige Fragen der Umsetzung auf. So sind neben klimapolitischen Potenzialen und Instrumenten, energiewirtschaftliche Aspekte (u.a. Entwicklung von Stromnachfrage und Erzeugungskapazitäten, Strommarktdesign und Preisbestandteile, Netzausbau, Flexibilisierung, Speicher, Lastmanagement) und gesamtwirtschaftliche Folgen (wie z. B. Versorgungssicherheit, Strompreise, regionale Wirtschaft) im Kontext eines europäisches Strommarkts zu diskutieren. Eine Vielzahl von Studien, Szenarien und Analysen wurden und werden erstellt und bereichern die Diskussion.
Vorliegend soll eine Publikation zu den relevanten klima- und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen rund um den Kohleausstieg erstellt werden. Die Publikation soll im Format eines „Readers“ erstellt werden und eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema liefern. Ziel ist es, mit der Veröffentlichung des Readers eine wissensbasierte Diskussion zum Thema zu unterstützen. Der Reader soll Expertenwissen zum Thema leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot für politische Entscheidungsträger oder Personen sein, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Vorliegend soll eine Publikation zu den relevanten klima- und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen rund um den Kohleausstieg erstellt werden. Die Publikation soll im Format eines „Readers“ erstellt werden und eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema liefern. Ziel ist es, mit der Veröffentlichung des Readers eine wissensbasierte Diskussion zum Thema zu unterstützen. Der Reader soll Expertenwissen zum Thema leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot für politische Entscheidungsträger oder Personen sein, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Vom Auftrag werden umfasst:
Arbeitspaket 1: Konzeptionierung des Reades in enger Absprache mit dem BMUB, Arbeitspaket 2: Erstellung des Readers als PDF-Version in deutscher und englischer Sprache sowie als Printversion in deutscher Sprache.
Optional:
Aktualisierung des Readers.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Option 1 beinhaltet die inhaltliche Aktualisierung des Readers sowie die Anpassung des finalen Layouts. Der Auftragnehmer identifiziert die nötigen inhaltlichen, redaktionellen und graphischen Anpassungen (sowie Layout) und setzt diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber um.
Die Option 1 beinhaltet die inhaltliche Aktualisierung des Readers sowie die Anpassung des finalen Layouts. Der Auftragnehmer identifiziert die nötigen inhaltlichen, redaktionellen und graphischen Anpassungen (sowie Layout) und setzt diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber um.
Zusätzliche Informationen: Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ – Anlage 10 der Vergabeunterlagen – und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ – Anlage 11 der Vergabeunterlagen – zu nutzen.) – Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ – Anlage 9 der Vergabeunterlagen – zu nutzen.) – Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ – Anlage 12 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ – Anlage 10 der Vergabeunterlagen – und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ – Anlage 11 der Vergabeunterlagen – zu nutzen.) – Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern im Original unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ – Anlage 9 der Vergabeunterlagen – zu nutzen.) – Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 123 GWB“ – Anlage 12 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ – Anlage 12 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 124 GWB“ – Anlage 12 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ – Anlage 13 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLoG)“ – Anlage 13 der Vergabeunterlagen – zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen. Hier ein Kurzauszug:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen und weiterführenden, veröffentlichten Unterlagen! Hier ein Kurzauszug:
— Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
o abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
o Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Fundierte ökonomische, technische und politische Expertise im Bereich Klimaschutz und Energiewirtschaft (2 Referenzangaben),
2. Erfahrungen in der wissenschaftlichen Aufbereitung und vergleichenden Gegenüberstellung der Themenkomplexe Klimaschutz und Energiewirtschaft (2 Referenzangaben),
3. Erfahrungen in der Politikberatung und der politischen Kommunikation im Bereich Klima und Energie auf Bundesebene (2 Referenzangaben),
4. Erfahrungen in der redaktionellen Bearbeitung von Texten und Publikationen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Journalismus (Nachweis von min. 2 Publikationen mit Angabe der Fundstelle, sofern im Internet digital abrufbar, ansonsten ein Belegexemplar),
4. Erfahrungen in der redaktionellen Bearbeitung von Texten und Publikationen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Journalismus (Nachweis von min. 2 Publikationen mit Angabe der Fundstelle, sofern im Internet digital abrufbar, ansonsten ein Belegexemplar),
5. Erfahrungen im Bereich Layout und Grafik (Nachweis von min. 2 Publikationen inkl. Angabe der Fundstelle (sofern im Internet digital abrufbar, ansonsten ein Belegexemplar),
6. Voraussetzungen des Projektleiters:
a. Kompetenzen in der Leitung interdisziplinärer Teams und im Projektmanagement (2 Referenzen),
b. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit und der Beratung von Bundesministerien (2 Referenzen),
7. Kenntnisse und berufliche Erfahrung in der Übersetzung von thematisch einschlägigen Publikationen vom Deutschen ins Englische (Nachweis des Abschlusses als Diplomübersetzer bzw. Bachelor/Master und entsprechende berufliche Tätigkeit im Zeitraum der letzten 3 Jahre oder einer vergleichbaren Qualifikation).
