Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine innerörtliche Verbindungsstraße zur Verbesserung der Anbindung des Offenbacher Gewerbegebietes im Osten sowie damit einhergehend die Entlastung der aktuellen Verbindungen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: VOF 18/2017
Kurze Beschreibung:
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine innerörtliche Verbindungsstraße zur Verbesserung der Anbindung des Offenbacher Gewerbegebietes im Osten sowie damit einhergehend die Entlastung der aktuellen Verbindungen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden.
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine innerörtliche Verbindungsstraße zur Verbesserung der Anbindung des Offenbacher Gewerbegebietes im Osten sowie damit einhergehend die Entlastung der aktuellen Verbindungen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement
Postanschrift: Berliner Straße 60
Postleitzahl: 63065
Postort: Offenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.offenbach.de🌏
E-Mail: christian.homburg@offenbach.de📧
Telefon: +49 698065-2688📞
Fax: +49 698065-2024 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=1473-500🌏
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der
Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge
nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der
Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge
nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Entwicklung des Standorts der rund 32 ha großen Industriebrache des ehemaligen chemischen Farbwerks, welches durch Bescheid vom 17.10.2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen worden ist, ist die Verbesserung der äußeren Erschließung eine entscheidene Vorraussetzung (siehe Anlage ISEK). Die bisherige Anbindung durch bewohnte Quartiere ist für den Gewerbeverkehr unattraktiv und für die Bevölkerung eine große Belastung. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der äußeren Erschließung der Industriebrache und den umliegenden Gewerbestandorten wird gemäß Masterplan der Stadtentwicklung (siehe Anlage Masterplan) im Bau einer Verbindungsstraße vom Zubringer der B448 zur Mühlheimer Straße gesehen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet, sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden. Die hier ausgeschriebene Studie soll die Machbarkeit dieser Verbindungsstraße in ökologischer, baulicher und verkehrstechnischer Hinsicht nachweisen und in mehreren Varianten untersuchen sowie hinsichtlich ihrer Kosten vergleichen.
Für die Entwicklung des Standorts der rund 32 ha großen Industriebrache des ehemaligen chemischen Farbwerks, welches durch Bescheid vom 17.10.2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen worden ist, ist die Verbesserung der äußeren Erschließung eine entscheidene Vorraussetzung (siehe Anlage ISEK). Die bisherige Anbindung durch bewohnte Quartiere ist für den Gewerbeverkehr unattraktiv und für die Bevölkerung eine große Belastung. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der äußeren Erschließung der Industriebrache und den umliegenden Gewerbestandorten wird gemäß Masterplan der Stadtentwicklung (siehe Anlage Masterplan) im Bau einer Verbindungsstraße vom Zubringer der B448 zur Mühlheimer Straße gesehen. Der mit dieser neuen Straße verbundene Eingriff in Natur und Landschaft soll hinsichtlich seiner Trassenführung optimiert und hinsichtlich der Querschnittsgestaltung der Straße und der erforderlichen Kosten minimiert werden. Hierzu soll in einer Machbarkeitsstudie inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung die Realisierung der Verbindungsstraße geprüft, die bestmögliche Trassierung gefunden, geeignete naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen identifiziert und die Schaffung des Planungsrechts vorbereitet, sowie die Investitionskosten der Maßnahme beleuchtet werden. Die hier ausgeschriebene Studie soll die Machbarkeit dieser Verbindungsstraße in ökologischer, baulicher und verkehrstechnischer Hinsicht nachweisen und in mehreren Varianten untersuchen sowie hinsichtlich ihrer Kosten vergleichen.
Leistungsbeschreibung:
1. Verkehr: Straßenbauliche und planungsrechtliche Beschreibung sowie verkehrliche Wirksamkeit der jeweiligen Varianten auf das umliegende Straßen-, Fußwege- und Radwegenetz.
— Trassenfindung inklusive Prüfung von Alternativen (inklusive Querschnitte).
— Netzbetrachtung und Auswertung Netzberechnungen (Verkehrsmodell) motorisierter Verkehr.
— Netzbetrachtung und Darstellung Radverkehr (gesamtstädtisch).
— Untersuchen und Beschreiben der Auswirkungen der jeweiligen Variante auf den Radverkehr und den motorisierten Verkehr.
— Darstellung und Beschreibung der bautechnischen Machbarkeit (ggf. inklusive Brückenbauwerk).
— Darstellung und Beschreibung der Knotenpunktgestaltungen einschließlich Leistungsfähigkeitsbetrachtungen.
2. Natur und Umwelt: Ökologische Machbarkeit/ Umweltverträglichkeit der jeweiligen Varianten.
— Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit schutzgutbezogener Raumanalyse und Auswirkungsprognose im Sinne des UVPG für die jeweilige Trassenvariante.
— Identifizierung und Verortung sowie Berechnung und Bilanzierung von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen.