7. Kenntnisse und berufliche Erfahrung in der Übersetzung von thematisch einschlägigen Publikationen vom Deutschen ins Englische (Nachweis des Abschlusses als Diplomübersetzer bzw. Bachelor/Master und entsprechende berufliche Tätigkeit im Zeitraum der letzten 3 Jahre oder einer vergleichbaren Qualifikation).
Referenzen oder Publikationen zu den Punkten 1. bis 7. sind jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. .
Referenzen oder Publikationen zu den Punkten 1. bis 7. sind jeweils (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. .
Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
o Projektbezeichnung,
o Projektlaufzeit,
o Projektinhalt,
o erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
o Ausführungen zur Relevanz der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.1).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E68586979 (http://www.subreport.de/E68586979) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E68586979 ein (http://www.subreport.de/E68586979). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 4.10.2017 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E68586979 (http://www.subreport.de/E68586979) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E68586979 ein (http://www.subreport.de/E68586979). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 4.10.2017 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes -
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundekartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Quelle: OJS 2017/S 174-356480 (2017-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung hat am 14. 11. 2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will zur Unterstützung eines breiten Diskurses und Erleichterung einer wissensbasierten Diskussion rund um den Kohleausstieg einen Reader zu den relevanten klimapolitischen und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen erstellen lassen. Der Reader soll eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern. Er soll Expertenwissen leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot sein für politische Entscheidungsträger oder Personen, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Die Bundesregierung hat am 14. 11. 2016 den Klimaschutzplan 2050 (KSP) zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beschlossen. Die nationalen Klimaschutzziele können nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) will zur Unterstützung eines breiten Diskurses und Erleichterung einer wissensbasierten Diskussion rund um den Kohleausstieg einen Reader zu den relevanten klimapolitischen und energiepolitischen Fragen sowie den wirtschaftlichen Folgen erstellen lassen. Der Reader soll eine Zusammenschau der relevanten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern. Er soll Expertenwissen leicht zugänglich machen und ein Informationsangebot sein für politische Entscheidungsträger oder Personen, die mit dem Entscheidungsprozess mittelbar befasst sind.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bundesregierung hat am 14. 11. 2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dieser sieht die weitgehende Dekarbonisierung aller Lebensbereiche bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Im Klimaschutzplan hat sich die Bundesregierung auf Sektorziele verständigt, die einen Rahmen zur anteiligen Verringerung der Treibhausgasemissionen in den betrachteten Handlungsfeldern bis zum Jahre 2030 setzen. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft bis 2030 auf 175 bis 183 Mio. t CO2-Äquivalente gemindert werden. Um dieses Zwischenziel zu erreichen, ist gegenüber 1990 eine etwa 60 %ige Reduzierung der Kohleverstromung erforderlich. Eine am Ende vollständige Reduzierung der Kohleverstromung ist mit weitreichenden Wirkungen verbunden und wirft vielfältige Fragen der Umsetzung auf. So sind neben klimapolitischen Potenzialen und Instrumenten, energiewirtschaftliche Aspekte (u.a. Entwicklung von Stromnachfrage und Erzeugungskapazitäten, Strommarktdesign und Preisbestandteile, Netzausbau, Flexibilisierung, Speicher, Lastmanagement) und gesamtwirtschaftliche Folgen (wie z.B. Versorgungssicherheit, Strompreise, regionale Wirtschaft) im Kontext eines europäisches Strommarkts zu diskutieren. Eine Vielzahl von Studien, Szenarien und Analysen wurden und werden erstellt und bereichern die Diskussion.
Die Bundesregierung hat am 14. 11. 2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Dieser sieht die weitgehende Dekarbonisierung aller Lebensbereiche bis zur Mitte des Jahrhunderts vor. Im Klimaschutzplan hat sich die Bundesregierung auf Sektorziele verständigt, die einen Rahmen zur anteiligen Verringerung der Treibhausgasemissionen in den betrachteten Handlungsfeldern bis zum Jahre 2030 setzen. Gemäß dem Zwischenziel für 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft bis 2030 auf 175 bis 183 Mio. t CO2-Äquivalente gemindert werden. Um dieses Zwischenziel zu erreichen, ist gegenüber 1990 eine etwa 60 %ige Reduzierung der Kohleverstromung erforderlich. Eine am Ende vollständige Reduzierung der Kohleverstromung ist mit weitreichenden Wirkungen verbunden und wirft vielfältige Fragen der Umsetzung auf. So sind neben klimapolitischen Potenzialen und Instrumenten, energiewirtschaftliche Aspekte (u.a. Entwicklung von Stromnachfrage und Erzeugungskapazitäten, Strommarktdesign und Preisbestandteile, Netzausbau, Flexibilisierung, Speicher, Lastmanagement) und gesamtwirtschaftliche Folgen (wie z.B. Versorgungssicherheit, Strompreise, regionale Wirtschaft) im Kontext eines europäisches Strommarkts zu diskutieren. Eine Vielzahl von Studien, Szenarien und Analysen wurden und werden erstellt und bereichern die Diskussion.
Aktualisierung des Readers
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes –
Postanschrift: Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o.g. Kotaktstelle) zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.