— Vorher-Nachher Bilanzierung von Lärm- und Schadstoffimmissionen/ -emissionen des Verkehrs im umliegenden Straßennetz.
3. Wirtschaftlichkeit: Ökonomische Machbarkeit der jeweiligen Varianten vor dem Hintergrund, dass die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen steht und daher besondere Anforderungen an die Darstellung der Wirtschaftlichkeit bestehen.
3. Wirtschaftlichkeit: Ökonomische Machbarkeit der jeweiligen Varianten vor dem Hintergrund, dass die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen steht und daher besondere Anforderungen an die Darstellung der Wirtschaftlichkeit bestehen.
— Kostenschätzung im Sinne der HOAI.
o Baukosten.
o Grundstücksbereitstellung.
— Kostenschätzung der jeweiligen Varianten hinsichtlich ökologischen Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen inklusive Folgekosten nach Kostenpositionen differenziert.
— Vergleichende Gesamtkostenbetrachtung aller Kosten im Lebenszyklus.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet zwischen B448 bis zur Mühlheimer Straße.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung über Eintragung in ein Berufs- oder Gewerberegister sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB
vorliegt.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und eventuell beteiligter Partner.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von mindestens: Projektbezeichnung, Auftragnehmer, ggfls. Leistungserbringung anderer (Sub-) Unternehmen, Gesamtprojektleitung, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Projektbeginn und Ende (Leistungszeitraum), aussagekräftige Darstellung des Projektes.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten unter Angabe von mindestens: Projektbezeichnung, Auftragnehmer, ggfls. Leistungserbringung anderer (Sub-) Unternehmen, Gesamtprojektleitung, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Projektbeginn und Ende (Leistungszeitraum), aussagekräftige Darstellung des Projektes.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied mit der jeweiligen fachlichen Qualifikation in der Verkehrsplanung, im Straßen- und Brückenbauwesen und der Landschaftsplanung zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied mit der jeweiligen fachlichen Qualifikation in der Verkehrsplanung, im Straßen- und Brückenbauwesen und der Landschaftsplanung zu erbringen. Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß
Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „Master of Science“ und/oder „Master Architecture“ und/oder „Master of Engineering“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die
Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n
Projektleiter/in zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 ist vor Auftragsvergabe abzugeben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch
wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der
wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der
Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge
nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 213-442859 (2017-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 211 965 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
Im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Papierexemplar der vorgegebenen Formblätter zzgl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bis zur unter IV.2.2) genannten Frist einzureichen. Der Umschlag ist außen kenntlich zu machen mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag Machbarkeitsstudie Verbindungsstraße zw. Mühlheimer Str. und der B 448, VOF 18/2017 HAD Ref.1473/500“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden
Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten:
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die
Im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und eine Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Verkehr: Straßenbauliche und planungsrechtliche Beschreibung sowie verkehrliche Wirksamkeit der jeweiligen Varianten auf das umliegende Straßen-, Fußwege- und Radwegenetz:
— Trassenfindung inklusive Prüfung von Alternativen (inklusive Querschnitte),
— Netzbetrachtung und Auswertung Netzberechnungen (Verkehrsmodell) motorisierter Verkehr,
— Netzbetrachtung und Darstellung Radverkehr (gesamtstädtisch),
— Untersuchen und Beschreiben der Auswirkungen der jeweiligen Variante auf den Radverkehr und den motorisierten Verkehr,
— Darstellung und Beschreibung der bautechnischen Machbarkeit (ggf. inklusive Brückenbauwerk),
2) Natur und Umwelt: Ökologische Machbarkeit/ Umweltverträglichkeit der jeweiligen Varianten:
— Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit schutzgutbezogener Raumanalyse und Auswirkungsprognose im Sinne des UVPG für die jeweilige Trassenvariante,
— Identifizierung und Verortung sowie Berechnung und Bilanzierung von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen,
3) Wirtschaftlichkeit: Ökonomische Machbarkeit der jeweiligen Varianten vor dem Hintergrund, dass die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen steht und daher besondere Anforderungen an die Darstellung der Wirtschaftlichkeit bestehen:
3) Wirtschaftlichkeit: Ökonomische Machbarkeit der jeweiligen Varianten vor dem Hintergrund, dass die Stadt unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen steht und daher besondere Anforderungen an die Darstellung der Wirtschaftlichkeit bestehen:
— Kostenschätzung im Sinne der HOAI:
–– Baukosten,
–– Grundstücksbereitstellung.
— Kostenschätzung der jeweiligen Varianten hinsichtlich ökologischen Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen inklusive Folgekosten nach Kostenpositionen differenziert,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet zwischen B448 bis zur Mühlheimer Straße
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation von Beispielen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungsansätze und Leistungsphasen
Zeitplanung und Konfliktmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-07 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2018/S 120-274070 (2018-06-22)